Die Rechtsform verleiht deiner Unternehmung die Organisationsform (innen) und die gesetzlichen Rahmenbedingungen (nach außen). Der Gesetzgeber stellt einem Unternehmen im Rahmen der Rechtsordnung verschiedene mögliche Rechtsformen zur Verfügung. Ob GbR, OHG, KG, GmbH oder AG – grundsätzlich kannst du als Unternehmer in Deutschland deine Rechtsform frei wählen.
Welche Rechtsform für dich die geeignete ist, hängt ganz individuell von deinem Unternehmen und deiner speziellen Situation ab. Die Unterschiede liegen u.a. in der Haftung, der Steuerauflagen und der Buchführung. Grob gesagt, kommen so als Rechtsform für Gründungen das Einzelunternehmen, die Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft infrage.
Die Wahl der Rechtsform ist für dein Unternehmen von großer Bedeutung, da sich aus ihr weitreichende betriebswirtschaftliche Konsequenzen ergeben. Je nach Rechtsform fallen nämlich unterschiedlich hohe einmalige Kosten an (z.B. Stammkapitaleinlage oder Notarkosten), aber auch laufende Kosten wie z.B. für Buchhaltung oder Büromiete.
Im Businessplan kommt es besonders gut an, wenn du nicht nur erwähnst, welche Rechtsform du wählst, sondern wenn du auch aufzeigst, warum du dich für genau diese Rechtsform mit all ihren Konsequenzen entschieden hast.
Nichts ist für immer: Mit der Entwicklung deines Unternehmens ändern sich ggf. auch die Ansprüche an seine Rechtsform. Das bedeutet: Du musst dich nicht für immer und ewig entscheiden. Startest du beispielsweise als Einzelunternehmer und expandierst irgendwann stark, dann ist vielleicht irgendwann eine Haftungsbeschränkung und die Umwandlung in eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sinnvoll.
Achtung: Die perfekte Rechtsform, die all deine Wünsche erfüllt, gibt es nicht. Wenn du aber die Hauptentscheidungskriterien Haftung, Versteuerung und Buchführung für dein Unternehmen einzeln durchgehst – am besten mit einem professionellen Berater (Rechtsanwalt oder Steuerberater) – dann wirst du unter allen Rechtsformen die beste für dein Vorhaben finden.
Handelt eine juristische Person, so haftet diese nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem der Gesellschaft. Bei Personengesellschaften handelt eine natürliche Person, und diese kann mit all ihrem Besitz zur Rechenschaft gezogen werden.
Als Einzelunternehmen hast du es zwar ggf. einfacher bei der Kreditaufnahme, es kann aber schnell gefährlich für deine private Existenz (und die deiner Familie) werden. Fügst du deinem Kunden einen Schaden zu, so haftest du unter Umständen mit deinen persönlichen Mitteln.
Wenn ein hoher Umsatz zu erwarten ist und das finanzielle Risiko entsprechend hoch ist, empfiehlt sich also die Gründung einer GmbH. Gründest du alleine (und haftest grundsätzlich unbeschränkt mit deinem privaten Hab und Gut), kann die Gründung einer „Einmann-GmbH“ das Risiko deutlich begrenzen.
Wenn du aber erstmal klein anfangen willst, ohne Kapitaleinsatz und mit geringem Risiko, dann bietet sich z.B. die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) an. Entlasten kann hier auch schon die richtige Vermögenshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung – je nach Arbeitsfeld.
Die Rechtsform hat direkten Einfluss auf die Steuer. Die AG (Aktiengesellschaft) und die GmbH unterliegen als juristische Personen der Körperschaftssteuer. Wird Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, müssen diese ihn als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ privat versteuern.
Personengesellschaften dagegen sind keine eigenständigen Steuerrechtssubjekte. Ihr Gewinn wird – je nach Regelung des Gesellschaftervertrags – den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und unterliegt der persönlichen Einkommensteuer jedes Gesellschafters.
Auch die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht unterscheidet sich je nach Rechtsform deutlich. Alle Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sowie Gewerbetreibende und GbRs, deren Jahresumsatz 50.000 Euro oder deren Gewinn 50.000 Euro übersteigt, sind gesetzlich zur kaufmännischen Buchführung (doppelte Buchführung) verpflichtet. Sie müssen am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und einen Lagebericht erstellen, der in speziellen Registern von jedermann eingesehen werden kann.
Kleinere Kapitalgesellschaften (mit einem Jahresumsatz unter 500.000 Euro) müssen keinen Lagebericht erstellen. Aber ihre Rechnungslegung muss durch unabhängige Abschlussprüfer geprüft werden. Diese Publizitätspflicht ist für Gründer in der Regel irrelevant und besteht bei Einzelkaufleuten und Personen-Gesellschaften prinzipiell nicht. Zudem ist bei Gründungen die Rechnungslegung vereinfacht.
Alle Freiberufler und gewerbetreibende Personengesellschaften, deren Umsatz und Gewinn unterhalb der oben genannten Grenze liegt, sind nicht buchführungspflichtig. Bei ihnen reichen die sogenannte „einfache Buchführung“ und die Erstellung einer simplen Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Wenn du ein bisschen mehr zum Thema Gründung und Steuern lesen magst, lies den Artikel „Lohnt sich ein Steuerberater“ in unserem Gründungsblog.