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Businessplan

Rechtsform

Definition

Die Rechtsform verleiht deiner Unternehmung die Organisationsform (innen) und die gesetzlichen Rahmenbedingungen (nach außen). Der Gesetzgeber stellt einem Unternehmen im Rahmen der Rechtsordnung verschiedene mögliche Rechtsformen zur Verfügung. Ob GbR, OHG, KG, GmbH oder AG – grundsätzlich kannst du als Unternehmer in Deutschland deine Rechtsform frei wählen.

Bedeutung für Gründung und Businessplan

Welche Rechtsform für dich die geeignete ist, hängt ganz individuell von deinem Unternehmen und deiner speziellen Situation ab. Die Unterschiede liegen u.a. in der Haftung, der Steuerauflagen und der Buchführung. Grob gesagt, kommen so als Rechtsform für Gründungen das Einzelunternehmen, die Personengesellschaft oder die Kapitalgesellschaft infrage.

Die Wahl der Rechtsform ist für dein Unternehmen von großer Bedeutung, da sich aus ihr weitreichende betriebswirtschaftliche Konsequenzen ergeben. Je nach Rechtsform fallen nämlich unterschiedlich hohe einmalige Kosten an (z.B. Stammkapitaleinlage oder Notarkosten), aber auch laufende Kosten wie z.B. für Buchhaltung oder Büromiete.

Im Businessplan kommt es besonders gut an, wenn du nicht nur erwähnst, welche Rechtsform du wählst, sondern wenn du auch aufzeigst, warum du dich für genau diese Rechtsform mit all ihren Konsequenzen entschieden hast.
Nichts ist für immer: Mit der Entwicklung deines Unternehmens ändern sich ggf. auch die Ansprüche an seine Rechtsform. Das bedeutet: Du musst dich nicht für immer und ewig entscheiden. Startest du beispielsweise als Einzelunternehmer und expandierst irgendwann stark, dann ist vielleicht irgendwann eine Haftungsbeschränkung und die Umwandlung in eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sinnvoll.

Achtung: Die perfekte Rechtsform, die all deine Wünsche erfüllt, gibt es nicht. Wenn du aber die Hauptentscheidungskriterien Haftung, Versteuerung und Buchführung für dein Unternehmen einzeln durchgehst – am besten mit einem professionellen Berater (Rechtsanwalt oder Steuerberater) – dann wirst du unter allen Rechtsformen die beste für dein Vorhaben finden.

Entscheidungskriterium: Haftung

  • Wie du siehst, gibt es zahlreiche Faktoren, die die Wahl der Rechtsform beeinflussen. Für deine Entscheidung solltest du dir unbedingt den Rat eines Rechtsanwalts oder eines Steuerberaters holen.
  • Viele Existenzgründer wählen als Rechtsform die GmbH, auch weil sie sich dann „Geschäftsführer“ nennen können. Geldgeber oder Geschäftspartner beeindruckt das aber wenig, wenn du der einzige Mitarbeiter bist.
  • Sie ist dann sinnvoll, wenn sowieso mehr als 10.000 Euro investiert werden, wenn mehrere Gesellschafter vorgesehen sind, wenn die Geschäftsführung getrennt werden soll, und ein dynamisches Wachstum wahrscheinlich erscheint. Es spricht allerdings nichts dagegen, den unternehmerischen Anfang als GbR zu gestalten, um dann – wenn das Wachstum sicher ist – in die GmbH zu wechseln.
  • Beachte unbedingt, dass Kapitalgesellschaften wie GmbHs, aber auch die Limited oder die UG bilanzierungspflichtig sind. D.h. die Steuerberatungskosten sind doppelt so hoch wie beim Einzelunternehmen oder bei der Gesellschaft bürgerl. Rechts, bei denen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreicht.
  • Einige Rechtsformen scheiden für verschiedene Gründungen von vornherein aus: Eine OHG kannst du beispielsweise nur gründen, wenn du ein Handelsgewerbe betreibst. Als Voll-Kaufmann kannst du keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen. Und eine Partnerschaft kommt nur für Freiberufler infrage.
  • In SmartBusinessPlan kannst du direkt zu Beginn eine Rechtsform wählen. Diese Auswahl wirkt sich nur auf die Anzeige von Privatentnahmen aus: In Kapitalgesellschaften sind keine Privatentnahmen vorgesehen. Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du “Ich weiß noch nicht” wählen.

 

Handelt eine juristische Person, so haftet diese nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem der Gesellschaft. Bei Personengesellschaften handelt eine natürliche Person, und diese kann mit all ihrem Besitz zur Rechenschaft gezogen werden.

Als Einzelunternehmen hast du es zwar ggf. einfacher bei der Kreditaufnahme, es kann aber schnell gefährlich für deine private Existenz (und die deiner Familie) werden. Fügst du deinem Kunden einen Schaden zu, so haftest du unter Umständen mit deinen persönlichen Mitteln.

Wenn ein hoher Umsatz zu erwarten ist und das finanzielle Risiko entsprechend hoch ist, empfiehlt sich also die Gründung einer GmbH. Gründest du alleine (und haftest grundsätzlich unbeschränkt mit deinem privaten Hab und Gut), kann die Gründung einer „Einmann-GmbH“ das Risiko deutlich begrenzen.

Wenn du aber erstmal klein anfangen willst, ohne Kapitaleinsatz und mit geringem Risiko, dann bietet sich z.B. die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) an. Entlasten kann hier auch schon die richtige Vermögenshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung – je nach Arbeitsfeld.

Entscheidungskriterium: Besteuerung

Die Rechtsform hat direkten Einfluss auf die Steuer. Die AG (Aktiengesellschaft) und die GmbH unterliegen als juristische Personen der Körperschaftssteuer. Wird Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, müssen diese ihn als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ privat versteuern.

Personengesellschaften dagegen sind keine eigenständigen Steuerrechtssubjekte. Ihr Gewinn wird – je nach Regelung des Gesellschaftervertrags – den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und unterliegt der persönlichen Einkommensteuer jedes Gesellschafters.

Entscheidungskriterium: Buchführung

Auch die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht unterscheidet sich je nach Rechtsform deutlich. Alle Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sowie Gewerbetreibende und GbRs, deren Jahresumsatz 50.000 Euro oder deren Gewinn 50.000 Euro übersteigt, sind gesetzlich zur kaufmännischen Buchführung (doppelte Buchführung) verpflichtet. Sie müssen am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und einen Lagebericht erstellen, der in speziellen Registern von jedermann eingesehen werden kann.

Kleinere Kapitalgesellschaften (mit einem Jahresumsatz unter 500.000 Euro) müssen keinen Lagebericht erstellen. Aber ihre Rechnungslegung muss durch unabhängige Abschlussprüfer geprüft werden. Diese Publizitätspflicht ist für Gründer in der Regel irrelevant und besteht bei Einzelkaufleuten und Personen-Gesellschaften prinzipiell nicht. Zudem ist bei Gründungen die Rechnungslegung vereinfacht.

Alle Freiberufler und gewerbetreibende Personengesellschaften, deren Umsatz und Gewinn unterhalb der oben genannten Grenze liegt, sind nicht buchführungspflichtig. Bei ihnen reichen die sogenannte „einfache Buchführung“ und die Erstellung einer simplen Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.

Wenn du ein bisschen mehr zum Thema Gründung und Steuern lesen magst, lies den Artikel „Lohnt sich ein Steuerberater“ in unserem Gründungsblog.

Welche Rechtsform ist nun die richtige für deine Gründung – hier unsere Tipps:

  • Gründest du alleine, dann muss es vermutlich schnell gehen und sollte wenig kosten. Beides ist bei einem Einzelunternehmen gegeben. Das ist unbürokratisch und mit geringen Kosten verbunden. Sobald du beim Finanzamt eine Steuernummer beantragst und dich nicht explizit für eine andere Rechtsform entscheidest, wirst du mit deiner Gründung automatisch zum Einzelunternehmer. Du benötigst kein Mindestkapital, haftest dafür aber uneingeschränkt mit deinen privaten Mitteln. Als Gewerbetreibender profitierst du von einem Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro.
  • Seid ihr bei der Gründung zu zweit, dann seid ihr erst mal automatisch eine GbR (lies hier, welchen Fehler ihr als GbR auf keinen Fall machen solltet). Die entsteht nämlich, sobald zwei Personen (oder mehr) ein Unternehmen „verabreden“. Auch ohne Vertrag und Unterschrift (und möglicherweise auch ohne euer Wissen) gelten direkt umfangreiche gesetzliche Regeln. Beispielsweise haftet jeder Gesellschafter mit seinem privaten Vermögen in voller Höhe für die gemeinsamen Verbindlichkeiten des gemeinsamen Unternehmens.
    Aber auch wenn eine Team-Gründung schon über einen Handschlag rechtskräftig ist, solltet ihr auf keinen Fall auf einen formalen Gesellschafts-Vertrag verzichten (lies dazu unseren Fehlerartikel „XCY“). So werden größere Missverständnisse von Anfang an vorgebeugt und hohe Kosten für mögliche Auseinandersetzungen im Trennungsfall verhindert. Im „Guten“ könnt ihr recht zügig regeln, was im „Schlechten“ unendlich Nerven kostet.
  • Seid ihr zu zweit oder mit mehreren, dann kommt – vorausgesetzt ihr seid alle Freiberufler – auch die Partnergesellschaft als Rechtsform für eure Gründung infrage. Bei einer Partnergesellschaft benötigt ihr kein Mindestkapital. Und ihr könnt die Haftung auf nur einen Partner beschränken – beispielsweise auf denjenigen Partner, der einen speziellen Kunden betreut. Die vereinfachten Buchführungsvorschriften und die Gewerbesteuerfreiheit bleiben für euch als Freiberufler erhalten.
  • Willst du bei deiner Gründung die Haftung beschränken (egal ob du alleine oder im Team bist), dann wählt ihr am besten die Rechtsform der GmbH. Sie ist die am häufigsten vertretene KG. Die Haftung der GmbH ist auf ihr Vermögen begrenzt. Das heißt, die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage. Die Gründungskosten einer GmbH sind hingegen recht hoch. Du benötigst einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und einen Handelsregistereintrag. Das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro muss aufgebracht und zunächst zur Hälfte eingelegt werden.
  • Für kleinere Vorhaben mit geringerem Risiko hat sich die UG (Unternehmergesellschaft) zu einer guten Alternative der GmbH entwickelt. Die „Mini-GmbH“ unterscheidet sich von ihrer großen Schwester vor allem darin, dass als Stammkapital schon 1 Euro ausreicht. Allerdings sollte eure Einlage in der Realität natürlich höher sein, damit in jedem Fall die Gründungskosten und mögliche Anlaufverluste abgedeckt sind. Als UG müsst ihr ¼ eures Gewinns ansparen und das anfängliche Stammkapital erhöhen, bis das Mindestkapital einer GmbH (25.000 Euro) erreicht ist. Die Haftungsbeschränkung orientiert sich an der GmbH.

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bhp