Zum 1. Januar 2024 wurde mit dem Modernisierungsgesetz des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) eingeführt. Damit wurde die klassische GbR reformiert und bekommt mit der eGbR eine neue Variante, die mehr Rechtssicherheit bietet. Die eGbR kann als eigenständige Personengesellschaft handeln, Verträge abschließen und sogar klagen. Besonders für Gründer*innen, die langfristig planen, bietet sie viele Vorteile.
Aber lohnt sich die eGbR für dich? Wie funktioniert die Gründung? Und welche Unterschiede gibt es zur klassischen GbR? In diesem Artikel erfährst du alles, was du zur eGbR als Rechtsform wissen musst.
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Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Selbstständige von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben und an das Finanzamt abzuführen – damit kannst du dir also einen Teil des Verwaltungsaufwands als Unternehmer*in schon mal sparen.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Gründer*innen in Deutschland. Sie eignet sich besonders für kleine Teams, die gemeinsam ein Unternehmen oder ein Projekt starten möchten.
Die Gründung einer GbR ist unkompliziert: Zwei oder mehr Personen schließen sich zusammen und verfolgen ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel – weder ein schriftlicher Vertrag noch eine Eintragung ins Handelsregister sind erforderlich. Beides ist aber freiwillig möglich, und zumindest der schriftliche Vertrag in fast jedem Fall empfehlenswert (mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber Fallstrick GbR-Vertrag: kein Vertrag ist auch ein Vertrag).
Eine GbR entsteht also ganz automatisch, sobald sich zwei oder mehr Personen darauf verständigen, einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck zu erreichen. Sie wird häufig von Freiberufler*innen gegründet, die ihre Leistungen gemeinsam anbieten möchten. Sie kann grundsätzlich in jeder Branche gegründet werden. Lediglich für Handelsgewerbe ist diese Rechtsform nicht geeignet, für sie ist anstelle der GbR die offene Handelsgesellschaft (OHG) vorgesehen.
Die GbR punktet dadurch, dass sie so einfach gegründet ist und auch im Geschäftsalltag recht wenig bürokratischen Aufwand erfordert. Aber sie bringt auch einige Nachteile mit sich, vor allem bei der Haftung: Alle Gesellschafter*innen haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Zudem ist die GbR nur eingeschränkt rechtsfähig, was bedeutet, dass sie nicht eigenständig klagen oder verklagt werden kann.
Möchtest du mehr Flexibilität und Rechtssicherheit? Dann könnte die eGbR eine interessante Alternative für dich sein.
Die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) ist eine neue Variante der GbR, die durch das Modernisierungsgesetz des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) eingeführt wurde. Seit dem 1. Januar 2024 können sich GbRs in das Gesellschaftsregister eintragen lassen – dadurch werden zur eGbR und erhalten eine eigene Rechtsfähigkeit.
Das bedeutet: Eine eGbR kann eigenständig Verträge abschließen, klagen und verklagt werden. Sie eignet sich besonders für Gründer*innen, die langfristig planen und mehr Rechtssicherheit wünschen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die eGbR Handelsgeschäfte tätigen kann, ohne automatisch zur OHG zu werden.
Der wichtigste Unterschied zwischen einer GbR und einer eGbR liegt darin, dass letztere eine offizielle Eintragung ins Gesellschaftsregister erfordert, während eine GbR ohne diesen bürokratischen Akt gegründet werden kann.
Mit der Eintragung erhält die eGbR eine eigenständige Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass sie selbst Verträge abschließen, klagen und verklagt werden kann. Eine klassische GbR kann das nicht – hier müssen die Gesellschafter*innen immer persönlich auftreten.
Ein weiterer Unterschied ist, dass die eGbR aufgrund ihrer Rechtsfähigkeit Handelsgeschäfte durchführen kann, ohne jedoch automatisch zur offenen Handelsgesellschaft (OHG) zu werden. Bei einer GbR wäre das anders: Sobald sie eine gewerbliche Tätigkeit mit kaufmännischem Umfang ausübt, wird sie automatisch zur OHG. Die eGbR sorgt zudem für mehr Transparenz, da Informationen über die Gesellschafter*innen und ihre Vertretungsbefugnisse öffentlich einsehbar sind. Das kann das Vertrauen von Geschäftspartner*innen und Kund*innen stärken.
Allerdings ist die Gründung einer eGbR etwas aufwendiger. Neben der formfreien Gründung muss der Registereintrag vorgenommen werden, der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
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Die eGbR kombiniert die einfache Gründung einer GbR mit mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Dafür ist sie mit einer Eintragung ins Gesellschaftsregister verbunden. Doch lohnt sich dieser Aufwand? Das hängt vom Einzelfall ab.
Damit du eine fundierte Entscheidung treffen kannst, findest du hier die wichtigsten Vorteile und Nachteile im Überblick.
Vorteile der eGbR
Nachteile der eGbR
Ob die eGbR die richtige Rechtsform für dein Business ist, hängt von deinen Plänen ab und von deinen individuellen Vorstellungen. Anhand von einigen typischen Szenarien veranschaulichen wir dir, wann eine eGbR sinnvoll ist und wann du lieber eine andere Rechtsform wählen solltest.
Die eGbR ist eine gute Wahl, wenn…
Die eGbR ist eher ungeeignet, wenn…
Im Experteninterview mit dem Juristen Jascha Alleyne klären wir die Frage: Die richtige Rechtsform für Existenzgründer – gibt`s die? Du erfährst, welche Fehler Gründer*innen bei der Rechtsformwahl häufig begehen und worauf es bei dieser Entscheidung wirklich ankommt.
Die Wahl der Rechtsform sollte in deinem Businessplan begründet werden. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung und Finanzierung deines Unternehmens, sondern kann sich auch auf das Image auswirken. Sowohl die GbR als auch die eGbR haben Vor- und Nachteile. Zeige in deinem Businessplan, dass du dich damit auseinandergesetzt hast und vor deiner Entscheidung sorgfältig abgewogen hast.
Wenn du dich für eine GbR entscheidest, kannst du im Businessplan betonen, dass diese Rechtsform besonders einfach zu gründen ist und wenig bürokratischen Aufwand erfordert. Da keine Eintragung ins Handelsregister nötig ist, eignet sich die GbR besonders für kleine, unkomplizierte Geschäftsmodelle, für zeitlich begrenzte Projekte oder um eine Geschäftsidee auszuprobieren.
Allerdings solltest du auch die Risiken ansprechen, insbesondere die persönliche Haftung. Einige Banken und Investor*innen sehen die GbR als weniger vertrauenswürdig an, da keine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen besteht. Falls du eine GbR planst, solltest du im Businessplan erklären, wie du das Haftungsrisiko minimieren möchtest – etwa durch einen gut durchdachten Gesellschaftsvertrag.
Du kannst auch darauf eingehen, wie du langfristig mit steigenden Umsätzen oder einem Gesellschafterwechsel umgehen wirst, also ob zum Beispiel eine spätere Umwandlung in eine andere Rechtsform angedacht ist.
Wenn du dich für eine eGbR entscheidest, kannst du in deinem Businessplan die Vorteile der eigenständigen Rechtsfähigkeit hervorheben. Da die eGbR selbst Verträge abschließen kann und im Geschäftsverkehr als eigenständige Einheit auftritt, bietet sie im Geschäftsleben mehr Rechtssicherheit.
Besonders bei langfristigen Geschäftsmodellen kann die eGbR eine gute Wahl sein. Im Businessplan kannst du betonen, dass du durch die Registereintragung Vertrauen bei Geschäftspartner*innen und Banken schaffst. Zudem kannst du die größere Transparenz und Verlässlichkeit als Argument anführen, da Informationen zu Gesellschafter*innen und Vertretungsregelungen öffentlich zugänglich sind.
Da die Eintragung mit zusätzlichen Kosten und etwas mehr bürokratischem Aufwand verbunden ist, solltest du auch darauf eingehen, warum sich dieser Schritt für dein Unternehmen lohnt.
Wenn du ein Handelsgeschäft planst, kannst du in deinem Businessplan erklären, dass und warum du mit einer eGbR vermeiden möchtest, automatisch in eine OHG umgewandelt zu werden.
Noch mehr Tipps zum Thema Rechtsform und was deine Geldgeber darüber im Businessplan lesen wollen, findest du in unserem Rechtsform-Ratgeber.
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Die Gründung einer GbR ist rechtlich gesehen besonders einfach. Sie kann formlos erfolgen, das bedeutet: Bereits eine mündliche Absprache oder ein Handschlag genügen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht vorgeschrieben, eine Eintragung in ein öffentliches Register ist nicht notwendig und es ist kein Mindestkapital einzubringen.
Auch für eine eGbR braucht ihr kein Mindestkapital und keinen Vertrag, dennoch bringt ihre Gründung etwas mehr rechtliche Anforderungen mit sich, denn sie setzt eine Eintragung ins Gesellschaftsregister voraus. Das geht nur mit eine Notar oder eine Notarin.
Diese Mindestangaben werden in das Gesellschaftsregister eingetragen:
Erst mit dem Eintrag in das Gesellschaftsregister erhält die eGbR ihre eigenständige Rechtsfähigkeit.
Ein wichtiger Unterschied betrifft den Handel: Eine GbR darf keine Handelsgeschäfte in größerem Umfang betreiben. Sobald sie ein kaufmännisches Gewerbe führt, wird sie automatisch zur OHG. Eine eGbR hingegen kann Handelsgeschäfte tätigen, ohne ihre Rechtsform zu verlieren/zu wechseln.
Während bei beiden Rechtsformen alle Gesellschafter*innen persönlich haften, bietet die eGbR durch die Registereinträge mehr Sicherheit im Geschäftsverkehr. Ob sich die zusätzliche Bürokratie lohnt, hängt von der Art des Unternehmens und der langfristigen Planung ab.
Ein Gesellschaftsvertrag ist für die Gründung einer eGbR ebenso wie für eine GbR nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Das haben also beide Rechtsformen gemeinsam. Ein solcher Vertrag legt fest, wie die Gesellschaft organisiert ist, welche Rechte und Pflichten die Gesellschafter*innen haben und wie Entscheidungen getroffen werden.
Ein guter Gesellschaftsvertrag sollte mindestens folgende Punkte regeln:
Da die eGbR ins Gesellschaftsregister eingetragen wird, müssen dort auch Informationen zur Vertretung und zu den Gesellschafter*innen hinterlegt werden. Änderungen an diesen Angaben müssen aktuell gehalten werden, was mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und sorgt für eine klare Struktur. Er bietet zudem eine bessere Grundlage für Banken oder Geschäftspartner*innen, die mit der eGbR zusammenarbeiten möchten.
Ein Gesellschaftsvertrag ist dringend zu empfehlen. Ohne klare Regelungen kann es schnell zu Streitigkeiten kommen, insbesondere wenn sich die wirtschaftliche Situation ändert oder Gesellschafter*innen ausscheiden. Wir können euch hilfreiche Tipps geben, welche Fragen ihr im Gesellschaftsvertrag klären solltet. Aber darüber hinaus kann es sinnvoll sein, euch juristisch beraten zu lassen.
Folgender Leitfaden hilft euch dabei, einen passenden Gesellschaftsvertrag für eure GbR oder eGbR zu erstellen:
Grundlegendes zur Gesellschaft
Organisation und Entscheidungsfindung
Finanzen und Haftung
Änderungen und Krisenmanagement
Auflösung der Gesellschaft
Besondere Regelungen für die eGbR
Wenn du mit deiner GbR oder eGbR eine gewerbliche Tätigkeit ausübst, musst du bei der Gründung ein Gewerbe anmelden. Die Kosten dafür liegen je nach Stadt oder Gemeinde zwischen 15 und 60 EUR pro Gesellschafter*in. Falls ihr als Freiberufler*innen eine GbR oder eGbR gründet, entfällt die Gewerbeanmeldung – hier reicht die Anmeldung beim Finanzamt, wo ihr eine eigene Steuernummer für das Unternehmen erhaltet.
Die Eintragung einer eGbR ins Gesellschaftsregister verursacht zusätzliche Kosten, die abhängig sind vom Geschäftswert der Gesellschaft und der Anzahl der Gesellschafter*innen. Zu den Gebühren kommen Notarhonorare hinzu.
Die Kosten für die Gründung und Eintragung einer eGbR setzen demnach sich wie folgt zusammen:
Da die Eintragungspflicht für die eGbR neu ist, können sich die Gebühren je nach Bundesland und Registergericht unterscheiden. Es lohnt sich, vorab bei der zuständigen Stelle nachzufragen.
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Die Buchhaltung und Besteuerung ist bei GbR und eGbR im Vergleich zu Kapitalgesellschaften recht unkompliziert. Beide Rechtsformen sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, sodass eine einfache Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ausreicht. Erst wenn der Jahresumsatz über 260.000 EUR liegt oder der Gewinn 25.000 EUR überschreitet, wird eine Bilanzierung verlangt. Gleichwohl ist die sorgfältige Dokumentation aller Geschäftsvorfälle durch Belege und Rechnungen unerlässlich, da diese die Grundlage für die EÜR bilden. Außerdem empfiehlt sich die Nutzung einer Buchhaltungssoftware, die speziell auf die Bedürfnisse von Personengesellschaften ausgerichtet ist und die Erstellung der EÜR sowie der notwendigen Steuererklärungen erleichtert.
Das solltest du beim Thema Steuern beachten:
Die eGbR hat trotz ihrer eigenständigen Rechtsfähigkeit keine gesonderte steuerliche Behandlung – sie folgt den gleichen Regeln wie die klassische GbR. Dank der einfachen Buchhaltung bleibt die GbR oder eGbR für viele Gründer*innen eine attraktive Rechtsform.
Bei der Wahl des Firmennamens für eine GbR oder eGbR gibt es einige Regeln zu beachten:
Da eine eGbR ins Gesellschaftsregister eingetragen wird, ist die Wahl des Namens noch wichtiger. Neben den allgemeinen Regeln gilt:
Die Wahl des richtigen Firmennamens ist ein wichtiger Schritt – er sollte rechtlich einwandfrei sein und deine Marke widerspiegeln.
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Die Gründung einer GbR oder eGbR ist nicht schwer. Diese Schritte liegen vor dir:
1. Geschäftspartner*innen finden und Rahmenbedingungen klären
Da eine GbR oder eGbR mindestens zwei Gesellschafter*innen benötigt, solltest du zunächst klären, mit wem du die Gesellschaft gründen möchtest. Wichtig ist, dass ihr euch über eure Ziele, Verantwortlichkeiten und finanzielle Beteiligung einig seid. Halte diese Vereinbarungen am besten schriftlich fest, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
2. Unterlagen und rechtliche Voraussetzungen prüfen
Je nach Branche und Geschäftsmodell sind unterschiedliche Genehmigungen und Anmeldungen erforderlich. Prüfe frühzeitig, welche Unterlagen und Nachweise du benötigst, um Verzögerungen zu vermeiden.
3. Firmennamen festlegen
Deine GbR oder eGbR braucht einen rechtssicheren Namen. Recherchiere, ob der gewünschte Name noch verfügbar ist. Falls du einen Fantasienamen nutzen möchtest, kann eine Beratung sinnvoll sein.
4. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Obwohl er nicht vorgeschrieben ist, solltest du mit deinen Mitgründer*innen einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Darin regelst du unter anderem die Gewinn- und Verlustverteilung, Entscheidungsprozesse, Vertretungsbefugnisse und die Haftung.
5. Geschäftskonto eröffnen
Ein Geschäftskonto ist für eine GbR oder eGbR nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert. Es erleichtert die Buchhaltung und sorgt für eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen.
6. Gewerbe- oder Finanzamtsanmeldung
Falls du eine gewerbliche GbR oder eGbR gründest, musst du dein Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden. Handelt es sich um eine Freiberufler*innen-GbR ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich – hier reicht die (kostenfreie) Anmeldung beim Finanzamt.
7. Anmeldung bei weiteren Behörden und Institutionen
Je nach Geschäftsmodell und Branche sind weitere Institutionen über die Gründung zu informieren:
Dieser Schritt kommt bei der Gründung einer eGbR hinzu:
8. Eintragung ins Gesellschaftsregister
Die eGbR muss offiziell ins Gesellschaftsregister eingetragen werden. Dafür wendet ihr euch an einen Notar oder eine Notarin. Durch die Eintragung erhält die Gesellschaft eine eigenständige Rechtsfähigkeit. Denkt dran, dass jede wichtige Änderung an der Gesellschaft (z. B. neue Gesellschafter*innen oder Änderungen in der Vertretungsbefugnis) im Register aktualisiert werden muss.
Aus gutem Grund ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Teamgründungen die beliebteste Rechtsform in Deutschland: Sie ist schnell gegründet und macht auch im laufenden Betrieb nur wenig bürokratischen Aufwand. Mit der eGbR wurde eine moderne Alternative zur klassischen GbR geschaffen, die mehr Rechtssicherheit und Transparenz bietet. Wer langfristig plant und Geschäftspartner*innen oder Banken überzeugen möchte, profitiert von der eigenständigen Rechtsfähigkeit der eGbR. Allerdings bringt sie auch etwas mehr Aufwand und Kosten mit sich. Ob eine GbR oder eGbR die richtige Wahl für euch ist, hängt von eurem Geschäftsmodell und euren Zielen ab.
Ab 1. Januar 2025 steigen die Umsatzgrenzen bei der Kleinunternehmerregelung auf 25.000 EUR (Vorjahr) und 100.000 EUR (laufendes Jahr). Die Berechnung erfolgt in Netto statt Brutto, und bei Neugründungen entfällt die anteilige Berechnung des Prognosezeitraums. Der Wechsel zur Regelbesteuerung erfolgt nach erreichen der Umsatzgrenze von 100.000 EUR sofort, und nicht erst zum Jahreswechsel. Aber nur für wenige Kleinunternehmer*innen werden in diese Situation geraten, da die neuen Umsatzgrenzen sehr großzügig bemessen sind.
Die Gesellschafter*innen einer GbR haften mit ihrem Privatvermögen, während die Haftung bei einer GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Zudem erfordert die GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, die GbR nicht.
Die Kosten hängen vom Geschäftswert ab. Neben der Gewerbeanmeldung (15–60 Euro pro Gesellschafter*in) fallen Gebühren für die Registereintragung, eventuell Notarkosten und Beratungskosten an.
Die neuen Grenzen gelten ab 1. Januar 2025. Die erhöhte Vorjahresgrenze von 25.000 EUR netto gilt aber bereits rückwirkend für das Jahr 2024.
Der größte Nachteil ist die persönliche, unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter*innen. Zudem kann eine GbR keine Handelsgeschäfte tätigen, ohne automatisch zur OHG zu werden.