Wenn du dich selbstständig machst, musst du viele Entscheidungen treffen. Eine davon bezieht sich auf die Rechtsform, die dein Unternehmen haben soll. Ob GbR, OHG, GmbH oder KG – im Prinzip hast du die freie Wahl. Deine Aufgabe ist es, die Rechtsform auszuwählen, die am besten zu deiner Existenzgründung und zu deiner individuellen Situation passt.
In deinem Businessplan kannst du der Frage der Rechtsform ein eigenes Kapitel widmen oder du handelst sie gemeinsam mit anderen gültigen Rechtsvorschriften ab, denen deine Gründung unterliegt.
Nicht für jede Gründung hat die Wahl der Rechtsform die gleiche Bedeutung. Wenn du dich als Freiberufler mit einem Einzelunternehmen selbstständig machst, brauchst du sicher nicht so viele Worte darüber zu verlieren, wie die Gründer eines Start-ups, die gerne unter die Kapitalgesellschaften gehen wollen. In jedem Fall aber solltest du deine Entscheidung in deinem Businessplan begründen. „Wir gründen unser Unternehmen als Handelsgesellschaft“ ist zwar besser als nichts, aber gleichwohl etwas dürftig.
Ein gutes Beispiel, von dem andere Gründer lernen können, ist der Businessplan von Dirk Lankenau, der sich mit einem Ingenieurbüro selbstständig gemacht hat. Als registrierter Benutzer findest du seinen Businessplan neben über dreißig weiteren Businessplänen bei Smartbusinessplan.de und kannst dich davon inspirieren lassen.
Dirk hat sich für eine Ein-Mann-GmbH entschieden und begründet das wie folgt: „Im internationalen Geschäftsverkehr genießt die GmbH nach deutschem Recht allgemein ein hohes Ansehen. Durch die Gründung einer GmbH entsteht eine hohe Rechtssicherheit für Kunden, Partner und den Gründer selber. Die Haftungsbeschränkung schützt den Unternehmer zusätzlich vor dem Verlust seines Privatvermögens für den Fall, dass Forderungen an das Unternehmen gestellt werden, die durch das Geschäftskapital nicht gedeckt sind.“
Anschließend führt er aus, wie genau seine Gesellschaft aufgebaut und die Struktur seines Unternehmens aussehen wird, und gibt an, wann die Eintragung in das Handelsregister erfolgen soll. Damit zeigt er seinen Lesern, dass er sich intensiv mit den verschiedenen Aspekten einer GmbH auseinandergesetzt hat und entschlossen und planvoll vorgeht.
Die Rechtsform deines Unternehmens entscheidet über so wichtige Fragen wie die Organisationsform, die Buchführung, das Haftungsrisiko und die Steuer. Deshalb solltest du sorgfältig abwägen, bevor du eine Entscheidung triffst. Eine Beratung zu diesem Thema durch einen Anwalt oder einen Steuerberater kann sich bezahlt machen.
Ein typischer Fehler von Gründern liegt darin, sich über die Rechtsform gar keine Gedanken zu machen und stattdessen einfach loszulegen. Dann allerdings teilt das Finanzamt dem Unternehmen eine Rechtsform zu und es gelten für die Gründer rechtliche Bestimmungen, die sie unter Umständen gar nicht kennen.
Klar im Vorteil ist, wer die Wahl der Rechtsform bewusst trifft und sich über die Folgen im Klaren ist. Aber mach dir nicht zu viel Stress: In der Regel kannst du deine Entscheidung später noch verändern. In bestimmten Fällen kann es sogar sinnvoll sein, die Rechtsform im Zuge der Unternehmensentwicklung zu wechseln. Wenn dein Unternehmen klein startet, aber auf schnelles Wachstum ausgerichtet ist, kann es schlau sein, später vom Status des Einzelunternehmens zu einer GmbH überzugehen, um die persönliche Haftung zu beschränken.
So hat es unsere Gründerin Wiebke Abel gemacht, als sie mit ihrer Zeitarbeitsfirma für medizinisches Personal an den Start gegangen ist. Auch ihren Businessplan kannst du einsehen, wenn du dich bei Smartbusinessplan.de registrierst. Wiebke schreibt im Abschnitt „Rechtsform und Vorschriften“, dass sie mangels Kapital ihr Unternehmen zunächst als Einzelunternehmerin gründen werde, aber eine „schnellstmögliche Umwandlung in eine GmbH“ anstrebe. Als Begründung führt sie unter anderem an, dass ihr Unternehmen von vornherein auf Wachstum ausgelegt sei und sie die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken möchte.
Noch ein gutes Beispiel, was man zum Thema Rechtsform schreiben kann, ist der Businessplan für eine Webentwicklungs-Gesellschaft, deren Gründer sich für die eher außergewöhnliche Unternehmensform der UG & Co. KG entschieden haben. Sie führen in einer kurzen Übersicht die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform an und zeigen damit ihren Lesern, dass sie wirklich wissen, worauf sie sich einlassen.
Ein besonderes Plus ihres Businessplans, den auch sie uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben: Sie verzichten auf Standardformulierungen und Fachsprache, sondern beschreiben die Merkmale der Unternehmergesellschaft in eigenen Worten. So wird sie beispielsweise als „unübersichtlich“ skizziert, statt auf die Bilanzierungspflicht zu verweisen – denn genau so stellt sie sich aufgrund der Bilanzierungspflicht für viele Gründer dar.
Und noch etwas haben die beiden Gründer einer Softwareschmiede in ihrem Businessplan vorbildlich gelöst: Sie widmen nicht nur dem Thema Rechtsform ein eigenes Kapitel, sondern haben diesem einen eigenen Abschnitt über die interne Organisation ihres Unternehmens vorangestellt – beides hängt eng miteinander zusammen. Darin beschreiben sie ausführlich, wie sie sich als Gesellschafter die Aufgaben im Unternehmen aufteilen, welche Methoden sie dabei anwenden, ab wann sie Personal einstellen und auf welche Art von Führungsstil sie setzen. Einen besseren Einblick in das zukünftige Unternehmen kann man seinen potenziellen Geldgebern eigentlich nicht geben. Es überrascht daher wenig, dass ihr Businessplan – ebenso wie die beiden anderen hier angeführten Beispiele und alle weiteren Pläne, die du auf Smartbusinessplan.de findest – zu einer erfolgreichen Finanzierung geführt hat.
Vereinfacht gesagt, kommen als Rechtsform für deine Gründung das Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft infrage.
Jede Rechtsform hat Vorteile und Nachteile. Bevor du dich für eine von ihnen entscheidest, solltest du dir diese Fragen stellen:
Die Gründung eines Einzelunternehmens erfolgt unbürokratisch und schnell und ist mit geringen Kosten verbunden. Du brauchst kein Stammkapital, haftest dafür aber mit deinem gesamten Privatvermögen, falls es schiefgeht. Solange du dich nicht explizit für eine andere Rechtsform entscheidest, wird deine Gründung automatisch als Einzelunternehmen geführt.
Wenn du allein und klein anfangen willst, ohne Kapital und mit überschaubarem Risiko, spricht nichts dagegen, als Einzelunternehmen zu starten. Hier kann – je nach Gründungsvorhaben – schon eine Vermögens- oder Berufshaftpflichtversicherung genügen, um dein Privatvermögen abzusichern.
Bei deinen Geldgebern kannst du wichtige Pluspunkte sammeln, wenn du in deinem Businessplan deine Wahl mit dem geringen Risiko deines Vorhabens und den geringen Gründungskosten eines Einzelunternehmens begründest.
Sobald du dich mit einem oder mehreren anderen Partnern zusammentust, entsteht eine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft. Auf ihr bauen speziellere Rechtsformen wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) auf.
Es ist angeraten, bei der Gründung einer GbR einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen, der genau regelt, wie ihr die Gewinne und Verluste untereinander aufteilt und wer welche Aufgaben unternimmt. Das bewahrt euch im Streitfall vor herben Enttäuschungen.
Die wichtigsten Punkte aus dem Vertrag solltet ihr unbedingt in eurem Businessplan darlegen, denn sie sind für eure Geldgeber sehr interessant! Bevor sie euch eine Finanzierung zusichern, wollen sie nämlich wissen, wie ihr euer Unternehmen organisieren wollt und wer in welchem Maße die Haftung übernimmt.
Achtung: Auch ohne Vertrag seid ihr eine GbR, solange ihr nichts anderes festlegt. Jeder von euch steht dann mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Gemeinschaft ein und muss unter Umständen für die Fehler der anderen aufkommen (hier erfährst du, welche Fallstricke es beim GbR-Vertrag zu beachten gilt)!
Die GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften und ist unter Gründern wie auch im allgemeinen Geschäftsverkehr sehr beliebt. Ihr größter Vorteil liegt darin, dass die Haftung auf das Stammkapital der Gesellschaft beschränkt bleibt. Dein privates Vermögen ist sicher, meist sogar im Fall einer Insolvenz.
Dieser Vorteil hat allerdings seinen Preis. Die Gründungskosten bei einer GmbH sind vergleichsweise hoch. Das liegt nicht nur an der Einlage, die bei mindestens 12.500 EUR liegt. Es kommen diverse Beratungs-, Notar- und Gerichtskosten hinzu, u. a. für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und den Eintrag der Firma in das Handelsregister.
Außerdem unterliegt die Buchführung und Bilanzierung einer GmbH gesetzlichen Auflagen und ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Ohne einen kompetenten Steuerberater an eurer Seite seid ihr vermutlich aufgeschmissen.
Wer eine GmbH gründen will, sollte dafür gute Argumente in seinem Businessplan anführen können. Sie eignet sich zwar für große und kleine Unternehmen gleichermaßen, vom Ein-Mann-Betrieb bis zum stark wachstumsorientierten Start-up. Der Aufwand lohnt sich aber vor allem dann, wenn ohnehin eine größere Summe investiert werden soll, wenn es mehrere Gesellschafter gibt und wenn ein dynamisches Wachstum mit hohen Gewinnen und einem ebenso hohen Risiko wahrscheinlich erscheint.
Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, den unternehmerischen Einstieg als GbR zu gestalten, um erst später – wenn das Wachstum sicher ist – in eine GmbH zu wechseln.
Um bürokratische und finanzielle Hürden für Existenzgründer abzubauen, wurde 2008 als kleine Schwester der GmbH die Unternehmergesellschaft (UG) eingeführt. Sie eignet sich für überschaubare Gründungsvorhaben mit geringerem Risiko. Als Einlage reicht schon 1 Euro aus, denn das Stammkapital einer „normalen“ GmbH kann nach und nach angespart werden. Das heißt, dass jedes Jahr ein Teil der Gewinne im Unternehmen verbleibt und nicht ausbezahlt wird, bis die Summe erreicht ist. Wie jede Kapitalgesellschaft ist die Unternehmergesellschaft bilanzierungspflichtig.
Durch einen Gesellschafterbeschluss kann sie in eine GmbH umgewandelt werden, sobald das angesparte Stammkapital bei mindestens 12.500 EUR liegt.
Es gibt noch viel mehr Rechtsformen mit etlichen Unter- und Sonderformen. Bestimmt hast du schon mal von der Gemeinnützigen GmbH (gGmbH) oder von der GmbH & Co. KG gehört. Wir möchten hier nicht das ganz große Fass aufmachen, sondern anhand der gängigsten Unternehmensformen zeigen, dass es immer Argumente gibt, die für und die gegen eine bestimmte Rechtsform sprechen.
Wichtig ist, dass du die Leser deines Businessplans an deinen Überlegungen zu diesem Thema teilhaben lässt und dich nicht darauf beschränkst, das Ergebnis deines Abwägens zu notieren. Im Idealfall vergleichst du die Vor- und Nachteile mehrerer Optionen, um deine Entscheidung zu begründen.
Da die Rechtsform gravierende Auswirkungen auf die Finanzierung deiner Gründung haben kann, ist es ratsam, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen und sich ggf. eine Beratung zu gönnen. Bei SmartBusinessPlan kannst du unter den Voreinstellungen eine Rechtsform auswählen. Das wirkt sich bei deinen Kalkulationen unter anderem auf die Anzeige der Privatentnahmen aus – diese sind bei Kapitalgesellschaften nämlich nicht vorgesehen. Wenn du dir noch nicht sicher bist, lässt du diesen Punkt einfach aus und klickst auf „Ich weiß noch nicht“.
Als Faustregel lässt sich sagen: Je aufwendiger deine Unternehmensstruktur ist und je höher das finanzielle Risiko, desto ausführlicher sollte dein Businessplan an dieser Stelle sein.
Viel Erfolg beim Schreiben deines Businessplans wünscht dir
Dein Dr. Jan Evers
Gründungsexperte Dr. Jan Evers ist Inhaber der Beratungsgesellschaft EVEREST in Hamburg. Für Ministerien, Banken und Wirtschaftsförderer entwickelt die EVEREST GmbH seit über 15 Jahren Konzepte und Lösungen, die Unternehmern das Gründen und die Selbstständigkeit erleichtern.