Als Privatentnahme bezeichnet man die Überführung von Geldmitteln oder Vermögensgegenständen aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen. Das heißt, wenn du als Unternehmer Geld oder Ware aus deinem Betrieb entnimmst oder Einrichtungen deines Betriebes für private Zwecke einsetzt, handelt es sich um eine Privatentnahme. Privatentnahmen mindern dein Eigenkapital, nicht aber deinen Gewinn.
Dein eigenes Unternehmergehalt gilt nur in einer Personengesellschaft als Privatentnahme, in einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) ist es das Gehalt des Geschäftsführers. Wichtig ist hierbei, dass das Geschäftsführergehalt einer GmbH direkt besteuert wird, Privatentnahmen nicht. Letzteres führt häufig zu hohen Steuernachzahlungen.
Wer sich selbstständig machen möchte (unabhängig von der Rechtsform), plant in der Regel die (Mit-)Finanzierung seines Lebensunterhaltes durch die Einnahmen des gegründeten Unternehmens. Deine Geschäftsidee muss also letztlich nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch deine privaten Ausgaben decken können. Das muss in deinem Businessplan – sowohl für dich selbst als auch für deine Geldgeber – realistisch abgebildet werden.