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Finanzen

Privatentnahme

Definition

Als Privatentnahme bezeichnet man die Überführung von Geldmitteln oder Vermögensgegenständen aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen. Das heißt, wenn du als Unternehmer Geld oder Ware aus deinem Betrieb entnimmst oder Einrichtungen deines Betriebes für private Zwecke einsetzt, handelt es sich um eine Privatentnahme. Privatentnahmen mindern dein Eigenkapital, nicht aber deinen Gewinn.

Dein eigenes Unternehmergehalt gilt nur in einer Personengesellschaft als Privatentnahme, in einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) ist es das Gehalt des Geschäftsführers. Wichtig ist hierbei, dass das Geschäftsführergehalt einer GmbH direkt besteuert wird, Privatentnahmen nicht. Letzteres führt häufig zu hohen Steuernachzahlungen.

Bedeutung für Gründung und Businessplan

Wer sich selbstständig machen möchte (unabhängig von der Rechtsform), plant in der Regel die (Mit-)Finanzierung seines Lebensunterhaltes durch die Einnahmen des gegründeten Unternehmens. Deine Geschäftsidee muss also letztlich nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch deine privaten Ausgaben decken können. Das muss in deinem Businessplan – sowohl für dich selbst als auch für deine Geldgeber – realistisch abgebildet werden.

SmartBusinessPlan-Tipps

  • Banker wollen realistische Zahlen sehen. Das gilt auch für dein eigenes Gehalt bzw. deine Privatentnahme. Sie wollen Privatentnahmen sehen, von denen zum einen die Gründerperson wirklich leben kann, und welche zum anderen auch realistisch vom Unternehmen erwirtschaftet werden können. Die meisten haben interne Vorgaben der Revision, welche Lebenshaltungskosten in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße mindestens anzusetzen sind. Diese liegen typischerweise bei mindestens 600 Euro pro Monat für jeden Gründer und bei 300 Euro für jede weitere zu versorgende Person.
  • Plane realistisch und überfordere dich nicht mit einem unrealistischen „Hungerlohn“, den du langfristig nicht durchhältst. Belaste dich und dein Unternehmen aber auch nicht unnötig mit zu hohen Privatentnahmen.
  • Daumenregel: Die Bank möchte spätestens nach 2 Jahren ein Unternehmen sehen, das dauerhaft in der Lage ist, seine operativen Kosten zu tragen, die Gründer ordentlich zu bezahlen (als Angestellte oder über die Privatentnahme) und den Kapitaldienst zu leisten.

 

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bhp