Arbeitgeberbrutto ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Summe aller Lohnkosten, die ein Arbeitgeber für einen Mitarbeiter zahlen muss. Im Gegensatz zum Bruttolohn auf der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers werden beim Arbeitgeberbrutto auch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers einkalkuliert. Das Arbeitgeberbrutto ist für das Unternehmen die entscheidende Größe bei der Personalkostenplanung.
Bruttogehalt pro Monat |
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Bundesland |
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Krankenkasse |
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Rentenversicherung |
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Gesetzliche Unfallversicherung |
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U1 |
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U2 |
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Arbeitgeberbrutto |
Viele Gründungsideen lassen sich nicht im Alleingang umsetzen. In diesem Fall brauchst du zuverlässige Mitarbeiter*innen, die die anfallenden Aufgaben übernehmen können. Diese Mitarbeiter*innen kosten natürlich Geld. Die Berechnung der Personalkosten ist ein besonders wichtiger Bestandteil deiner betrieblichen Planung und damit auch deines Businessplans (mehr dazu hier). Die entscheidende Größe dabei ist nicht etwa das Bruttogehalt, das du deinen Mitarbeitern zahlst, sondern das Arbeitgeberbrutto. Es enthält zusätzlich zum Bruttogehalt auch die Arbeitgeberanteile zur Sozial- und anderen Pflichtversicherungen. Nachfolgende Tabelle liefert dir einen vereinfachten Überblick:
Bruttolohn der Arbeitnehmer*innen | Prozent (Stand 2024) |
---|---|
+ Arbeitgeberanteil Rentenversicherung | 9,3% |
+ Arbeitgeberantei Krankenversicherung | 7,3% |
+ Arbeitgeberanteil Arbeitslosenversicherung | 1,3% |
+ Arbeitgeberanteil Pflegeversicherung | 1,7% |
+ Gesetzliche Unfallversicherung | Ca. 1,5%[1] |
+ Umlage U1 für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | ~ 1-3%[2] |
+ Umlage U2 für Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft | ~ 0,5%[3] |
+ Umlage U3 für Insolvenzgeld | 0,06% |
= Arbeitgeberbrutto | Summe im Mittel ca. 24% |
[1] Beitragssatz abhängig von der Gefahrklasse („Unfallrisiko“) der Branche. Deutlich geringer bei „Bürojobs“.
[2] Für alle Unternehmen, die in der Regel nicht mehr als 30 Mitarbeiter*innen beschäftigen, Prozentsatz abhängig von Erstattungssatz und Krankenkasse.
[3] Prozentsatz abhängig von Krankenkasse.
Über den Daumen gepeilt, kann man sagen: Nimmst du den Bruttolohn der Arbeitnehmer*innen und schlägst noch einmal 23% drauf, landest du beim Arbeitgeberbrutto. Deshalb haben wir im Personalkostenassistenten von SmartBusinessPlan diesen Aufschlag von 23% bereits als Standardwert voreingestellt.
Zur Verdeutlichung hier noch einmal ein fiktives Beispiel für eine Mitarbeiterin (Lohnsteuerklasse I/keine Kinder):
Gerade in der Jahres-Betrachtung zeigt sich, dass es beim Thema Arbeitgeberbrutto um Tausende von Euro geht, die natürlich korrekt in deinem Businessplan zu berücksichtigen sind.
Worauf wartest du? Schreibe noch heute deinen Businessplan. Mit SmartBusinessPlan geht das so schnell und einfach wie nie!