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Finanzen

Arbeitgeberbrutto

Definition

Arbeitgeberbrutto ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Summe aller Lohnkosten, die ein Arbeitgeber für einen Mitarbeiter zahlen muss. Im Gegensatz zum Bruttolohn auf der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers werden beim Arbeitgeberbrutto auch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers einkalkuliert. Das Arbeitgeberbrutto ist für das Unternehmen die entscheidende Größe bei der Personalkostenplanung.

Arbeitgeberbrutto Rechner

Bruttogehalt pro Monat

Bundesland
Krankenkasse

Kassensatz

Rentenversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung
%
U1
%
U2
%
Arbeitgeberbrutto

Bedeutung für Gründung und Businessplan

Viele Gründungsideen lassen sich nicht im Alleingang umsetzen. In diesem Fall brauchst du zuverlässige Mitarbeiter, die die anfallenden Aufgaben übernehmen können. Diese Mitarbeiter kosten natürlich Geld. Die Berechnung der Personalkosten ist ein besonders wichtiger Bestandteil deiner betrieblichen Planung und damit auch deines Businessplans (mehr dazu hier). Die entscheidende Größe dabei ist nicht etwa das Bruttogehalt, das du deinen Mitarbeitern zahlst, sondern das Arbeitgeberbrutto. Es enthält zusätzlich zum Bruttogehalt auch die Arbeitgeberanteile zur Sozial- und anderen Pflichtversicherungen. Nachfolgende Tabelle liefert dir einen vereinfachten Überblick:

Bruttolohn des Arbeitnehmers Prozent (Stand 2015)
+ Arbeitgeberanteil Rentenversicherung 9,35%
+ Arbeitgeberantei Krankenversicherung 7,3%
+ Arbeitgeberanteil Arbeitslosenversicherung 1,5%
+ Arbeitgeberanteil Pflegeversicherung 1,175%
+ Gesetzliche Unfallversicherung Ca. 1,5%[1]
+ Umlage U1 für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ~ 1-3%[2]
+ Umlage U2 für Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft ~ 0,5%[3]
+ Umlage U3 für Insolvenzgeld 0,15%
= Arbeitgeberbrutto Summe im Mittel ca. 23%

[1] Beitragssatz abhängig von der Gefahrklasse („Unfallrisiko“) der Branche. Deutlich geringer bei „Bürojobs“.

[2] Für alle Unternehmen, die in der Regel nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen, Prozentsatz abhängig von Erstattungssatz und Krankenkasse.

[3] Prozentsatz abhängig von Krankenkasse.

Über den Daumen gepeilt, kann man sagen: Nimmst du den Bruttolohn des Arbeitnehmers und schlägst noch einmal 23% drauf, landest du beim Arbeitgeberbrutto. Deshalb haben wir im Personalkostenassistenten von SmartBusinessPlan diesen Aufschlag von 23% bereits als Standardwert voreingestellt.

Zur Verdeutlichung hier noch einmal ein fiktives Beispiel für eine Mitarbeiterin (Lohnsteuerklasse I/keine Kinder):

  • Du stellst eine junge Dame ein. Mit ihr vereinbarst du im Arbeitsvertrag ein branchenübliches Bruttogehalt von 36.000 Euro jährlich (3.000 Euro pro Monat).
  • Der Nettolohn, den du an die Mitarbeiterin monatlich überweist, liegt bei ca. 1.800-1.900 Euro. Die Differenz musst du einbehalten und für den Arbeitnehmer an Sozialversicherungen und Finanzamt abführen.
  • Du als Arbeitgeber musst über das „Brutto“ deines Angestellten hinaus noch die oben aufgezeigten Arbeitgeberbeiträge leisten. D.h. deine Belastung liegt bei ca. 44.000 Euro pro Jahr, und bei ca. 3.600 pro Monat.

Gerade in der Jahres-Betrachtung zeigt sich, dass es beim Thema Arbeitgeberbrutto um Tausende von Euro geht, die natürlich korrekt in deinem Businessplan zu berücksichtigen sind.

SmartBusinessPlan-Tipps

  • Die „23%-Regel“ gilt für den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse, nämlich für Verdienste zwischen 1.000 und 50.000 Euro pro Jahr. Ausnahmen gelten für „Wenigverdiener“ (Mini- und Midijobs) und für „Vielverdiener“ (s.u.).
  • Viele Gründer setzen erstmal auf eine 450-Euro-Kraft. Hier zahlst du als Arbeitgeber zu den 450 Euro pauschal 31,45% bei gesetzlich Krankenversicherten bzw. 18,45% bei privat Krankenversicherten. Mit dieser Pauschale sind die Kranken- und Rentenversicherung, sowie die genannten Umlagen und eine Pauschale 2% Lohnversteuerung abgedeckt (Alternative: Individuelle Versteuerung nach der jeweiligen Steuerklasse des Arbeitnehmers). Zudem werden auch hier Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung fällig. Im Businessplan bist du bei Minijobs auf der sicheren Seite, wenn du für die Berechnung insgesamt 35% bei gesetzlichen Krankenversicherten bzw. 22% bei privaten Krankenversicherten aufschlägst.
  • Bei Vielverdienern kommt die Beitragsbemessungsgrenze zum Tragen. Sie ist für Renten- und Krankenversicherung unterschiedlich hoch. Alles, was über dieser Grenze liegt, ist nicht mehr beitragspflichtig. Gutverdiener und deren Arbeitgeber zahlen also relativ gesehen weniger Beiträge.
  • Wie du siehst, ist die richtige Abrechnung von Löhnen kein Kinderspiel! Im laufenden Betrieb empfehlen wir dir daher dringend, professionelle Hilfe durch einen Steuerberater oder Lohnbuchhalter in Anspruch zu nehmen. Für deinen Businessplan kannst du zunächst selbst grob planen, und dann den Profi um eine zweite Meinung bitten. Er hilft dir sicherlich gerne, wenn die Aussicht auf ein Mandat nach Gründung besteht.

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bhp