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Finanzen

Abschreibung

Definition

Eine Abschreibung wird vorgenommen, um den Wertverlust des Betriebsvermögens abzubilden. Sie mindert den Gewinn des Unternehmens. Die Idee dahinter ist, dass sich fast jede Anschaffung mit den Jahren abnutzt und früher oder später ersetzt werden muss. Mit Hilfe der Abschreibungen soll ein realistisches Bild der Vermögens- und Ertragssituation des Unternehmens entstehen.

Bedeutung für Gründung und Businessplan

Was genau hat es mit der Abschreibung auf sich? Die meisten Gründungen sind mit Investitionen verbunden: Während der Freiberufler ggf. mit einigen Tausend Euro seinen Arbeitsplatz ausstatten kann, muss ein angehender Gastronom bereits deutlich mehr Geld für die Einrichtung von Gastraum und Küche ausgeben. Kommen teure Baumaßnahmen oder Anschaffungen wie Maschinen hinzu, werden schnell sechsstellige Investitionssummen erreicht. Kennzeichnend für solche Investitionen ist, dass hierbei Vermögenswerte entstehen, die dem Unternehmen längerfristig – also über das laufende Geschäftsjahr hinaus – zur Verfügung stehen. In aller Regel gilt aber auch, dass die meisten Vermögenswerte im Zeitablauf an Wert verlieren: Der Freiberufler muss seinen Laptop bereits nach wenigen Jahren wegen Abnutzung ersetzen, die Einrichtung des Gastronomen bleibt schon deutlich länger aktuell, und ein Gebäude verliert auch ohne größere Erneuerungsmaßnahmen nur sehr langsam an Wert. Die Abbildung solcher Wertverluste nennt man Abschreibung.

Statt des Themas Abschreibung stehen für Gründer zunächst die mit den Investitionen verbundenen Geldabflüsse – Stichwort Liquidität – und der damit verbundene Kapital- und Finanzierungsbedarf im Mittelpunkt des Interesses. Das ist auch vollkommen legitim, denn wem schon zu Beginn das Geld ausgeht, der braucht sich keine Gedanken über zukünftige Vermögenswerte und Abschreibungen machen. Trotzdem wird zu Recht verlangt, dass dein Businessplan diese geplanten Abschreibungen aufzeigt.

Zu deiner Motivation hier einige Gründe, warum es sich lohnt, sich im Businessplan mit dem Thema Abschreibung auseinander zu setzen:

  1. Nur wenn du jede Abschreibung als Teil der Rentabilitätsplanung einplanst, erhältst du einen Eindruck vom langfristigen wirtschaftlichen Erfolg deines Vorhabens. Ein kleines Beispiel zum Thema Abschreibung: Angenommen du planst eine teure Maschine mit Hilfe eines zunächst tilgungsfreien Investitionskredits deiner Bank zu finanzieren. Solange du nicht tilgen musst, sieht deine Liquiditätsplanung natürlich toll aus. Die Rentabilitätsplanung hingegen wird dir viel deutlicher sagen, ob du auch wirklich Geld verdienst. Denn hier mindert die Abschreibung der Maschine sofort deinen Gewinn.
  2. Die Abschreibung ist der Zahlenspiegel für die Abnutzung deines Vermögens. Damit erhältst du einen Eindruck davon, welche Summen früher oder später für Ersatzinvestitionen fällig werden. Wer das verstanden hat, der wird gerade in guten Zeiten bereit sein, entsprechendes Geld bei Seite zu legen.

Wie genau eine Abschreibung zu kalkulieren ist, richtet sich nach der Betrachtungsweise. Der Controller oder Risikokapitalgeber hat einen ganz anderen Blickwinkel auf eine Abschreibung als der Buchalter oder die Finanzbehörden, die sich an den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts orientieren.

SmartBusinessPlan-Tipps

  • Jede Abschreibung ist Teil der Finanzplanung in deinem Businessplan. Sie lässt sich gut planen und einfach berechnen. Wenn du mit SmartBusinessPlan arbeitest, fügst du ganz einfach im Kapitel Finanzen unter Kapitalbedarf die jeweilige Investition hinzu (über „bearbeiten“ und „erfassen“) und gibst die entsprechende Abschreibungsdauer ein. Die jährliche Abschreibungssumme wird dann automatisch berechnet. In der Rentabilitätsplanung wird diese Summe automatisch ausgewiesen. Sie mindert ja deinen Gewinn. Das entspricht dem Bankstandard und zeigt auch dir sofort, ob dein Vorhaben sich langfristig wirtschaftlich trägt.
  • Grundsätzlich gilt, dass alle Objekte, die du für dein Unternehmen anschaffen musst und die du länger als ein Jahr nutzt, als Investitionen einzuplanen und abzuschreiben sind. Das gilt grundsätzlich sowohl für Investitionen in dingliche Sachen, aber auch für solche in Immaterielles (z.B. Softwarelizenzen). In der Theorie gilt diese Abschreibungs-Regel auch für Sacheinlagen (z.B. das eigene eingebrachte Fahrzeug). In der Praxis sind externe Finanziers nur bei sehr werthaltigen und per Gutachten belegten Sacheinlagen überhaupt bereit, diese als Einlage anzuerkennen. Dinge, die du zwar länger nutzt, aber nur gemietet hast, spielen bei Investitionen und Abschreibung keine Rolle (z.B. Raummiete, Leasing). Sie sind als sofort wirksame Betriebsausgaben einzuplanen.
  • Bei der Abschreibungsdauer solltest du die Tabellen des Bundesfinanzministeriums nutzen, in denen die Abschreibungsfristen für verschiedene Objekte festgelegt sind. Diese Tabellen heißen AfA-Tabellen und können hier eingesehen werden. AfA steht übrigens für „Absetzung für Abnutzung“. Beispiel: Nehmen wir an, du kaufst einen neuen Laptop für deine Firma. Dieser verliert jedes Jahr an Wert und wird laut AfA-Tabelle über drei Jahre linear abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt monatsgenau. Das bedeutet: Hat der Laptop 756 EUR gekostet, schreibst du 36 Monate lang jeweils 21 EUR ab (36 Monate x 21 EUR = 756 EUR). Diese 21 EUR bilden die Verminderung deines Betriebsvermögens ab. Du kannst sie als Betriebsausgabe geltend machen und von deinem zu versteuernden Gewinn abziehen (SmartBusinessPlan macht dies automatisch).
  • Eine interessante Ausnahme bei der Abschreibung gibt es bei sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG). Hier gilt für den Businessplan vereinfacht: Alle Anschaffungskosten unter 800 EUR netto oder 952 EUR brutto können im Jahr des Kaufs sofort vollständig abgeschrieben werden. 
    Die Bundesregierung plant im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Grenze für die sofortige Abschreibung von GWG von 800 auf 1000 EUR zu erhöhen. Das Gesetz wurde vom Bundestag bereits verabschiedet, vom Bundesrat jedoch an den Vermittlungsausschuss übergeben. Fachleute gehen allerdings davon aus, dass das Wachstumschancengesetz und damit die GWG-Erhöhung noch in diesem Jahr (2024) kommt. 

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bhp