Eine Sacheinlage ist Kapital, das du deinem Unternehmen nicht in Geld, sondern in Form von Vermögensgegenständen unbefristet zur Verfügung stellst. Eine Sacheinlage erhöht das Eigenkapital deines Unternehmens.
Neben der Bareinlage (auch Geldeinlage) lässt das Gesetz grundsätzlich auch die Übertragung von Sachwerten oder Rechten an dein Unternehmen zu. Sie bilden aber eher die Ausnahme der Kapitaleinlagen.
Meist handelt es sich um materielle Vermögensgegenstände wie Maschinen, Computer, Anlagen, Fuhrpark usw. Aber auch immaterielle Sacheinlagen wie Patente, Lizenzen und Urheberrechte sind üblich.
Banken sind grundsätzlich zurückhaltend, Sacheinlagen als Eigenkapital für deine Gründung zu akzeptieren. Die Chance auf Anerkennung erhöht sich deutlich, wenn der Gegenstand für den Betrieb unbedingt notwendig ist (betriebsnotwendiges Vermögen). Wenn du beispielsweise dein eigenes Auto als Sacheinlage für den Onlineshop, den du von zu Hause aus betreibst, angibst, kommst du damit sicher nicht durch. Als Pizzalieferant, der mit dem Auto ausliefert, hättest du wahrscheinlich bessere Chancen.
Außerdem gelten je nach Rechtsform unterschiedliche gesetzliche Regelungen bei der Berücksichtigung von Sacheinlagen. Beispielsweise sind Sacheinlagen bei der Gründung einer UG nicht zulässig.
Wenn du eine Sacheinlage im Businessplan einplanst, ist deren Restwert ausschlaggebend. Anders als bei Bareinlagen ist die Wertermittlung nicht ganz einfach. Ein guter Anhaltspunkt für die Bestimmung des Restwertes ist der aktuelle Marktwert: Wie viel Geld würdest du für den Vermögensgegenstand bekommen, wenn du ihn jetzt verkaufen müsstest.