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Geschäftsmodell

Markenschutz

Definition

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Ein Unternehmen kann sich vor Nachahmern schützen, indem es seine Marke beim Patent- und Markenamt anmeldet. Schutzfähig sind alle Zeichen, mit denen man das Angebot eines Unternehmens von dem anderer Unternehmen unterscheiden kann. Das können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen oder auch Farben und Geräusche sein (Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt).

Nicht nur Firmen, auch Privatleute können eine Marke anmelden.

Bedeutung für Gründung und Businessplan

Aus deinem Businessplan geht hervor, wie deine zukünftige Firma heißen soll und unter welcher Marke du deine Produkte oder Dienstleistungen verkaufen willst. Um zu verhindern, dass ein anderer diese Namen nutzt, solltest du sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München anmelden. Die Gebühren richten sich danach, wie umfangreich der Schutz sein soll. Sie können bei dreihundert Euro liegen, aber auch leicht einige Tausend Euro betragen – je nachdem, wie umfangreich der Schutz deiner Marken sein soll und wie viele Marken du anmeldest.

Überlege dir, welchen Markenschutz du brauchst (also wo und wer deine wichtigsten Kunden sind, mit wem du im Wettbewerb stehst etc.), und schätze die Höhe der Kosten ab, damit du sie in deinem Businessplan berücksichtigen kannst. Dabei solltest du auch mögliche Anwaltskosten einkalkulieren, denn je nach Gründungsvorhaben kann das Thema Markenrecht durchaus kompliziert werden.

Wenn du auf die Markenanmeldung verzichtest, kann deine Konkurrenz deine Marke einfach abkupfern und für sich nutzen – und so von deinem Erfolg profitieren. Deshalb raten Experten Gründern in jedem Fall dazu, die eigene Marke und den Namen der eigenen Firma schützen bzw. eintragen zu lassen!

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Marke zu schützen?

Es gibt verschiedene Formen des Markenschutzes: Buchstaben und Zahlen kann man als Wortmarke anmelden, Logos und Symbole als Bildmarke. Kombinationen von Begriffen und Bildelementen oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind, können als Wort-/Bildmarke eingetragen werden (wenn du zum Beispiel deinen Firmennamen mit einem besonderen Schriftzug versiehst und als Logo nutzt).

Nicht alle Namen können als Wortmarke geschützt werden. Es gibt verschiedene Schutzhindernisse, die dem Eintrag in das Markenregister entgegenstehen können. Das Patent- und Markenamt nennt folgende absolute Schutzhindernisse:

  • fehlende Unterscheidungskraft
  • für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
  • ersichtliche Irreführungsgefahr
  • ein in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
  • Verstoß gegen die guten Sitten der öffentlichen Ordnung

Daraus folgt, dass die Markenanmeldung ausgeschlossen ist, wenn der gewählte Begriff das Angebot nur inhaltlich beschreibt. So kannst du Begriffe wie Unternehmensberatung für die Dienstleistung Unternehmensberatung oder Hotel für die Dienstleistung Beherbergung von Gästen nicht eintragen lassen. Wenn du einen solchen beschreibenden Namen für deine Firma wählst, kannst du dich aber durch die Eintragung deines Logos oder des typischen Farbmusters, das du auf deiner Homepage nutzt, vor allzu dreisten Nachahmern schützen. Hinweise und Erklärungen zu weiteren Schutzhindernissen findest du auf der Webseite des DPMA.

Bei der Anmeldung deiner Marke musst du festlegen, für welchen Bereich der Markenschutz gelten soll. Dabei geht es zum einen um den räumlichen Bezug (deutschlandweit, innerhalb der EU oder international), zum anderen um die Waren- und Dienstleistungsgruppen, für die der Schutz bestehen soll (zum Beispiel Fahrzeuge, Spielwaren oder Finanzdienstleistungen). Dabei gilt: je umfangreicher der Schutz, desto höher die Gebühren.

Ein Beispiel: Wenn du als Inhaber eines Friseursalons den Namen Der goldene Schnitt als Wortmarke in Deutschland für den Dienstleistungsbereich Gesundheits- und Schönheitspflege schützen lässt, darf kein anderer Friseur hierzulande seinen Laden so nennen. Ein Restaurant dürfte aber durchaus diesen Namen tragen.

Der Markenschutz gilt also immer nur für die Dienstleistungs- und Warenklassen, die du bei der Eintragung bestimmst. Eine Liste der Klassen findest du beim Patent- und Markenamt.

Was viele Gründer nicht wissen: Bei der Eintragung ihrer Marke in das Markenregister prüft das DPMA nicht, ob sich bereits ein anderer die Rechte daran gesichert hat. Das geschieht erst im Streitfall – den der Inhaber der älteren Marke in der Regel gewinnt. Der Inhaber der älteren Rechte kann dann die Löschung aus dem Register erwirken. Deshalb solltest du vor deiner Gründung unbedingt selbst recherchieren, ob die Marke deiner Wahl überhaupt noch zur Verfügung steht. Viele Gründerberatungsstellen und auch das Markenamt selbst helfen dir bei der Markenrecherche.

SmartBusinessPlan-Tipps

  • Bevor du dich wirklich festlegst, wie deine Firma bzw. deine Produkte und Dienstleistungen heißen sollen (also bevor du dir etwa deine Domain sicherst oder du Visitenkarten drucken lässt), solltest du überprüfen, ob der von dir gewünscht Name schon genutzt wird und von dir überhaupt verwendet werden darf. Das ist auch dann sinnvoll, wenn du noch keine kostenpflichtige Eintragung in das Markenregister planst. Nutze dafür die Online-Recherche des DPMA und durchforste das Internet.
  • Viele Gründungsberatungsstellen bieten dir Hilfe bei der Recherche im Markenregister und der Anmeldung deiner Marke an. Du kannst bei den örtlichen Kammern oder direkt beim DPMA fragen, welche Angebote es gibt.
  • Warte eventuell nach der Gründung erstmal ab, ob deine Idee funktioniert, bevor du unnötig Geld in Anwaltshonorare und Gebühren investierst. Anders als einen Patentschutz kannst du die Markenanmeldung nämlich auch nachträglich vornehmen (und hoffen, dass nicht doch jemand schneller war).
  • Noch besser ist es, deine Marke (gut vorbereitet) zunächst für nur drei Klassen in Deutschland anzumelden. Das ist für 300 Euro zu haben. Wenn du absehen kannst, dass der Laden läuft und du mehr Geld in der Kasse hast, kannst du den Schutz auch nachträglich erweitern.
  • Um auf Nummer Sicher zu gehen, kannst du einen Anwalt hinzuziehen. Viele Anwälte haben sich auf den Schutz von Marken und auf Markenanmeldungen spezialisiert.
  • Weitere Informationen zum Markenschutz bzw. Unterstützung bei der Markenanmeldung findest du

 

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bhp