Personalkosten sind alle Kosten, die durch den Einsatz von Arbeitnehmern anfallen. Sie fallen an für Löhne und Gehälter, gegebenenfalls auch für Gewinnbeteiligungen. Hinzu kommen die sogenannten Lohnnebenkosten für Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung (sog. Sozialversicherungen), Beiträge zu Unfallversicherungen und natürlich für tarifliche und freiwillige Sozialleistungen.
Die Personalplanung zeigt auf, wie der zukünftige Einsatz von Mitarbeitern ausfällt, damit die Unternehmensziele erreicht werden. Hier spielt neben der Personalmenge auch die passende Qualifikation der Mitarbeiter eine große Rolle.
Die Personalplanung und damit auch die Personalkostenplanung ist wichtiger Bestandteil deiner gesamten Unternehmensplanung. Und damit auch deines Businessplans: Wie viele Mitarbeiter willst du einstellen? Wann willst du sie einstellen? Welche Funktion sollen sie übernehmen? Und natürlich: Was wird dich das kosten?
Genau diese Fragen will auch der Leser deines Businessplans beantwortet haben und zwar so, dass sie zu deinen Unternehmenszielen passen. Du solltest daher darauf achten, dass alle mit deinem Vorhaben verbundenen Kerntätigkeiten (Produktion, Vertrieb, Service etc.), die nicht durch die Gründer oder externe Dritte erledigt werden, ihren Niederschlag in der Personalplanung finden.
Neben einer textlichen Darstellung der Personalplanung sind natürlich auch die damit verbundenen Kosten zu benennen. Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten unterscheidet sich von Branche zu Branche. Bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen kann er bei gut zwei Drittel der Gesamtkosten liegen. In den Fertigungsunternehmen (je nach Automatisierungsgrad) liegt er meist unter einem Drittel des Gesamtkostenblocks. Je höher der Anteil der Personalkosten am Gesamtbudget, desto genauer sollten deine Erläuterungen zu diesem Bereich im Businessplan ausfallen.
Achtung! Viele Gründer rechnen bei ihren Personalkosten lediglich mit dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Das sollte dir nicht passieren. Daher hier eine Begriffsklärung: