Einerseits gehören hierzu die sogenannten Sachinvestitionen, z.B. Maschinen, Büroausstattung, Grundstücke, Fahrzeuge etc.
Außerdem muss gegebenenfalls ein erstes Waren- oder Materiallager angelegt werden. Zusätzlich gibt es auch die sog. immateriellen Investitionen, wenn z.B. eine Lizenz erworben oder in Forschung und Entwicklung investiert werden muss.
Investitionen werden ab einem bestimmten Wert abgeschrieben.
Der deutsche Gesetzgeber ermöglicht sowohl bei der Gründung einer GmbH als auch bei der Gründung einer AG die Kapitalaufbringung (25.000 EUR) neben der Bareinlage auch durch Sacheinlagen. Die Mischung beider Möglichkeiten kannst du in der Praxis häufiger finden.
Als Sacheinlagen können anstelle der Baraufbringung der Stammeinlage nach deutschem Recht eingebracht werden: