Der Hype um die Rechtsform eines Unternehmens – 5 Klarstellungen

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1. Die Rechtsform spielt erstmal keine Rolle

Die Wahl der richtigen Rechtsform eines Unternehmens ist natürlich schon von großer Bedeutung. Aber noch nicht in der Gründungsphase. In dieser Zeit ist erstmal wichtig, sich überhaupt Gedanken zu juristischen Fragestellungen zu machen und vor allem: einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Erst wenn man sich eingehend mit dem Geschäftsmodell auseinandergesetzt hat, Risiken ausgemacht und Partner kennengelernt hat, können die tatsächlichen Konsequenzen der einzelnen Rechtsformen tatsächlich richtig eingeschätzt werden. Achtung, unabhängig von der Rechtsform gilt: Von Anfang an muss ein Gesellschaftervertrag her.
Mehr dazu in unseren Gründungsfehlern

2. Die eine „richtige“ Rechtsform für Gründer gibt es nicht

Was für den einen Gründer besonders wichtig ist, ist für andere vielleicht völlig irrelevant. Das heißt, ein Patentrezept für die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens gibt es leider nicht. Jeder Gründer muss für sich selbst die wichtigsten Fragen klären, um die passende Rechtsform zu finden. Die Rechtsformwahl hat dann persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Diese können sich im Laufe der Zeit natürlich ändern, z.B. wenn das Unternehmen stark wächst, eine Nachfolge ansteht oder ein Partner ausscheidet. Dann sollte die Rechtsform neu überdacht und ggf. geändert werden.
Mehr dazu in unserem Experten-Interview mit Rechtsanwalt Jascha Alleyne

3. Die Rechtsformwahl verlangt nach professioneller Beratung

Es gibt zahlreiche Kriterien und Faktoren für die Wahl der richtigen Rechtsform eines Größtes Thema sind die Auswirkungen auf Haftung, Besteuerung und Buchführung von GmbH, GbR, OHG & co. Aber auch, wie sich die Wahl der Rechtsform auf die Höhe der Gründungskosten, auf die Höhe der Steuerberaterkosten oder ganz simple auf das Image des Unternehmens auswirkt, können wichtig sein. Bei der Entscheidung sollte also unbedingt der Rat eines Rechtsanwalts oder eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden.
Mehr zum Thema Gründung und Steuern kannst du hier nachlesen

4. Im Businessplan zählt nicht das „Was“, sondern das „Warum“

Im Businessplan interessiert weniger die Rechtsform selbst als vielmehr, warum die Wahl auf diese Rechtsform gefallen ist. Entscheidungskriterien wie Haftung, Besteuerung und Buchführung sollten hier genau aufgezeigt werden.
In SmartBusinessPlan wird die Rechtsform des Unternehmens direkt zu Beginn abgefragt. Sie kann aber ohne weiteres erstmal auf „Ich weiß noch nicht“ gestellt werden. Auswirkungen hat die Wahl der Rechtsform nur auf die Anzeige von Privatentnahmen. In Kapitalgesellschaften sind nämlich keine Privatentnahmen vorgesehen.
Mehr dazu im Gründungslexikon

In SmartBusinessPlan kann die Rechtsform gleich bei der Erstellung des Businessplans ausgewählt werden.

5. SmartBusinessPlan hat den Überblick der Rechtsformen von Unternehmen

Einzelunternehmen

Sobald beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt und sich für keine andere Rechtsform explizit entschieden wird, hat man ein „Einzelunternehmen“ gegründet.

 

Personengesellschaften

GbR: Eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ entsteht, sobald zwei Personen ein Unternehmen verabreden. Im Jurastudium lernt man, dass dies sogar bei einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit bereits gilt. Achtung, bei der Gründung einer GbR gelten umfangreiche rechtliche Regeln, von denen man häufig nichts weiß.

OHG: Wie der Name der „Offenen Handelsgesellschaft“ schon deutlich macht, dient die OHG dem Betrieb eines Handelsgewerbes und ist daher besonders für Einzel- und Großhändler geeignet.

KG: Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, in der man unterscheidet in einen unbegrenzt haftenden Komplementär und häufig viele nur über die Kapitaleinlage haftende Kommanditisten. Daher wird die KG präferiert für Projekte mit vielen Geldanlegern.

 

Kapitalgesellschaften

GmbH: Die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ ist der Klassiker unter den Rechtsformen für Unternehmen mit größeren Ambitionen. Es muss Kapital von 25 TEUR eingebracht werden – teilweise als Sachmittel möglich. Es wird unterschieden in Gesellschafter und Geschäftsführer, und so eine wichtige Interessenunterscheidung vorgenommen, auch wenn es in der Praxis die gleichen Personen sein können. Es wird bilanziert. Dies führt dazu, dass die Rechtsform bei vielen Akteuren ein besseres Image hat als die der Personengesellschaften, sie sieht nach mehr Ehrgeiz aus.

AG: Auch die Aktiengesellschaft wird unter Gründern zu recht sehr selten gewählt: sie ist teuer.

Ltd: Die englische Limited ist inzwischen in der deutschen „UG“ realisiert worden (s.o.).

UG: nach dem großen Erfolg der englischen Rechtsform „limited“ hat die Bundesregierung die kleine GmbH geschaffen. Das meiste hier geschriebene für die GmbH gilt auch für die UG – mit nur 1 EUR Einlage sind die Anfangsinvestitionen deutlich geringer. Dafür ist das Image auch weniger etabliert als das einer GmbH.

eG: Die eingetragene Genossenschaft ist im weitesten Sinne ebenfalls eine Kapitalgesellschaft. Sie ist für mehrere Gründer oder als Kooperation von mittelständischen Unternehmen geeignet. Diese Rechtsform eines Unternehmens spielt für Gründer jedoch eine eher untergeordnete Rolle.

 

Für weiterführende Infos zu den einzelnen Rechtsformen eines Unternehmens empfehlen wir dir diese Publikation von existenzgruender.de .

 

Über den Autor

Ich bin bereit, ein neues Projekt mit SmartBusinessPlan zu starten.

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bhp