Selbstständig sein bedeutet, mindestens 60 Stunden die Woche zu arbeiten und auf Freizeit, Urlaub und Familienleben weitgehend zu verzichten? Lass dir so etwas nicht einreden! Tausende zufriedene Unternehmer*innen beweisen, dass sich auch mit wenig Zeitaufwand eine erfolgreiche Selbstständigkeit aufziehen lässt. Willkommen in der Welt der nebenberuflichen Gründungen!
Wusstest du, dass über die Hälfte der Gründer*innen im Nebenerwerb starten? Daran siehst du: Mit der passenden Idee und guter Vorbereitung ist Unternehmerleben auch neben dem Job, der Familie oder dem Studium möglich. Gleichwohl erfordert auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit Engagement und Leidenschaft. Wir zeigen dir, wie du optimal startest und was du beachten solltest.
Nebenberuflich selbstständig zu sein heißt, dass deine Selbstständigkeit nicht den Hauptteil deiner Arbeit ausmacht. Du verfolgst dein Unternehmensziel, ohne deinen Hauptjob aufzugeben.
Stell dir vor, du bist bei einem Versicherungsunternehmen angestellt, aber du hast eine Leidenschaft für handgefertigten Schmuck und möchtest nebenbei dein eigenes Schmuckgeschäft aufbauen. Solange dein Geschäft nicht mehr Zeit und Geld beansprucht als dein Hauptjob und du weiterhin deinen Verpflichtungen im Büro nachkommst, könntest du nach Feierabend als Schmuckdesigner*in selbstständig sein. So hättest du die Chance, deine Geschäftsidee zu verfolgen, während du gleichzeitig die finanzielle Sicherheit deines Hauptjobs behältst.
Es muss aber nicht immer eine Festanstellung sein, auf die sich das „Neben“ in nebenberuflich bezieht. Auch wenn du aus familiären Gründen keine Ressourcen für eine Vollzeitgründung hast oder wenn du noch studierst, kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen.
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Es gibt zwei Faktoren, die die Nebenberuflichkeit formal bestimmen: das Einkommen und die Zeit.
Im Hinblick auf dein Einkommen gilt: Die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit dürfen nicht höher sein als das Gehalt, das du mit deiner Angestelltentätigkeit verdienst, um als nebenberuflich selbstständig betrachtet zu werden.
Neben dem Einkommen ist die Arbeitszeit das zweite Erkennungsmerkmal einer Nebentätigkeit. Hier lautet die Regel: Du darfst nicht mehr als 18 Stunden pro Woche für dein Unternehmen arbeiten, damit du noch zu den nebenberuflich Selbstständigen zählst.
Wichtig: Wenn du im Nebenerwerb statt der Selbstständigkeit ein zweites Arbeitsverhältnis eingehen würdest, müsstest du dich an das Arbeitszeitgesetz halten, wonach du nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten darfst und zwischen den Arbeitszeiten ausreichend Erholungszeit liegen muss. Dieses Gesetz gilt für Selbstständige nicht.
Im Prinzip steht es dir völlig frei, mit welchem Business du dich nebenberuflich selbstständig machst. Allerdings musst du das Wettbewerbsverbot beachten und darfst deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen.
Um dir einen Eindruck davon zu vermitteln, was alles möglich ist, haben wir ein paar Ideen zusammengetragen, die sich gut nebenberuflich verwirklichen lassen.
Das sind nur einige Beispiele für Tätigkeiten, die du gut nebenberuflich umsetzen kannst. Lass dich davon inspirieren und kreiere dein eigenes Business, das dir und deinen Fähigkeiten perfekt entspricht.
Es ist nichts Passendes für dich dabei? Lies unsere Ratgeber Geschäftsidee finden – 7 Methoden und Ressourcen und Test: Welche Geschäftsidee passt zu dir? Denk aber daran, dass nicht jedes Geschäftsmodell geeignet ist, nebenbei verwirklicht zu werden. Ein Restaurant zum Beispiel, das nur an wenigen Tagen im Monat geöffnet hat, verursacht hohe Kosten, auch wenn es geschlossen ist.
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Zugegeben: Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist eine große Herausforderung. Neben dem Job, dem Studium oder deinen familiären Verpflichtungen auch noch mit Hingabe ein neues Unternehmen aufzubauen, kann eine zusätzliche Belastung darstellen. Trotzdem überwiegen in den meisten Fällen die positiven Aspekte:
Im Großen und Ganzen bietet die Nebenerwerbsgründung die Chance, dein Unternehmen behutsam aufzubauen, während du gleichzeitig die finanzielle Stabilität durch deinen Hauptjob behältst. Du kannst deine Ideen testen, ohne den enormen Druck zu verspüren, sofort riesige Gewinne erzielen zu müssen.
Falls du glaubst, dass eine nebenberufliche Selbstständigkeit weniger Bürokratie bedeutet, müssen wir dich leider enttäuschen. In vielen formalen Belangen macht es keinen Unterschied, ob du haupt- oder nebenberuflich gründest. Das betrifft zum Beispiel die Anmeldung deines Unternehmens bei Ämtern wie dem Finanz- oder Gewerbeamt, die Steuern, die du auf deine Gewinne zahlen musst, sowie die notwendigen Genehmigungen und Konzessionen für dein Geschäft. Aber keine Sorge, wenn du weißt, worauf es ankommt, sind die formalen Voraussetzungen keine Hürde.
Lass uns die wichtigsten Stationen, die auf deinem Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit vor dir liegen, Schritt für Schritt durchgehen:
Auch ein Unternehmen, das nebenberuflich geführt wird, braucht eine Rechtsform. Von deiner Wahl hängt ab, welche Steuern du zahlen musst, welche Buchführungspflichten gelten und wie Haftungs- und Mitsprachefragen geregelt sind.
Die gängigste Rechtsform für nebenberufliche Gründungen ist das Einzelunternehmen. Es entsteht ganz automatisch, sobald du dein Unternehmen beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmeldest. Das gleiche gilt für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wenn du mit anderen im Team gründest. Ihr benötigt weder Startkapital noch eine schriftliche Vereinbarung. Trotzdem ist es ratsam, einen Gesellschaftsvertrag zu aufzusetzen, der die Aufteilung von Gewinnen und Verlusten festlegt und eure Verantwortlichkeiten regelt (Lesetipp: Fallstrick GbR-Vertrag: Kein Vertrag ist auch ein Vertrag).
Sogar eine GmbH kannst du im Nebenberuf gründen – auch als Einzelperson (dann spricht man von einer Ein-Personen-GmbH). Dies ist jedoch zeitaufwendiger und erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR. Dafür schützt dich diese Rechtsform vor persönlicher Haftung mit deinem gesamten Vermögen für das Unternehmen. Eine GmbH ist immer gewerblich und unterliegt speziellen Bilanzierungspflichten. Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Vorstufe zur GmbH. Die Gründungsformalitäten sind etwas weniger komplex als bei einer GmbH und du kannst mit einem Euro Stammkapital beginnen, das im Laufe der Zeit durch Rücklagen aufgestockt wird.
Auch wenn du „nur“ nebenberuflich gründest, musst du deine Selbstständigkeit bei den Behörden offiziell bekanntgeben. Wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, genügt eine einfache Meldung beim zuständigen Finanzamt. Freiberufliche Tätigkeiten umfassen wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende oder erzieherische Aktivitäten (wenn du dich näher über eine Gründung mit einem freien Beruf informieren möchtest, lies unseren Ratgeber Freiberufler*in werden. Dein Weg in die Selbstständigkeit).
Wenn deine Tätigkeit nicht zu den freien Berufen gehört, musst du ein Gewerbe anmelden. Dafür ist das Ordnungs- oder Gewerbeamt in deiner Gemeinde zuständig. Dieses leitet deine Anmeldung an das Finanzamt und andere relevante Stellen weiter. Die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) wird ebenfalls informiert. Die Mitgliedschaft in einer Kammer ist in der Regel auch für nebenberuflich Selbstständige verpflichtend, aber es gibt Vergünstigungen für Unternehmen mit geringen Einnahmen.
Nach der Anmeldung übermittelst du dem Finanzamt innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier gibst du an, womit du dich selbstständig machst, schätzt deine erwarteten Einnahmen und legst die Rechtsform deines Unternehmens fest. Diese Informationen helfen dem Finanzamt dabei, deine Steuern einzuschätzen. Danach erhältst du eine Steuernummer, die du für das Schreiben von Rechnungen benötigst.
Für die Steuer spielt es keine Rolle, ob du dein Einkommen haupt- oder nebenberuflich verdienst: Du musst deinen Gewinn vom ersten Euro an bei der Einkommensteuererklärung angeben.
Neben der Einkommensteuer führst du als Selbstständige*r noch die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, die du von deinen Kund*innen eingenommen hast. Das ist mit etwas Arbeit für dich verbunden, die sich aber mit der passenden Software schnell erledigen lässt. Du musst nämlich jeden Monat, jeweils bis zum 10. des Folgemonats, auf elektronischem Wege eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt schicken. Darin legst du dar, wie viel Umsatzsteuer du für dein Unternehmen im vergangenen Monat gezahlt und wie viel du eingenommen hast. Die Differenz musst du entweder an das Finanzamt überweisen oder erhältst sie zurückerstattet.
Du kannst dich von der Umsatzsteuer und damit von der Umsatzsteuervoranmeldung befreien lassen, indem du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Die Voraussetzung ist, dass dein Einkommen aus der Selbstständigkeit unter 22.000 EUR pro Jahr bleibt.
Bei Gewerbetreibenden kommt ab einem Jahresgewinn von 24.500 EUR noch die Gewerbesteuer hinzu. Für alle drei Steuerarten gibst du einmal im Jahr deine Jahressteuererklärung ab. Ein Steuerberatungsbüro kann dir dabei helfen. Damit du keinen Abgabetermin verpasst, lies dir auch unseren Artikel Gut informiert: Abgabefristen der Steuererklärung durch).
Denk dran, dass du auch die Ausgaben für deine Gründung, die vor der offiziellen Anmeldung anfallen, von deinen Einkünften abziehen und damit deine Steuerlast senken kannst. Hebe deshalb unbedingt alle Belege auf und achte darauf, dass die Mehrwertsteuer gesondert dargestellt wird, damit du sie später im Zuge der Umsatzsteuererklärung zurückverlangen kannst (gilt nicht für Kleinunternehmen).
Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, bist du normalerweise durch deinen Hauptjob sozial abgesichert. Das ist sehr vorteilhaft, denn es kann für Selbstständige sehr teuer sein, sich selbst um die Krankenversicherung und Altersvorsorge zu kümmern.
Trotzdem ist die Frage der Sozialversicherung für dich ein Thema, wenn du neben dem Beruf gründest. So werden deine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze angerechnet, was bedeutet, dass sich deine Monatsbeiträge erhöhen können. Vergiss daher nicht, deine Krankenkasse darüber zu informieren, dass du dich selbstständig machst.
Sobald du nicht mehr als nebenberuflich, sondern als hauptberuflich selbstständig eingestuft wirst, kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung wählen. Der Übergang in die hauptberufliche Selbstständigkeit verläuft oft fließend. Wenn du unsicher bist, bietet sich ein Statusfeststellungsverfahren an, das klare Informationen über deinen Status liefert. Du kannst es über die Deutsche Rentenversicherung einleiten.
Falls du über die Familienversicherung deines Partners/deiner Partnerin oder deiner Eltern gesetzlich krankenversichert bist, ändert sich daran nichts, solange du nicht mehr als 365 EUR im Monat oder 4380 EUR im Jahr verdienst. Verdienst du mehr, musst du dich selbst versichern.
Auf deine Rentenversicherung wirkst sich deine nebenberufliche Selbstständigkeit hingegen nicht aus. Deine monatlichen Beiträge bleiben gleich. Dafür erwirbst du aber auch keine zusätzlichen Rentenansprüche. Daher empfiehlt es sich, einen Teil deines Einkommens aus der selbstständigen Tätigkeit für die private Altersvorsorge einzusetzen.
Viele nebenberuflich Selbstständige fürchten, dass ihnen Scheinselbstständigkeit unterstellt wird. Sie haben ja oft nur einen oder wenige Auftraggeber – und das gilt gemeinhin als wichtiges Kriterium für eine scheinselbstständige Tätigkeit.
Aber es ist eben nur ein Kriterium unter vielen. Das deutlichste Anzeichen für eine Scheinselbstständigkeit ist die Weisungsgebundenheit: Wenn du den Anweisungen deines Auftraggebers folgen musst und nicht frei darüber entscheiden kannst, ob, wann, wo und wie du deine Aufträge erledigst, ist die Wahrscheinlichkeit für eine Scheinselbstständigkeit hoch.
Daran erkennst du, ob du möglicherweise scheinselbstständig bist:
Denk dran, dass mehrere dieser Kriterien erfüllt sein müssen, um die Frage nach der Scheinselbstständigkeit abschließend zu klären. Letztlich kommt es bei der Beurteilung auf den Einzelfall an.
Sollten das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung jedoch wirklich zu dem Schluss kommen, dass du scheinselbstständig bist, können rückwirkend hohe Beiträge zur Sozialversicherung sowie empfindliche Strafen fällig werden. Obwohl dein Auftraggeber diese zahlen müsste, stellt sich die Frage, ob er die Geschäftsbeziehung aufrechterhält, nachdem er mit solch hohen Kosten konfrontiert wurde.
Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema haben wir übrigens in unserem Ratgeber Scheinselbstständigkeit. So erkennst und vermeidest du sie für dich zusammengefasst.
Was viele nicht wissen: Dein Arbeitgeber kann dir nicht verbieten, dich nebenberuflich selbstständig zu machen. Die in Deutschland gesetzlich geschützte Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 des Grundgesetzes gilt auch für Arbeitnehmer*innen. Das bedeutet, dass du ihn auch nicht um eine Genehmigung bitten musst. Sollte dein Arbeitsvertrag ein pauschales Verbot von Nebentätigkeiten enthalten, wäre dies hochwahrscheinlich unwirksam.
Solange dazu nichts in deinem Arbeitsvertrag steht, musst du deinen Arbeitgeber nicht einmal darüber informieren, dass du dich nebenberuflich selbstständig machst. Allerdings trägt es zu einem vertrauensvollen Verhältnis bei, in diesem Punkt mit offenen Karten zu spielen.
Wichtig ist, dass du deinem Arbeitgeber durch deine Selbstständigkeit keine Konkurrenz machen darfst. Das wäre ein Kündigungsgrund! Als angestellter Friseur also nach Feierabend einen mobilen Friseurdienst aufziehen, das ginge nicht!
Eine Ausnahme sind Beamte im öffentlichen Dienst. Für sie sind Nebenbeschäftigungen generell genehmigungspflichtig. Als Beamt*in gelten für dich besondere Regeln, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest. Anders als Angestellte in der freien Wirtschaft stehst du in einem speziellen Dienst- und Treueverhältnis zu deinem Dienstherrn, was bedeutet, dass du deine Nebentätigkeit in der Regel genehmigen lassen musst. Es gibt jedoch Ausnahmen: Möchtest du eine unentgeltliche schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit ausüben, reicht es, deinen Dienstherrn zu informieren.
Für alle anderen Tätigkeiten gilt: Du benötigst eine offizielle Zustimmung. Diese kann verweigert werden, wenn dienstliche Interessen betroffen sind – etwa, wenn deine Nebentätigkeit deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob beeinträchtigt, du in einen Interessenkonflikt gerätst oder das Ansehen deiner Behörde leiden könnte.
Solltest du die Genehmigung erhalten, gilt diese für fünf Jahre und muss danach erneuert werden. Beachte auch, dass dein Nebengewerbe maximal ein Fünftel deiner wöchentlichen Arbeitszeit und 40 Prozent deines jährlichen Grundgehalts umfassen darf.
Viele Studierende machen sich neben dem Studium selbstständig und zählen dann ebenfalls zum Kreis der nebenberuflich Selbstständigen. Einige von ihnen arbeiten freiberuflich, um ihr Studium zu finanzieren, etwa als Nachhilfelehrer*in. Andere setzen ihre Geschäftsidee um und nutzen die Chance, sie in Ruhe ausprobieren und erste Erfahrungen sammeln zu können. Wenn sie dann ihren Abschluss in der Tasche haben, können sie voll durchstarten und ihr Unternehmen mit ganzer Kraft nach vorne bringen.
Wenn auch du planst, dich neben dem Studium selbstständig zu machen, solltest du wissen, dass im Großen und Ganzen die gleichen formalen Anforderungen gelten wie bei anderen nebenberuflichen Gründungen auch. Zum Beispiel im Hinblick auf die Krankenversicherung. Wenn du noch über die gesetzliche Krankenkasse deiner Eltern versichert bist, musst du darauf achten, dass du nicht mehr 18 Stunden pro Woche in dein Unternehmen steckst und dass deine Einkünfte aus der Selbstständigkeit andere Einkünfte (zum Beispiel den Unterhalt, den du von deinen Eltern bekommst) nicht überschreiten dürfen. Andernfalls wirst du nicht mehr als nebenberuflich selbstständig betrachtet und musst dich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Es klingt zunächst verblüffend, aber auch, wer keinen Job hat, kann nebenberuflich gründen. Das kann sinnvoll sein, wenn deine Geschäftsidee (noch) nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt voll zu sichern und du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verlieren möchtest.
In diesem Fall darf deine selbstständige Tätigkeit höchstens 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Die erwirtschafteten Gewinne aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit werden auf dein Arbeitslosengeld (ALG) angerechnet, wobei es einen Freibetrag von 165 EUR pro Monat gibt (Stand: 2023). Die Freibeträge für Personen, die Bürgergeld (ehemals ALG II) beziehen, sind prozentual gestaffelt und richten sich unter anderem nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Falls du arbeitslos bist und eine Selbstständigkeit in Betracht ziehst, solltest du frühzeitig zu überprüfen, ob du Anspruch auf den Gründungszuschuss hast. Dieser kann von der Arbeitsagentur gewährt werden, vorausgesetzt, du hast noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG. Der Gründungszuschuss soll dabei helfen, den Übergang in die selbstständige Tätigkeit finanziell zu unterstützen und die Existenzgründung zu erleichtern. Beachte jedoch, dass Regelungen und Bedingungen sich ändern können. Daher ist es empfehlenswert, sich direkt bei der Arbeitsagentur über die aktuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren.
Damit die Begeisterung für deine Geschäftsidee nicht bald wieder verfliegt, solltest du deine nebenberufliche Gründung von Anfang an ernstnehmen und gründlich vorbereiten. Ein Businessplan ist hierbei äußerst hilfreich. Er bietet dir eine strukturierte Grundlage, um all deine Ideen auf Papier zu bringen und zu einem durchdachten Konzept zusammenzuführen.
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Dein Businessplan sollte darlegen, was der Kern deiner Geschäftsidee ist und warum du die geeignete Person bist, um sie umzusetzen. Folgende Fragen beantwortest du darin.
Ein zentrales Element deines Businessplans ist der Finanzplan. Dieser zeigt, wie sich dein Umsatz in den ersten drei Jahren voraussichtlich entwickeln wird, wie viel nach Abzug der Kosten übrigbleibt, ob und wie viel Kapital du benötigst und wie du deine finanzielle Stabilität sicherstellst (Liquiditätsplanung).
Falls du die nebenberufliche Selbstständigkeit als Übergangsphase siehst, um deine Idee zu testen, sollte dies ebenfalls im Businessplan vermerkt sein. Erkläre, wie lange diese Phase etwa dauern soll und ab wann du beabsichtigst, in Vollzeit überzugehen.
Behalte beim Schreiben deines Businessplans im Kopf, dass du ihn gleichermaßen für dich selbst wie für Dritte schreibst. Er kann dir helfen, die Erfolgschancen deiner Geschäftsidee realistisch einzuschätzen und konsequent an deinem Vorhaben zu arbeiten – selbst wenn du dich nebenbei noch um viele andere Dinge kümmern musst.
Mit unserem Businessplan-Tool kannst du auch ohne Vorerfahrung einen überzeugenden Businessplan für deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu erstellen. Mit der vorgegebenen Gliederung, einfachen Leitfragen und interaktiven Zahlenassistenten für die Finanzplanung ist dein Businessplan schnell geschrieben. Du kannst dich dabei gerne an unserem Businessplan-Beispiel für die Nebenerwerbsgründung orientieren, das uns von einer echten Gründerin zur Verfügung gestellt wurde. Wenn dein Businessplan fertig ist, kannst du unseren Businessplan-Experten-Check nutzen und vorab erfahren, ob es aus Sicht deiner potenziellen Geldgeber*innen noch Schwachstellen gibt und wie du sie verbessern kannst.
Lass deinen Businessplan von Expert*innen prüfen und verbessern. Damit erhöhst du deine Chancen auf eine erfolgreiche Finanzierung.
Vielleicht benötigst du eine Anschubfinanzierung, um dein nebenberufliches Vorhaben erfolgreich umzusetzen. In diesem Fall ist ein Businessplan unerlässlich – ohne ihn wirst du Schwierigkeiten haben, potenzielle Geldgeber von deiner Idee zu überzeugen.
Ein bewährter Weg der Finanzierung ist der klassische Bankkredit. Er bietet dir eine hohe Planbarkeit und Unabhängigkeit, denn solange du die Raten samt Zinsen pünktlich zurückzahlst, wird deine Bank sich nicht in deine Geschäfte einmischen. Das Einkommen aus deinem Hauptjob stellt eine wichtige Sicherheit dar, weshalb du gute Chancen darauf hast, einen Kredit zu günstigen Konditionen zu bekommen.
Wenn deine Geschäftsidee besonders originell ist, könnte auch Crowdfunding oder Crowdinvesting eine interessante Option sein. Dabei solltest du aber den Aufwand nicht unterschätzen, denn die Crowd wirst du nur begeistern, wenn du parallel eine zündende Marketingstrategie laufen lässt.
Zusätzlich gibt es einige staatlichen Förderprogramme, die auch für nebenberufliche Gründer*innen zugänglich sind. Insbesondere der ERP-Gründerkredit - StartGeld könnte eine Option für dich sein. Es können bis zu hundert Prozent deines Gesamtfinanzierungsbedarfs gefördert werden bis zu einem Betrag von 100.000 EUR. Das Geld wird als Darlehen gewährt. Zielgruppe sind Gründer*innen mit wenig oder gar keinem Eigenkapital. Den Antrag stellst du über deine Hausbank. Diese prüft dein Geschäftskonzept, deine Qualifikation und deine Bonität und leitet den Antrag weiter an die KfW Bankengruppe. Weitere Informationen findest du online auf www.kfw.de oder über die Hotline der KfW unter der Telefonnummer 0800 5399001.
Du hast jetzt einen guten Einblick in die formalen, finanziellen und rechtlichen Aspekte einer nebenberuflichen Selbstständigkeit erhalten. Jetzt möchten wir dir abschließend einige wertvolle Tipps aus der Praxis mit auf den Weg geben. Diese Ratschläge basieren auf unserer langjährigen Erfahrung in der Gründerberatung und sollen dir dabei helfen, deinen Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit erfolgreich zu gestalten.
Mit diesen Insider-Tipps bist du bestens gerüstet, um deine nebenberufliche Selbstständigkeit anzugehen. Schau dir die erfolgreichen Beispiele hier auf unserer Website an, nutze unsere verständlichen Ratgeber, registriere dich für deine kostenfreie Testversion für unser Businessplantool und fang an, deine Ideen wahr zu machen.
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Die Idee, neben dem Hauptjob, dem Studium oder der Familie ein eigenes Unternehmen aufzubauen, ist populär. Immer mehr Gründer*innen starten im Nebenerwerb und zeigen, dass es möglich ist, auch mit wenigen Stunden Arbeit pro Woche erfolgreich ins Unternehmerleben zu starten.
Kein Wunder. Schließlich hat eine nebenberufliche Selbstständigkeit viele Vorteile: ein geringeres Risiko, weniger Stress und die Möglichkeit, Geschäftsideen in Ruhe zu testen und nach und nach in die Unternehmerrolle hinzuwachsen.
Mit guter Vorbereitung, einem soliden Businessplan und unseren praktischen Tipps wirst du eine passende Geschäftsidee finden und nach deinen Vorstellungen nebenbei umsetzen.
Profitiere von der Flexibilität, die die nebenberufliche Selbstständigkeit bietet, und fang noch heute an, deine Träume in die Tat umzusetzen. Dein Weg in die Selbstständigkeit beginnt jetzt – wir wünschen dir viel Erfolg!