Gut informiert: Abgabefristen der Steuererklärung

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Mit Schulden beim Finanzamt ist grundsätzlich nicht zu spaßen. Eine verpasste Abgabefrist ruft aber trotzdem noch nicht gleich die Steuerfahndung auf den Plan. In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn du die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche nach der Abgabefrist abgibst. Meistens haben die Finanzämter ohnehin erstmal genug damit zu tun, die eingegangenen Steuererklärungen zu bearbeiten. Schickt man Steuererklärungen also etwas später ab, hat das in der Regel keine Konsequenzen. Spätestens nach der ersten Mahnung musst du aber mit Zwangsgeldern und Verspätungszuschlag rechnen.

Umso wichtiger ist es, dass du die Fristen der Steuererklärung kennst. Und dass du auch weißt, wie du im Notfall mit dem Finanzamt verhandeln kannst. Wir zeigen’s dir.

Welche Abgabefristen gelten für meine Umsatzsteuer?

Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen und Selbstständige sind zunächst einmal zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Die Abgabefristen sind im Umsatzsteuergesetz (§18) geregelt. Demnach musst du die Voranmeldung stets bis zum 10. nach Ablauf des festgesetzten Voranmeldezeitraums abgeben. Welcher Voranmeldezeitraum gilt, richtet sich nach der Höhe deiner Steuerschuld. Existenzgründer müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung in den ersten zwei Jahren immer monatlich abgeben. Um die Abgabefrist zu verschieben, kannst du einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dann verschiebt sich die Abgabefrist jeweils um einen Monat nach hinten.

Abgabefristen bei der Einkommenssteuer

Die Frist, bis wann deine Steuererklärung beim Finanzamt auf dem Tisch liegen muss, hängt davon ab, ob du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, ob du sie freiwillig abgibst, oder ob das Finanzamt Dich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.

Als Freiberufler oder Selbstständiger unterliegst du der Pflichtveranlagung, d.h. du bist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das Finanzamt erwartet derzeit noch bis zum 31. Mai des Folgejahres die Abgabe deiner Einkommensteuererklärung. Fällt der Stichtag auf einen Sonntag, verlängert sich die Frist zur Abgabe der amtlichen Steuerformulare für die Einkommensteuer auf den nächsten Werktag.

Ist abzusehen, dass du die Steuererklärung zum gesetzten Termin nicht fertig hast, ist es in der Regel kein Problem, mit einer plausiblen Begründung (z.B. längere Krankheit, hohe Auslastung aufgrund guter Auftragslage, fehlende Steuerbelege etc.) Aufschub zu beantragen und eine Verlängerung der Frist bis zum 30. September zu erreichen. Dafür reicht ein formloser Brief mit der Bitte um „stillschweigende Fristverlängerung“ bis zu einem bestimmten Datum. Gibt es keine Rückmeldung, gilt der Antrag als genehmigt. Das Finanzamt ist nicht zur Zustimmung verpflichtet, die meisten Ämter sind aber kulant und akzeptieren es, wenn die Abgabe verschoben wird. Der Antrag sollte dafür aber unbedingt vor dem 31.05. beim Finanzamt eingehen.

Wenn du dich von einem Steuerberater unterstützen lässt, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 31. Dezember. Auch hier kann in Ausnahmefällen eine Fristverlängerung bis Ende Februar oder Ende Mai des darauf folgenden Jahres gewährt werden. Die entsprechende Kommunikation läuft normalerweise über deinen Steuerberater.

ACHTUNG NEUERUNG Ab Steuerjahr 2018/ Abgabe 2019: Bundestag und Bundesrat haben im Juni 2016 ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen, in dem unter anderem die Abgabefristen der Steuererklärung geändert werden. Demnach gilt ab dem Steuerjahr 2018 der 31. Juli des Folgejahres als spätester Abgabetermin bei Pflichtveranlagung. Außerdem wird die Regelung der Verspätungszuschläge verschärft.

Für deine Steuererklärung 2016 gilt aber noch die Frist vom 31. Mai 2017 um 24 Uhr (Mit Steuerberater entsprechend später, s.o.). Dann muss deine Erklärung im Briefkasten des Finanzamts liegen.

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Abgabefrist der Steuererklärung verpasst – was tun?

Wie gesagt, hast du grundsätzlich keine Probleme zu erwarten, wenn sich deine Steuererklärung um ein paar Tage verzögert. Dauert es aber länger, ist mit unangenehmen Konsequenzen zu rechnen. Bei der verspäteten Abgabe kann ein Verspätungszuschlag von bis zu 10% der festgesetzten Steuer entstehen. Und je größer der Verzug, desto teurer wird’s für dich.

Erstmal erhältst du aber eine Mahnung vom Finanzamt. Dann hast du sechs Wochen Zeit, deine Steuererklärung einzureichen. An diesen Stichtag solltest du dich unbedingt halten. Denn danach kann der Fiskus dann Zwangsgelder und Zuschläge nach eigenem Ermessen festsetzen.

Achtung: Ignorierst du diese Aufforderung, nimmt das Finanzamt anhand der Daten des Vorjahres eine Steuerschätzung vor. Und dies geschieht – oh Wunder – regelmäßig zum Nachteil des Steuerpflichtigen.

Gegen diese Steuerschätzung kannst du innerhalb der Frist eines Monats begründeten Einspruch einlegen – in der gesetzlich dafür vorgeschriebenen Form. Das solltest du in jedem Fall tun. Denn nur so kannst du den Fall offenhalten und durch die Abgabe der Steuererklärung deine tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen offenbaren. Widersprichst du nicht, wird die Schätzung rechtswirksam und du musst (ggf. in Raten) zahlen.

Immer, immer Steuerrücklagen bilden!

Hast du erst einmal Schulden beim Finanzamt, kann es sehr ungemütlich werden. Also unbedingt Abgabefristen einhalten!! Damit dir das gelingt, musst du ausreichend Rücklagen für deine Steuern bilden. Mach dir immer wieder klar, dass du als Selbstständiger ständig Geld auf dem Konto hast, das dir nicht gehört – und das du nicht ausgeben darfst.

  • Vor allem in der ersten Zeit der Selbstständigkeit, in der du noch keine Einkommenssteuer-Vorauszahlungen machst, liegt regelmäßig fremdes Geld auf deinem Konto.
  • Auch die eingenommene Umsatzsteuer wird erst ein bis zwei Monate später abgeführt. Hier ist das Finanzamt besonders pingelig.
  • Geschäftsjahre, in denen der Gewinn deutlich höher ausfällt als im Vorjahr, sind besonders kritisch. Hier wird die Einkommenssteuer nicht nur als Einmalbetrag zum Ende des Veranlagungszeitraumes rückwirkend fällig. Zusätzlich wird auch eine Einkommenssteuer-Vorauszahlung für das laufende Jahr festgesetzt.

Am besten legst du dir ein separates Konto speziell für die Steuer an und packst deine Rücklagen regelmäßig drauf. Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Zahlungen kann dir dein Steuerberater geben – oder ein gutes Buchhaltungs-Tool.

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bhp