Freiberufler*in werden

Dein Weg in die Selbstständigkeit

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Es hat viele Vorteile, sich freiberuflich selbstständig zu machen: Anders als Gewerbetreibende zahlst du keine Gewerbesteuer und bist nicht zur Mitgliedschaft in der Handels- oder Handwerkskammer verpflichtet. Aber nicht jede Geschäftsidee eignet sich für die Freiberuflichkeit. Ob du diesen Status für dich beanspruchen darfst, hängt von der Art deiner Tätigkeit ab und wird in letzter Instanz vom Finanzamt entschieden. 

Wie du deine freiberufliche Tätigkeit am besten vorbereitest, welche Besonderheiten du beachten solltest und was du zum Thema Steuern wissen musst, erfährst du hier.

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Definition: Was ist ein/eine Freiberufler*in?

Freiberufler*innen sind Selbstständige, die einem der sogenannten freien Berufe nachgehen. Darunter versteht man Tätigkeiten, die in besonderer Weise von der Qualifikation und dem Wissen der Person abhängig sind, die sie ausübt. Künstlerische und schriftstellerische sowie erzieherische und wissenschaftliche Berufe zählen zum Beispiel dazu, ebenso wie Rechtsbeistände, niedergelassene Ärzt*innen oder Notar*innen. 

Das für diese Berufe notwendige Wissen wird häufig an einer Hochschule erworben. Es kann aber auch im Selbststudium oder durch praktische Berufserfahrung angeeignet werden. Freie Berufe werden auch als Katalogberufe bezeichnet, weil sie im Einkommensteuergesetz im „Katalog freier Berufe“ aufgelistet sind. Aber auch Berufe, die dort nicht ausdrücklich erwähnt werden, können zu den freien Berufen zählen. Gemeinsames Kennzeichen ist die enge Verknüpfung zwischen der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Selbstständigkeit.

Gewerblich oder freiberuflich – worin liegen die Unterschiede?

Die freien Berufe werden so bezeichnet, weil sie nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Freiberuflich Selbstständige müssen kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen. Für die Erfassung ihrer Steuern genügt in der Regel eine simple Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), die deutlich schneller gemacht ist als die betriebswirtschaftliche Bilanz, die die meisten Gewerbetreibenden zum Jahresschluss vorlegen müssen.  

Und auch die Mitgliedsbeiträge für die IHK oder HWK können sich Freiberufler*innen sparen: Für sie gilt nämlich, anders als für Gewerbetreibende, keine Zwangsmitgliedschaft in einer der beiden Kammern. Einige der freien Berufe unterliegen allerdings einer eigenen Kammerpflicht, sie müssen also einer berufsständischen Vereinigung beitreten. So zum Beispiel die niedergelassenen Mediziner*innen, freie Notar*innen, Rechtsanwält*innen oder Architekt*innen. Manchmal haben diese Kammern bestimmte Spielregeln für ihre Mitglieder erlassen, etwa was die Werbemaßnahmen angeht. Informiere dich rechtzeitig, ob für dich eine solche Kammerpflicht besteht und was das für deine Gründung bedeutet.  

Freiberufler*in werden: Die Voraussetzungen

Ob du zu den Freiberufler*innen zählst und in den Genuss der damit verbundenen Privilegien kommst, hängt von der Art der Tätigkeit ab, die du ausübst. Im Einkommensteuergesetz (EStG § 18) sind die freien Berufe aufgelistet. Wenn du deinen angestrebten Beruf dort findest, stehen die Chancen sehr gut, vom Finanzamt als freiberuflich anerkannt zu werden. Aber nicht jeder Fall findet dort Erwähnung, und auch für Berufe, die den aufgezählten Katalogberufen nur ähnlich sind, kann die Freiberuflichkeit gelten. Es gibt also gewisse Grauzonen, was die steuerrechtliche Einstufung einer Tätigkeit nicht immer leicht macht. 

Hinzu kommt, dass auch Mischformen von freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten möglich sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine freiberufliche Programmiererin gegen Honorar für ihre Kundschaft maßgeschneiderte IT-Lösungen entwickelt und zugleich eine Software vertreibt, die sie selbst programmiert hat. Weil für die Einnahmen aus dem Software-Verkauf Gewerbesteuer fällig wird, für das Freelancer-Honorar jedoch nicht, kann das Finanzamt verlangen, die Einkünfte getrennt zu erfassen und auf zwei verschiedenen Konten zu verwalten. Als Faustregel gilt: Bei einer gemischten Tätigkeit sollte der freiberufliche Anteil gegenüber dem gewerblichen überwiegen. 

Natürlich kann nicht jede*r jeden freien Beruf einfach so ergreifen. In vielen Fällen brauchst du dafür eine bestimmte Ausbildung (z. B. bei medizinischen Berufen), einen Sachkundenachweis und/oder eine behördliche Erlaubnis. Gelten für deinen Beruf keine weiteren Vorschriften (das ist zum Beispiel bei Autor*innen oder Künstler*innen der Fall), genügt es, deine Gründung beim Finanzamt anzumelden.

Wer zählt zu den Freiberufler*innen?

Die freien Berufe umfassen eine Vielzahl von nicht-gewerblichen Tätigkeiten, die in vier Hauptbereiche unterteilt sind. Diese Bereiche umfassen: 

  1. Heilberufe: In diesem Bereich finden wir Berufe wie Ärzt*innen, Zahnmediziner*innen, Physiotherapeut*innen, Tierärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Sie alle üben eine medizinische oder therapeutische Tätigkeit aus. 
  2. Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe: Hierzu gehören Anwält*innen, Notar*innen, Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und Unternehmensberater*innen. Sie bieten rechtliche, wirtschaftliche oder steuerliche Beratungsdienstleistungen an. 
  3. Technisch-naturwissenschaftliche Berufe: Dieser Bereich umfasst Architekt*innen, Ingenieur*innen, Wissenschaftler*innen und Informatiker*innen. Sie sind in den Bereichen Konstruktion, Technik, Forschung und IT tätig. 
  4. Kulturelle und künstlerische Berufe: Zu den freiberuflich Tätigen in diesem Bereich gehören Autor*innen, Lektor*innen, Regisseur*innen und Künstler*innen. Hier sind Personen tätig, die in den Bereichen Literatur, Kunst, Theater und Musik kreativ tätig sind. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einstufung „freiberuflich“ oder „gewerbetreibend“ nicht in deinem Ermessen liegt. Die endgültige Entscheidung wird vom Finanz- und/oder Gewerbeamt getroffen. 

Darüber hinaus unterliegen einige freie Berufe bestimmten Zulassungsvorschriften. Für die Ausübung dieser Berufe sind möglicherweise spezifische Fähigkeiten oder eine bestimmte Ausbildung erforderlich. In einigen Fällen kann auch eine staatliche Zulassung durch Behörden wie das Gesundheitsamt bei Heilpraktiker*innen oder durch die zuständige Kammer, z. B. die Ärztekammer, erforderlich sein. 

Falls für deinen Beruf keine spezifischen Berufsvorschriften gelten, genügt es, deine Selbstständigkeit beim Finanzamt anzumelden.

Beratungsstellen für angehende Freiberufler*innen

Wenn du unsicher bist, ob du zu den Freiberufler*innen zählst oder nicht, oder wenn du allgemein Fragen zu deiner Existenzgründung hast, kannst du dich an das Institut für freie Berufe in Nürnberg wenden. Für Gründungsinteressierte aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz gibt es dort eine kostenlose Gründungs-Hotline und die Möglichkeit einer umfassenden Einzelberatung. Außerdem bietet das Institut regelmäßig Seminare an. 

Aber auch klassische Gründungsberatungen in deiner Region begleiten dich auf deinem Weg in die Freiberuflichkeit und unterstützen dich mit ihrem umfassenden Know-how in Sachen Gründungsförderung, Marktanalyse, Marketing, Finanzen und Recht. 

Deine Fragen zum Steuerrecht kann auch dein/e Steuerberater*in oder eine Fachanwältin beantworten. Und nicht zuletzt steht dir auch dein Finanzamt bei Fragen zu deinem steuerrechtlichen Status zur Verfügung.  

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Was muss ich tun, um Freiberufler*in zu werden? Wie melde ich mich an?

Das Gute ist: Eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt und ein Eintrag ins Handelsregister sind schon mal nicht erforderlich, wenn du dich mit einem freien Beruf selbstständig machst. Stattdessen zeigst du deine Selbstständigkeit direkt beim Finanzamt an. Dafür genügt es, das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen, das du online auf www.elster.de findest und direkt elektronisch an das Finanzamt übermitteln kannst. In dem Fragebogen sind Angaben zur Person, zur geplanten Tätigkeit und zur voraussichtlichen Höhe der Einkünfte zu machen. Sobald das Finanzamt deine Angaben geprüft hat, bekommst du deine Steuernummer. 

Wenn deine Gründung eine Mischung von freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten vorsieht, kann die Anmeldung deiner Selbstständigkeit etwas komplizierter werden. Dann ist zunächst zu unterscheiden, ob diese Tätigkeiten voneinander getrennt werden können und dementsprechend auch getrennt angemeldet werden müssen oder ob es sich um untrennbare Tätigkeiten handelt.  

Ein Beispiel für trennbare Tätigkeiten ist eine Zahnarztpraxis, die Zahnpflegeprodukte verkauft. Hier lassen sich die Einkünfte klar voneinander trennen und sollten auch buchhalterisch getrennt erfasst und auf zwei unterschiedlichen Konten verbucht werden. Für den Verkauf der Produkte ist eine Anmeldung als Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt erforderlich. Auch der Außenauftritt sollte getrennt gestaltet werden.  

Für die Frage, ob du als Freiberufler*in oder als Gewerbetreibende eingestuft wirst, ist entscheidend, worin der Schwerpunkt deiner Tätigkeit liegen wird. Bei Fragen zu diesem Thema können das Institut für Freie Berufe (IFB), ein Steuerberatungsbüro oder das Finanzamt Auskünfte geben.

Was muss ich als Freiberufler*in versteuern? Welche Steuerfristen gelten?

Freiberufler*innen sind von der Gewerbesteuer befreit. Du musst also lediglich Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen. Auch die Buchführung ist für Freiberufler*innen etwas einfacher als für Gewerbetreibende, weil sie zur Berechnung der Steuerlast keine Bilanz, sondern nur eine simple Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vorlegen müssen.

Einkommensteuer

Auf das Einkommen, das du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit erzielst, zahlst du wie alle Menschen in Deutschland Einkommensteuer, wobei ein Grundfreibetrag von derzeit 10.908 EUR pro Jahr gilt (für 2024 hat die Bundesregierung bereits eine Erhöhung auf 11.604 EUR angekündigt, Stand 2023). 

Damit du nicht so viel Geld auf einmal an das Finanzamt überweisen musst, werden vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen vereinbart. Deren Höhe richtet sich nach deinen Einnahmen aus dem Vorjahr. Wenn du gerade erst gegründet hast, wird der Betrag aufgrund deiner Einkommenserwartungen geschätzt. 

Nach Ende des Jahres reichst du deine Einkommensteuererklärung ein, auf deren Grundlage deine tatsächliche Steuerlast ermittelt wird. Hast du übers Jahr zu viel gezahlt, bekommst du die Differenz vom Finanzamt zurück. Andernfalls kann eine Steuernachzahlung anstehen. 

Bitte denk daran, dass der Steuersatz steigt, je mehr Einkommen du hast. Wenn deine Umsätze und Gewinne deutlich steigen, solltest du unbedingt genug Geld für deine Steuer zurücklegen oder darüber nachdenken, deine regelmäßige Steuervorauszahlung anzupassen. 

Die Einkommenssteuervorauszahlung erfolgt in der Regel quartalsweise, jeweils zum 10. März, zum 10. Juni, zum 10. September und zum 10. Dezember. Die Fristen und die Höhe der Vorauszahlung wird durch das Finanzamt festgelegt und dir schriftlich mitgeteilt.  

Die Frist für die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Aufgrund der Coronapandemie wurden den Steuerzahler*innen zeitweilig längere Fristen eingeräumt. So muss die Steuererklärung für das Jahr 2022 bis zum 2. Oktober 2023 abgegeben werden, die für 2023 bis zum 2. September 2024. Ab 2024 gilt wieder der 31. Juli als Stichtag. 

Wenn du deine Steuererklärung durch ein Steuerberatungsbüro erstellen lässt – was für fast alle Selbstständigen empfehlenswert ist – verlängert sich die Frist. Die Steuererklärung für 2022 kann dann bis zum 31. Juli 2024 erfolgen, die für 2023 bis zum 31. Mai 2025 und die Steuererklärung für 2024 wird erst am 30. April 2026 fällig.

Umsatzsteuer

Wie alle Selbstständigen bist du außerdem dazu verpflichtet, regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu schicken. Darin wird die Umsatzsteuer, die du an andere Unternehmen gezahlt hast, mit der Umsatzsteuer verrechnet, die andere Unternehmen an dich gezahlt haben. Ein anderer Begriff für Umsatzsteuer ist Mehrwertsteuer. 

In Deutschland liegt der Regelsatz für die Mehrwertsteuer bei 19 Prozent. Für Waren und Dienstleistungen, die den Grundbedarf decken, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Außerdem gibt es Dienstleistungen, die ganz von der Umsatzsteuer ausgenommen sind. Dazu gehören beispielsweise die Leistungen von freiberuflichen Ärzt*innen oder Lehrer*innen. Informiere dich, welchen Steuersatz du für dein Angebot hinzurechnen musst. 

Aufgepasst: Die Umsatzsteuer, die deine Kund*innen an dich überweisen, gehört nicht dir, sondern dem Finanzamt. Du solltest dich also nicht dazu verleiten lassen, das Geld auszugeben. 

Wenn du dir das ganze Thema mit der Umsatzsteuer sparen möchtest und deine Umsätze die Grenze von 22.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten, kannst du die Kleinunternehmerregelung für dich in Anspruch nehmen. Du berechnest deinen Kund*innen dann keine Umsatzsteuer, was einen Preisvorteil gegenüber der Konkurrenz bedeutet kann. Allerdings kannst du auch selbst nicht zum Netto-Preis einkaufen. Deshalb lohnt sich die Kleinunternehmerregelung vor allem dann, wenn du keine hohen betrieblichen Ausgaben und überwiegend Privatkund*innen hast. Für gewerbliche Kund*innen ist die Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ja ohnehin nur ein durchlaufender Posten.  

Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt in der Regel jeden Monat, und zwar jeweils zum 10. des Folgemonats. Deine Umsatzsteuererklärung gibst du einmal im Jahr ab. Hier endet die Abgabefrist jeweils am 31. Juli des Folgejahres.  

Welche Rechtsformen passen für Freiberufler*innen?

Solange du als Freiberufler*in solo unterwegs bist, hast du automatisch die Rechtsform Einzelunternehmer*in. Wenn du dich mit einem oder mehreren anderen Freiberufler*innen zusammenschließt, bildet ihr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihr könnt euch aber auch für eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) entscheiden. Ihr haftet weiterhin mit eurem Privatvermögen, aber ihr könnt untereinander Vereinbarungen treffen, wie ihr diese Haftung aufteilt. Für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft ist kein Startkapital notwendig. Die Gewerbesteuerfreiheit bleibt erhalten. Um eine Partnerschaftsgesellschaft zu gründen, unterschreibt ihr einen Partnerschaftsvertrag und tragt euer Unternehmen notariell beglaubigt beim zuständigen Amtsgericht in das Partnerschaftsregister ein.  

Wenn du eine UG oder eine GmbH gründen möchtest, um dein Haftungsrisiko zu beschränken, ist das mit der Freiberuflichkeit allerdings unvereinbar. Kapitalgesellschaften sind per se gewerblich. Du solltest diese Entscheidung gründlich abwägen, weil du dadurch alle Privilegien der Freiberuflichkeit aufgibst.  

Kammerpflichtige freie Berufe

Ein Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler*innen liegt darin, dass Erstere automatisch Mitglieder der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) werden, während Letztere von dieser „Zwangsmitgliedschaft“ befreit sind.  

Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regel: die sogenannten kammerpflichtigen freien Berufe. Angehörige dieser Berufe müssen Mitglied in ihrer jeweiligen Standeskammer werden. Was das im Einzelfall bedeutet, hängt von der Kammer ab. Einige Kammern haben Vorschriften für ihren Berufsstand erarbeitet, etwa was die Werbung oder die Fortbildung angeht. Einige Kammern übernehmen auch die Altersvorsorge für ihre Mitglieder. Du solltest rechtzeitig klären, ob für dich eine Kammerpflicht gilt und welche Konsequenzen daraus für deine Gründung folgen.  

Diese freien Berufe sind kammerpflichtig: 

  • Ärzt*innen, Apotheker*innen, Tierärzt*innen, Zahnärzt*innen 
  • Architekt*innen, beratende Ingenieur*innen 
  • Notar*innen, Rechtsanwält*innen, Patentanwält*innen 
  • Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen 

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Versicherungen für Freiberufler*innen

Da du mit deinem Privatvermögen haftest und somit das volle Risiko deiner Selbstständigkeit trägst, solltest du dich rechtzeitig um deine Absicherung kümmern. Eine pauschale Aussage, welchen Versicherungsschutz du brauchst, können wir nicht treffen. Das hängt von deinem Risiko und von deinem individuellen Umgang damit ab. Am besten nimmst du eine unabhängige Versicherungsberatung auf Honorarbasis, nicht auf Provisionsbasis, in Anspruch. 

Worauf du unter keinen Umständen verzichten darfst, ist eine Krankenversicherung, denn es besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass niemand ohne Schutz im Krankheitsfall dasteht. Als Freiberufler*in hast du in vielen Fällen die Wahl, ob du dich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchtest. 

Wenn du künstlerisch oder publizistisch tätig bist, wirst du Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK), die ähnlich wie ein Arbeitgeber die Hälfte der Versicherungsbeiträge übernimmt. Die KSK ist auch für die Renten- und Pflegeversicherung zuständig. Die Höhe der Beiträge bemisst sich am Einkommen.  

Die KSK ist für Freiberufler*innen eine günstige Möglichkeit, sich sozial abzusichern. Was vielen nicht klar ist: Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass du Mitglied der KSK werden musst, wenn deine Tätigkeit zu den KSK-pflichtigen Berufen zählt. Eine Grundvoraussetzung ist, dass du mindestens 3.900 EUR jährlich mit deiner künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit verdienst. Für Gründer*innen, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch aufbauen müssen, gilt dieses Mindesteinkommen noch nicht (diese Ausnahme gilt für die drei Jahre nach der Gründung).  

Ähnlich wie die KSK oder die gesetzliche Rentenversicherung organisieren auch einige Berufskammern für ihre Mitglieder eine Altersvorsorge, etwa die Ärztekammer oder die Architektenkammer. Du zahlst dann jeden Monat einen Teil deines Einkommens an das Versorgungswerk der jeweiligen Kammer und hast später Anspruch auf eine monatliche Versorgung. Wenn für dich weder die KSK noch deine Berufskammer die Altersvorsorge übernimmt, kannst du auf Antrag in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert werden. 

Für einige Berufe besteht außerdem eine Unfallversicherungspflicht. So sind freiberufliche Bildjournalist*innen oder Grafikdesigner*innen verpflichtet, sich über die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse zu versichern. Angehörige freier Berufe, die dieser Versicherungspflicht nicht unterliegen, können sich freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. 

Häufig wird Selbstständigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen. Das kann tatsächlich sinnvoll sein, allerdings solltest du die Konditionen genau prüfen, bevor du etwas unterschreibst. 

Eine Berufshaftpflicht schützt dich vor Schadensansprüchen Dritter, die sich zum Beispiel aus einer Falschberatung ergeben können. Für medizinische oder lehrende Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben, alle anderen können nach individueller Risikoabschätzung selbst entscheiden, ob sie eine solche Versicherung abschließen wollen. 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung tritt für Personen- und Sachschäden ein, die jemand in deinen Geschäftsräumen erleidet oder die du in den Geschäftsräumen deiner Kund*innen anrichtest. Wenn du vor allem vom PC aus tätig bist und kaum direkten Kundenkontakt hast, ist das Risiko vergleichsweise gering und du kannst vermutlich auf diesen Schutz verzichten.  

Als Freiberufler*in bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Berufsgenossenschaften sind in Deutschland die gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Sie versichern gegen die Folgen von Arbeitsunfähigkeit und Berufskrankheiten und bieten Leistungen wie Unfallversicherungsschutz, Rehabilitation und Präventionsmaßnahmen. Freiberufler*innen sind in der Regel nicht verpflichtet, sich bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden. Es gibt jedoch Ausnahmen wie die erwähnten Grafikdesigner*innen, die der Versicherungspflicht bei einer Berufsgenossenschaft unterliegen.  

Du solltest daher prüfen, ob du aufgrund deiner Tätigkeit einer Versicherungspflicht bei einer Berufsgenossenschaft unterliegst. In diesem Fall musst du dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden und die entsprechenden Beiträge entrichten. 

Es ist wichtig, dass du die geltenden Vorschriften in Bezug auf deinen Versicherungsschutz kennst. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu informieren, um sicherzustellen, dass dein Versicherungsschutz den Bedürfnissen und Anforderungen deiner freiberuflichen Tätigkeit entspricht. 

Kann ich als Freiberufler*in Mitarbeitende einstellen?

Selbstverständlich können auch Freiberufler*innen Mitarbeitende beschäftigten. Denk nur an deine Hausarztpraxis. Viele Aufgaben werden dort wahrscheinlich von Angestellten erledigt, zum Beispiel die Terminvereinbarung oder das Blutdruckmessen. 

Es gelten allerdings besondere Regelungen für Freiberufler*innen, die für andere Unternehmer*innen nicht gelten. Die Voraussetzung für den Status der Freiberuflichkeit ist, dass du persönlich und eigenverantwortlich tätig bleibst und gegenüber deinen Mitarbeitenden eine leitende Funktion ausübst. 

Wenn du Mitarbeitende einstellen möchtest, brauchst du eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit. Du kannst deinen Betrieb dort online anmelden.

Förderung und Unterstützung für Freiberufler*innen

Freiberufler*innen können unter bestimmten Voraussetzungen von öffentlichen Förderprogrammen profitieren. Diese Programme sollen beim Start in die Selbstständigkeit unterstützen, das Wachstum von Unternehmen fördern und die wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben. Hier sind einige der wichtigsten Fördermöglichkeiten: 

  1. Gründungszuschuss: Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten. Er kann auch von angehenden Freiberufler*innen beantragt werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten gewährt und dient zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Startphase der Selbstständigkeit. 
    Außerdem gibt es Aktivierungs- und Beratungsgutscheine für alle, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten. 
  2. KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für Gründer*innen und Unternehmer*innen an. Hierzu zählen beispielsweise der KfW-Unternehmerkredit und der ERP-Gründerkredit - StartGeld, die zinsgünstige Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bereitstellen. Freiberufler*innen können diese Programme nutzen, um den Aufbau ihrer Geschäftstätigkeit zu finanzieren. 
  3. Beratungsförderung: Die Europäische Union fördert über den Europäischen Sozialfonds individuelle Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen für Freiberufler*innen. Übernommen werden die Kosten für die Beratungsleistungen. Der Antrag kann an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. 
  4. Förderprogramme der regionalen Wirtschaftsförderung: Viele Regionen halten spezifische Förderprogramme für Gründer*innen und Unternehmen bereit. Diese Programme können finanzielle Zuschüsse, Beratungsleistungen oder Infrastrukturunterstützung umfassen. Informiere dich bei der örtlichen Wirtschaftsförderung oder bei der Handelskammer über die vorhandenen Fördermöglichkeiten. 
  5. Förderung von Innovation und Forschung: Freiberufler*innen in bestimmten Branchen, wie zum Beispiel im Bereich der technischen oder kreativen Dienstleistungen, können von Förderprogrammen profitieren, die auf die Förderung von Innovation und Forschung abzielen. Zu ihnen zählt zum Beispiel das EXIST-Gründungsstipendium, das sich an gründungsinteressierte Studierende und Wissenschaftler*innen richtet. 

Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für die einzelnen Förderprogramme können sehr komplex sein. Es empfiehlt sich daher, sich gründlich über die konkreten Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren zu informieren und sich ggf. von Gründungsberater*innen oder regionalen Netzwerken bei der Antragsstellung helfen zu lassen.  

Freiberufler*in werden: Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit

Um sich als Freiberufler*in selbstständig zu machen, sind einige Schritte erforderlich. Hier ist eine allgemeine Anleitung, die dir einen Überblick über den Prozess gibt: 

1. Ein Geschäftsmodell entwickeln

Um freiberuflich erfolgreich durchzustarten, solltest du dein Vorhaben gründlich planen und dich früh mit deinem Geschäftsmodell auseinandersetzen. Wenn es dir gelingt, mit deinem Know-how, deiner Persönlichkeit und deiner Erfahrung einen starken Nutzen für deine Kundschaft zu schaffen, dann steht einer erfüllenden und auskömmlichen Laufbahn in der Freiberuflichkeit nicht mehr viel im Wege! Überlege dir, wie du das Leben deiner Kund*innen erleichtern kannst, aber auch, wie du ihre Aufmerksamkeit gewinnst und sie von deiner Expertise überzeugst.  

Sobald du Klarheit darüber hast, womit du dein Geld verdienen wirst, kannst du prüfen, ob diese Tätigkeit überhaupt für die Freiberuflichkeit geeignet ist und ob du alle formalen Voraussetzungen erfüllst, um sie auszuüben.

2. Einen Businessplan schreiben

Wenn dein Geschäftsmodell steht, ist es Zeit, deine Überlegungen auszuformulieren und sie in einem Businessplan zusammenzufassen. Beschreibe, wie du deine Geschäftsidee umsetzen möchtest, wie viel Geld du dafür brauchst und mit welchen Einnahmen du wann rechnest. Erläutere auch, wie du dich am Markt positionieren möchtest, wie deine Preiskalkulation aussieht und worin deine Marketingstrategie besteht. 

Ein guter Businessplan funktioniert wie eine Art Anleitung für die ersten aufregenden Monate deiner Selbstständigkeit. Er dient dir selbst, aber auch möglichen Geldgebern als Entscheidungsgrundlage, um die Chancen und Risiken deiner Gründung zu beurteilen. 

Mit unserem smarten Businessplan-Tool wirst du von einem Kapitel zum nächsten geführt und beim Schreiben des Businessplans und bei allen wichtigen Finanzplanungen unterstützt. 

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3. Dein Business beim Finanzamt anmelden

Sobald dein Vorhaben durchdacht ist und du alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllst, kannst du dein Business anmelden. Dafür genügt in der Regel ein formloses Anschreiben an das örtliche Finanzamt. Dort bekommst du einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, in dem es um deine Person, um dein Unternehmen und um deine erwarteten Einnahmen geht. Sobald du ihn ausgefüllt zurückgeschickt hast, bekommst du eine Steuernummer zugewiesen und kannst offiziell loslegen. 

4. Kranken- und Sozialversicherung

Als Freiberufler*in musst du dich um deine Kranken- und Sozialversicherung selbst kümmern. Informiere dich über die verschiedenen Versicherungsoptionen und wähle diejenige, die deinen Bedürfnissen am besten entspricht. Wenn du eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ergreifen möchtest, kann die Künstlersozialkasse (KSK) für deine soziale Absicherung zuständig sein. 

Solltest du dich mit einem kammerpflichtigen Beruf selbstständig machen, musst du dich noch bei deiner zuständigen Kammer registrieren. In vielen Fällen ist damit auch eine Rentenversicherungspflicht im jeweiligen Versorgungswerk verbunden. Falls nicht, kannst du dich über die deutsche Rentenversicherung freiwillig gesetzlich rentenversichern.

5. Buchführung und Steuern

Richte dir eine ordnungsgemäße Buchführung ein und halte deine geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben genau fest. Informiere dich über die steuerlichen Pflichten und Fristen, die für Freiberufler*innen gelten, wie beispielsweise die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Einkommensteuererklärung. Es ist ratsam, einen/eine Steuerberater*in hinzuzuziehen, um dich von den Details der Steuergesetzgebung zu entlasten und sicherzustellen, dass du alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllst. 

6. Akquise und Marketing

Erarbeite eine Strategie, wie du Kund*innen gewinnen und dein Geschäft bekannt machen möchtest. Erstelle dir eine ansprechende Website, nutze ggf. Social-Media-Plattformen, baue dir ein Netzwerk in deiner Branche auf und setze weitere Marketinginstrumente ein, um deine Dienstleistungen zu bewerben. Kläre vorher, ob du dabei bestimmte Vorgaben deiner Berufskammer zu beachten hast.

6. Akquise und Marketing

Erarbeite eine Strategie, wie du Kund*innen gewinnen und dein Geschäft bekannt machen möchtest. Erstelle dir eine ansprechende Website, nutze ggf. Social-Media-Plattformen, baue dir ein Netzwerk in deiner Branche auf und setze weitere Marketinginstrumente ein, um deine Dienstleistungen zu bewerben. Kläre vorher, ob du dabei bestimmte Vorgaben deiner Berufskammer zu beachten hast.

7. Durchstarten

Die Formalitäten sind erledigt, die Vorbereitungen abgeschlossen – jetzt kannst du loslegen. Schnapp dir deinen Businessplan und setze dein Vorhaben in die Tat um! 

Diese Schritte solltest du als allgemeine Richtlinien ansehen und sie je nach Geschäftsidee und nach den individuellen Rahmenbedingungen anpassen.

Nebenberuflich selbstständig machen

Nicht immer ist der Sprung ins kalte Wasser die beste Option. Wenn du nicht der Typ dafür bist, deinen festen Job zu kündigen und von jetzt auf gleich alles auf eine Karte zu setzen, kannst du deine Freiberuflichkeit auch erstmal im Nebenerwerb ausüben. Der Vorteil: Du kannst in Ruhe ausprobieren, ob deine Geschäftsidee wirklich taugt, und du hast mehr Zeit, deinen Kundenstamm aufzubauen.  

Allerdings ist auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit keine Kleinigkeit. Im Grunde sind die bürokratischen Anforderungen dieselben wie bei einer klassischen Vollerwerbsgründung. Hinzu kommt, dass du im Umgang mit deinem Arbeitgeber ein paar Dinge beachten solltest. So musst du ihn beispielsweise über dein Vorhaben informieren, und in bestimmten Fällen kann er sogar seine Einwilligung verweigern. 

Fazit: Freiberufler*in werden – eine Erfolgsformel für selbstbestimmtes Arbeiten

Keine Frage: Es hat viele Vorteile, freiberuflich selbstständig zu sein. Angefangen bei der Befreiung von der Gewerbesteuer über die relativ einfache Buchhaltung bis zum Wegfall der Zwangsmitgliedschaft in der IHK. Aber manchmal müssen Freiberufler*innen kämpfen, um als solche anerkannt zu werden. 

Mit einem klugen Businessplan, der auf eine klare Abgrenzung zu einer gewerblichen Tätigkeit setzt, beugst du Ärger mit dem Finanzamt vor. Außerdem bietet er dir die beste Grundlage, um erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten und deine Leidenschaften selbstbestimmt und eigenverantwortlich auszuleben. 

Ich bin bereit, ein neues Projekt mit SmartBusinessPlan zu starten.

Jetzt durchstarten!
bhp