Fahrschule eröffnen

Voraussetzungen, Tipps und Businessplan

08.04.2025

Du liebst es, Auto oder Motorrad zu fahren und würdest gerne Fahranfänger*innen helfen, sicher am Verkehr teilzunehmen? Vielleicht arbeitest du schon seit einiger Zeit als Fahrlehrer*in und spielst mit dem Gedanken, die Seiten zu wechseln, und deine eigene Fahrschule zu gründen? Dann stehst du vor einer spannenden Entscheidung. Der Bedarf an Fahrunterricht ist groß, die Branche entwickelt sich positiv, und wer ein gutes Konzept mitbringt, hat beste Chancen auf langfristigen Erfolg.

In diesem Ratgeber erfährst du, was du alles wissen und beachten musst, wenn du deine eigene Fahrschule eröffnen willst – von den gesetzlichen Voraussetzungen über die Gründungskosten bis hin zur Standortwahl, Werbung und der Erstellung eines professionellen Businessplans. Dabei zeigen wir dir auch, wie dich das digitale Tool von SmartBusinessPlan bei der Planung deiner Selbstständigkeit optimal unterstützen kann.

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Kann jeder eine Fahrschule eröffnen? Das sind die Voraussetzungen?

Eine eigene Fahrschule zu eröffnen ist eine attraktive Idee – vor allem, wenn du gerne Auto fährst, pädagogisches Geschick mitbringst und gerne anderen etwas beibringen möchtest. Doch so einfach ist der Einstieg in dieses Geschäftsfeld nicht: Es gibt strenge gesetzliche Vorgaben, die du erfüllen musst, bevor du eine eigene Fahrschule gründen darfst.

Zunächst brauchst du eine Fahrschulerlaubnis. Diese beantragst du bei der zuständigen Landesbehörde am Sitz deiner Fahrschule. 

Laut §18 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) erhält eine Fahrschulerlaubnis nur, wer:

  • mindestens 25 Jahre alt ist,
  • eine gültige Fahrlehrerlizenz für die jeweiligen Führerscheinklassen besitzt,
  • mindestens zwei Jahre hauptberuflich bei einer Fahrschule als Fahrlehrer*in tätig war,
  • einen fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang mit mindestens 70 Unterrichtseinheiten erfolgreich abgeschlossen hat.

Neben diesen persönlichen Voraussetzungen brauchst du außerdem:

  • geeignete Unterrichtsräume mit entsprechender Ausstattung,
  • zugelassene Lehrmittel (z. B. Tafeln, Simulatoren, Software),
  • passende Lehrfahrzeuge mit Doppelbedienung – je nach geplanter Ausbildungsklasse

Wichtig: Erst wenn du die behördliche Erlaubnis in den Händen hältst, darfst du deine eigene Fahrschule eröffnen.

Dazu kommen einige persönliche Anforderungen: Du darfst nicht als „unzuverlässig“ gelten, musst also ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen und deine steuerlichen Pflichten erfüllt haben. 

Diese Anforderungen dienen nicht dazu, dich abzuschrecken – sie sichern vielmehr die Qualität der Fahrausbildung und sorgen dafür, dass du deine zukünftigen Fahrschüler*innen bestens darauf vorbereitest, am Straßenverkehr teilzunehmen. 

Du liebst die Straße, aber eine Fahrschule ist doch nicht so dein Ding? Dann ist vielleicht die Gründung eines Taxi- oder eines Transportunternehmens das Richtige für dich. Bei uns findest du Gründungstipps auch für diese beiden spannenden Branchen: Lies jetzt das Interview, das wir mit einer erfolgreichen Gründerin zu ihrem Businessplan für ein Taxiunternehmen geführt haben, oder erfahre in unserem Ratgeber Eigenes Transportunternehmen gründen, wie dein Einstieg in die Logistikbranche gelingt.

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Businessplan für deine Fahrschule: Klarheit schaffen und überzeugen

Bevor du deine Fahrschule gründest, solltest du dir eine wichtige Frage stellen: Wird sich dein Konzept wirtschaftlich tragen? Genau hier kommt der Businessplan ins Spiel. Er hilft dir dabei, deine Idee realistisch einzuschätzen – und zwar in allen wichtigen Bereichen: Angebot, Zielgruppe, Standort, Konkurrenz, Marketing und natürlich Finanzen.

Du schreibst deinen Businessplan in erster Linie für dich selbst. Er bringt Struktur in deine Gründung und zeigt dir, ob deine Pläne realistisch sind. Gleichzeitig brauchst du ihn, wenn du einen Kredit aufnehmen willst oder andere Geldgeber*innen überzeugen möchtest. Banken achten besonders auf den Finanzteil – hier musst du mit nachvollziehbaren Zahlen zeigen, dass sich dein Vorhaben lohnt.

Keine Sorge: Du musst kein Profi im Schreiben oder Rechnen sein. Mit SmartBusinessPlan entsteht dein Businessplan schneller, als du denkst:

  • Du bekommst von uns eine allgemein anerkannte Gliederung, die dich Schritt für Schritt durch alle Themen führt.
  • Einfache Leitfragen zu jedem Kapitel helfen dir, an alles zu denken und deinen Plan logisch aufzubauen. Vorlagen für Prompts ermöglichen dir den gezielten Einsatz von KI. 
  • Das Layout  steht automatisch – du brauchst dich weder mit Word noch mit Excel herumzuschlagen.
  • Begriffe werden erklärt, ein Lexikon und echte Beispiele von anderen Gründer*innen unterstützen dich.
  • Der integrierte Finanzcheck zeigt dir sofort, ob deine Zahlen plausibel sind und wo du evtl. nacharbeiten solltest.
  • Du kannst deinen Plan bequem mit anderen teilen, dir Feedback holen und gemeinsam mit anderen daran arbeiten.

Und das Beste: Du arbeitest bequem im Browser, ortsunabhängig und ohne Softwareinstallation. So wird dein Businessplan zu einem Werkzeug, das dich sicher durch die Gründung begleitet.

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Fahrschule eröffnen: Die richtige Rechtsform für dein Vorhaben

Bevor du deine eigene Fahrschule eröffnest, musst du dich für eine Rechtsform entscheiden. Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur deine Haftung, sondern auch steuerliche Aspekte, bürokratische Anforderungen und deine persönliche Verantwortung als Gründer*in. Je nachdem, ob du alleine startest oder mit Partner*innen, kommen unterschiedliche Optionen in Frage.

  • Einzelunternehmen: Die unkomplizierte Lösung
    Viele Fahrlehrer*innen starten mit ihrer Fahrschule als Einzelunternehmen. Diese Rechtsform ist besonders einfach zu gründen, da kein Startkapital notwendig ist und du alle Entscheidungen allein triffst. Der Nachteil: Du haftest im Ernstfall mit deinem gesamten Privatvermögen.
  • GbR oder eGbR: Wenn du nicht allein gründest
    Wenn du zusammen mit anderen Fahrlehrer*innen eine Fahrschule eröffnen möchtest, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine einfache Möglichkeit. Auch hier ist kein Mindestkapital nötig, aber ihr haftet gemeinsam und persönlich. Deshalb ist ein Gesellschaftsvertrag unerlässlich (mehr dazu steht in unserem Ratgeber Fallstrick GbR-Vertrag: Kein Vertrag ist auch ein Vertrag). Seit 2024 gibt es zusätzlich die eingetragene GbR (eGbR) für Teamgründungen. Sie wird im neuen Gesellschaftsregister eingetragen und bringt mehr Rechtssicherheit – das ist von Vorteil, wenn eure Fahrschule z. B. Immobilien besitzt (mehr über diese Rechtsform erfährst du in unserem Ratgeber So gründest du schnell und einfach eine eGbR).
  • GmbH oder UG: Mehr Sicherheit, mehr Aufwand
    Möchtest du deine Haftung auf das Betriebsvermögen beschränken, kommt die Gründung einer GmbH infrage. Dafür brauchst du ein Stammkapital von 25.000 EUR. Eine Alternative ist die UG (haftungsbeschränkt) – auch bekannt als „Mini-GmbH“. Diese lässt sich schon mit 1 EUR gründen, allerdings musst du so lange Rücklagen bilden, bis du das Stammkapital einer GmbH erreicht hast. Diese beiden Rechtsformen bieten dir mehr Schutz, bringen aber auch mehr Bürokratie mit sich, z. B. die Pflicht zur doppelten Buchführung und die Eintragung ins Handelsregister.

Die Wahl der passenden Rechtsform solltest du nicht leichtfertig treffen, aber sie auch nicht zu schwernehmen. Es ist durchaus möglich, die Rechtsform später zu wechseln. Daher kann es eine gute Idee sein, erst mal eine einfache Variante wie ein Einzelunternehmen oder eine GbR zu wählen und diese später in eine GmbH umzuwandeln. Als Entscheidungshilfe empfehlen wir dir unsere Ratgeber Die passende Rechtsform für dein Unternehmen und Der Hype um die Rechtsform.

Deine Fahrschule offiziell anmelden

Bevor du mit deiner ersten Theorieeinheit oder Fahrstunde starten darfst, musst du deine Fahrschule offiziell bei den Behörden anmelden. Dabei sind gleich mehrere Stellen zu informieren – und je nach Rechtsform und Bundesland können die Anforderungen leicht variieren. Hier erfährst du, was du beachten musst, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist.

Als Erstes beantragst du die Fahrschulerlaubnis. Dafür wendest du dich an die zuständige Landesbehörde. Für den brauchst du eine ganze Reihe an Nachweisen und Dokumenten, unter anderem:

  • deinen gültigen Fahrlehrerschein,
  • einen Nachweis über den fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang,
  • eine Bescheinigung deiner hauptberuflichen Tätigkeit als Fahrlehrer*in (mind. 2 Jahre),
  • Angaben zu Unterrichtsräumen, Lehrfahrzeugen und Lehrmitteln,
  • ggf. einen Mietvertrag und eine Raumskizze,
  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis,
  • und eine Bestätigung vom Finanzamt, dass du deinen steuerlichen Pflichten nachgekommen bist.

Erst wenn die Behörde alle Unterlagen geprüft hat, erhältst du deine Fahrschulerlaubnis.

Mit der Fahrschulerlaubnis in der Hand meldest du deine Fahrschule beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an. Das geht oft online oder direkt vor Ort. Nach der Anmeldung bekommst du automatisch Post:

  • vom Finanzamt – du musst dann noch den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und über ELSTER einreichen (die Angaben dazu findest du in deinem Businessplan), und
  • von der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK), in der du automatisch Mitglied wirst.

Außerdem musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden – sie ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Je nach Rechtsform musst du dich zusätzlich ins Handelsregister eintragen lassen (verpflichtend bei GmbH oder UG, freiwillig bei Einzelunternehmen).

Wie viel kostet es, eine Fahrschule zu gründen?

Je nach Ausstattung und Standort solltest du mit Kosten zwischen 50.000 und 100.000 EUR rechnen, wenn du eine eigene Fahrschule eröffnen möchtest. Im Folgenden erhältst du einen Überblick über die typischen Ausgaben, die auf dich zukommen können.

1. Gründungskosten:

  • Fahrschulerlaubnis: Die Beantragung dieser Erlaubnis ist unerlässlich und mit Gebühren verbunden, die je nach Bundesland variieren (mit einigen hundert Euro solltest du rechnen)
  • Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft: Die Kosten für die Lehrgänge hängen vom Anbieter ab. Üblich sind zwischen 1200 bis 1500 EUR.
  • Gewerbeanmeldung: Für die Anmeldung beim Gewerbeamt fallen Gebühren von etwa 50 bis 100 EUR an. 
  • Rechtsformwahl:
    • Einzelunternehmen: Geringe Gründungskosten, meist unter 100 EUR.
    • GmbH: Gründungskosten zwischen 500 und 1.000 Euro, zusätzlich ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, von dem mindestens 12.500 Euro bei Gründung eingezahlt werden müssen. 
  • Rechtsberatung: Falls du rechtliche und/oder steuerliche Beratung für deine Gründung in Anspruch nimmst, solltest du mit Kosten von 100 bis 300 EUR pro Stunde rechnen. 

2. Investitionskosten:

  • Lehrfahrzeuge: Die Anschaffungskosten variieren je nach Fahrzeugtyp. Leasing kann eine gute Alternative sein.
  • Ausstattung der Unterrichtsräume: Für Möbel, technische Geräte und Lehrmaterialien solltest du einmalig etwa 5.000 bis 10.000 EUR einplanen. 

3. Laufende Betriebskosten:

  • Personalkosten: Pro Vollzeitstelle solltest du je nach Region 4000 bis 4500 EUR veranschlagen (Arbeitgeberbrutto). Denke auch an deine Privatentnahme bzw. dein Geschäftsführergehalt.
  • Versicherungen: Für Haftpflicht-, Unfall- und Betriebshaftpflichtversicherungen solltest du monatlich 300 bis 600 EUR einplanen. 
  • Fahrzeugwartung: Regelmäßige Inspektionen und Reparaturen kosten pro Fahrzeug etwa 100 bis 300 EUR monatlich. 
  • Kraftstoff: Diese liegen je nach Fahrstundenanzahl bei 200 bis 500 EUR pro Fahrzeug und Monat. 

4. Weitere Ausgaben:

  • Miete für Unterrichtsräume, inkl. Nebenkosten (Strom, Heizung, Telefon).
  • Softwarelizenzen: Für Fahrschulverwaltungsprogramme und Office-Programme. 

Wichtig: Bitte nutze unsere Angaben nur als grobe Orientierung. Recherchiere selbst, wie hoch deine Kosten zum Start und deine laufenden Kosten pro Monat in etwa sein werden. Nur so kannst du einschätzen, ob und unter welchen Bedingungen dein Fahrschulkonzept wirtschaftlich tragfähig ist!

Zusätzlich zu deinen Kosten solltest du Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben und umsatzschwächere Zeiten bilden. 

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Standortanalyse für deine Fahrschule: Der Schlüssel zum Erfolg

Egal wie gut dein Konzept ist – ohne den passenden Standort wird es schwer, eine erfolgreiche Fahrschule zu gründen. Die Wahl der richtigen Lage gehört zu den wichtigsten strategischen Entscheidungen bei der Gründung. Denn sie beeinflusst nicht nur deine Sichtbarkeit, sondern auch die Zahl deiner Kund*innen, deine Mietkosten und deinen Wettbewerb.

Bevor du dich für einen Standort entscheidest, analysiere daher dessen Umgebung:

  • Wie viele Fahrschulen gibt es bereits in der Region?
  • Wie hoch ist die Nachfrage nach Fahrunterricht (das ergibt sich unter anderem aus dem Anteil der jungen Menschen im Einzugsgebiet)?
  • Wie gut ist dein Standort erreichbar – mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Rad?
  • Wie hoch ist die Kaufkraft in der Umgebung?
  • Wie hoch sind Mieten und Nebenkosten vor Ort?

Eine Standortanalyse zeigt dir, wo du mit deiner Fahrschule am besten aufgehoben bist – und wie du dich von der Konkurrenz abheben kannst. Das muss kein wissenschaftliches Werk sein: Auch mit relativ wenig Aufwand lassen sich die wichtigsten Informationen herausfinden – etwa durch eine eigene kleine Erhebung am Standort deiner Wahl, ganz klassisch mit Strichliste: Wie viele Personen kommen hier vorbei? Wie alt sind sie?

Ideal ist ein Standort, der gut erreichbar ist und sichtbar liegt (z. B. an einer Hauptstraße oder in einem Stadtteilzentrum). In Städten ist meist die Zielgruppe größer als auf dem Land – dafür sind die Mieten teurer und der Wettbewerb ist härter. Ein Standort in der Nähe von Schulen, Berufsschulen oder Ausbildungszentren kann besonders attraktiv sein – denn dort triffst du genau auf deine Zielgruppe.

Tipp: In unserem Ratgeber Das wollen deine Geldgeber über deinen Standort wissen kannst du nachlesen, was zum Thema Standort wichtig ist und was du darüber in deinen Businessplan schreiben solltest.

Marketing für deine Fahrschule: So erreichst du deine Kund*innen

Eine eigene Fahrschule zu gründen ist nur der erste Schritt – jetzt musst du auch dafür sorgen, dass dich potenzielle Fahrschüler*innen wahrnehmen. Ohne Marketing wird dein Angebot leicht übersehen, vor allem in Regionen mit viel Konkurrenz. Die gute Nachricht: Du brauchst dafür kein riesiges Budget. Hauptsache, du hast eine klare Strategie und ein gutes Verständnis von deiner Zielgruppe.

Bevor du mit deinem Marketing loslegst, solltest du überlegen, wofür deine Fahrschule steht. Frage dich:

  • Warum sollten Fahrschüler*innen gerade bei dir den Führerschein machen?
  • Was unterscheidet dich von anderen Fahrschulen?
  • Hast du besondere Angebote, z. B. Ferienkurse, fremdsprachlichen Unterricht, Führerscheinausbildung für bestimmte Klassen?

Deine Alleinstellungsmerkmale (USPs) solltest du in allen Marketingkanälen klar kommunizieren.

Ein professioneller Internetauftritt ist heutzutage Pflicht und der erste Baustein deiner Marketingstrategie. Das gehört auf deine Website:

  • Informationen zu Preisen, Leistungen, Fahrzeugen und deinem Team, optimiert für Mobilgeräte und Suchmaschinen,
  • Online-Buchungsmöglichkeiten oder Kontaktformulare,
  • Aktuelle Inhalte, z. B. über Theoriezeiten oder neue Kurse.

Zusätzlich kann Social Media ein weiterer Baustein sein: Plattformen wie Instagram oder TikTok eignen sich ideal, um junge Menschen zu erreichen – und du kannst dort authentisch zeigen, wie sympathisch und kompetent dein Team ist.

Aber auch Flyer, Plakate, Anzeigen in Lokalzeitungen oder Kooperationen mit örtlichen Geschäften und Einrichtungen können wertvolle Kontakte bringen – vor allem, wenn du gerade erst startest.

Besonders effektiv ist übrigens Mund-zu-Mund-Propaganda. Biete deinen Fahrschüler*innen kleine Prämien für erfolgreiche Weiterempfehlungen an.

Das alles kostet Zeit und Geld – und beides ist vor allem in der Gründungsphase knapp. Plane daher von Anfang an regelmäßige Zeiten ein, in denen du dich ums Marketing kümmerst, und lege ein Marketingbudget fest, auch wenn es nur klein ist. Investitionen in Sichtbarkeit machen sich meist schnell bezahlt – denn nur wer dich kennt, kann sich auch für deine Fahrschule entscheiden.

Wie viel Geld verdient man mit einer eigenen Fahrschule?

Als selbstständiger Fahrlehrer bzw. selbstständige Fahrlehrerin oder als Inhaber*in einer eigenen Fahrschule kannst du mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen ca. 4.000 und 6.000 EUR rechnen – in gut laufenden Betrieben auch mehr. Im Durchschnitt erzielen Fahrschulen laut Branchendaten einen Jahresgewinn von etwa 66.000 EUR.

Aber: Diese Zahlen sind Richtwerte. Wie viel du tatsächlich verdienst, hängt von vielen Faktoren ab – zum Beispiel:

  • Wie viele Fahrzeuge und Angestellte du hast,
  • wie gut deine Fahrschule ausgelastet ist,
  • in welcher Region du tätig bist (Mieten, Kaufkraft, Konkurrenz),
  • und wie effizient dein Betrieb organisiert ist.

Auch Marketing, Standortwahl und die eigene unternehmerische Erfahrung spielen eine große Rolle. Klar ist: Wer clever plant, solide kalkuliert und seine Zielgruppe gut erreicht, kann mit einer Fahrschule gutes Geld verdienen – und langfristig wachsen.

Fazit: Gut geplant, sicher gegründet

Eine eigene Fahrschule zu eröffnen ist kein Selbstläufer – aber mit einem durchdachten Businessplan und dem passenden Standort bist du bestens aufgestellt. Der Bedarf ist da, die Perspektiven sind gut. Pack’s an – und bring deine Gründung sicher auf die Straße!

FAQ zum Thema Fahrschule eröffnen

Wie viel kostet es, eine Fahrschule zu eröffnen?

Je nach Ausstattung und Standort solltest du mit Gründungskosten zwischen 50.000 und 100.000 EUR rechnen. Dazu zählen u. a. Investitionen in Fahrzeuge, Räumlichkeiten, Fortbildungen, Genehmigungen und laufende Ausgaben in den ersten Monaten, bis du dir einen ausreichenden Kundenstamm aufgebaut hast. 

Kann jede*r eine Fahrschule eröffnen?

Nein. Du brauchst eine Fahrlehrerlizenz, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Fahrlehrer*in, musst 25 Jahre alt sein, einen Lehrgang zur Fahrschulbetriebswirtschaft absolvieren, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Bescheinigung in Steuersachen vorlegen können. Dann kannst du die Fahrschulerlaubnis beantragen und deine eigene Fahrschule gründen.

Wie viel Geld verdient man mit einer eigenen Fahrschule?

Der durchschnittliche Jahresgewinn liegt laut Branchenzahlen bei ca. 66.000 EUR. Mit guter Auslastung und solider Planung sind monatliche Bruttoeinnahmen von um die 5.000 EUR oder mehr möglich – abhängig von Region, Kostenstruktur und Größe der Fahrschule.

Wie hoch ist das Gehalt eines Geschäftsführers/einer Geschäftsführerin einer Fahrschule?

Das Geschäftsführergehalt liegt je nach Region und Betriebsgröße meist zwischen 4.000 und 5.000 EUR brutto im Monat. Als Inhaber*in hast du zudem Einfluss auf deine eigene Entnahme – je nach Gewinnlage.

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bhp