Kneipe eröffnen

Voraussetzungen, Schanklizenz, Kosten und Businessplan für deine eigene Kneipe

Du zapfst ein frisches Bier, begrüßt nette Stammgäste am Tresen und am Nachbartisch wird schon über die Aufstellung fürs nächste Spiel diskutiert. Eine eigene Kneipe kann ein Ort werden, an dem Menschen zusammenkommen und sich zu Hause fühlen. Damit du davon leben kannst, müssen allerdings auch Einkauf, Schichtplan und Monatsabschluss funktionieren.

Hier erfährst du, welche Voraussetzungen für Kneipenbetreiber*innen gelten, welche Genehmigungen oder Lizenzen du brauchst und was du finanziell einplanen solltest. Dazu kommen ein Rechenbeispiel und neun Schritte bis zur Eröffnung. Unsere Checkliste hilft dir, den Papierkram systematisch zu erledigen. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kneipe lebt vor allem von der Atmosphäre. Wichtigste Einnahmequelle sind Getränke.
  • Eine Gastronomie-Ausbildung ist keine Voraussetzung, um eine Kneipe zu eröffnen.
  • Welche Erlaubnisse du brauchst, hängt unter anderem vom Bundesland ab.
  • Als Startkapital kannst du mit 40.000 bis 150.000 EUR als grobe Planungsgröße rechnen. 
  • Brauereifinanzierungen können beim Start helfen, binden dich aber an bestimmte Produkte und Abnahmemengen.
  • Dein Businessplan zeigt, ob die Kneipe ihre Rechnungen bezahlt und ob genug Geld zum Leben bleibt.

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Was definiert eine Kneipe?

Eine Kneipe ist eine meist einfach gehaltene Schankwirtschaft, in der der Verzehr von Getränken im Mittelpunkt steht, häufig Bier vom Fass. Typisch sind ein zentraler Tresen und eine ungezwungene Atmosphäre. Ein Speisenangebot kann dazugehören, muss aber nicht umfangreich sein. Viele Kneipen leben vor allem von ihren Stammgästen und sind wichtige Treffpunkte in der Nachbarschaft.

Das Profil deiner Kneipe bestimmst du selbst: gemütliche Eckkneipe, Sportkneipe mit großen Bildschirmen, Musikkneipe oder Treffpunkt für Fans regionaler Biere. Darts, Kicker und Quizabende können Anlässe schaffen, regelmäßig wiederzukommen. Entscheidend ist, dass Angebot und Zielgruppe zusammenpassen.

Sind Kneipe und Bar das Gleiche?

Nicht ganz: Mit einer Kneipe verbinden viele Menschen Bier, Stammtisch und überschaubare Preise; bei einer Bar denken sie eher an Cocktails und ein inszeniertes Ambiente. Die Übergänge sind fließend. Rechtlich ist der Name am Eingang nicht entscheidend: Wer Getränke zum Verzehr vor Ort anbietet, betreibt nach dem Bundesgaststättengesetz eine Schankwirtschaft (§ 1 GastG).

Lohnt es sich, eine Kneipe zu eröffnen?

Ja, eine Kneipe kann sich lohnen, wenn ausreichend Gäste kommen und und die Marge stimmt. Ein voller Samstagabend allein reicht dafür in der Regel nicht: Auch an Wochentagen und im Sommerloch solltest du ausreichend Einnahmen verzeichnen, um die Kosten zu tragen und vom Gewinn leben zu können. 

Chance Was du dafür einplanen solltest
Wiederkehrende Stammgäste Gleichbleibende Qualität und verlässliche Öffnungszeiten
Musik oder Sportübertragungen als Besuchsanlass Zusätzliche Kosten für Übertragungsrechte, GEMA-Gebühren und Gagen
Treffpunkt im Viertel Guter Kontakt zur Nachbarschaft und ein tragfähiger Umgang mit Lärm
Persönliche Gastgeberrolle Zeit für Büro, Einkauf, Erholung und Vertretung

Wenn du zu viele Tresenschichten selbst übernimmst und dir selten Auszeiten gönnst, wird die Gastgeberrolle schnell zum Knochenjob. Kalkuliere so, dass du von den Margen nicht nur die Miete, die Energie- und die Wareneinkaufskosten, sondern auch faire Gehälter für dein Team und ausreichend Mittel für deinen Lebensunterhalt finanzieren kannst.

Prüfe deine Idee deshalb mit einem soliden Businessplan und rechne in deiner Rentabilitätsplanung auch ein eher schwaches Szenario durch: Was passiert, wenn 20 Prozent weniger Gäste kommen als erwartet? So erkennst du, ob deine Kneipe auch außerhalb der Wunschvorstellung bestehen kann.

Was braucht man, um eine Kneipe zu eröffnen?

Für eine gut laufende Kneipe brauchst du vor allem ein passendes Konzept, geeignete Räume und genug Startkapital. Anders als im Handwerk gibt es keinen Meisterzwang und keine vorgeschriebene Ausbildung. Dafür gibt es einige bürokratische Hürden, die du früh angehen solltest, denn Behörden brauchen oft mehrere Wochen bis Monate.

Kann jeder eine Kneipe eröffnen?

Grundsätzlich ja. Für den Betrieb einer Kneipe brauchst du keine gastronomische Ausbildung. Du musst aber einige persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit: Du musst mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein.
  • Zuverlässigkeit: Die Behörde prüft, ob du als Gastwirt*in geeignet bist. Offene Steuerschulden, Vorstrafen (etwa wegen Betrugs, Körperverletzung oder Verstößen gegen das Jugendschutz- oder Lebensmittelrecht) oder eine frühere Gewerbeuntersagung können ein Ausschlusskriterium sein.
  • Unterrichtungsnachweis: In vielen Bundesländern musst du an einer Unterrichtung der IHK teilnehmen. Sie dauert wenige Stunden und behandelt Themen wie Lebensmittelrecht, Hygiene, Jugendschutz und Gaststättenrecht. 
  • Geeignete Räume: Die Räumlichkeiten müssen für den Betrieb einer Kneipe zugelassen sein. Das betrifft Nutzungsart, Brandschutz, Hygiene und Sanitäranlagen.

Auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit kannst du eine Kneipe eröffnen. Falls du einen Aufenthaltstitel benötigst, muss dieser die selbstständige Tätigkeit erlauben.

Wenn du keine Gastronomie-Erfahrung mitbringst, ist ein Praktikum in einer Kneipe von Vorteil. Oder du holst dir eine Person ins Team, die die praktische Erfahrung mitbringt. Außerdem ist es solltest du belastbar sein, über kaufmännisches Grundwissen verfügen und Führungsstärke mitbringen – oder zumindest die Bereitschaft haben, dir letzteres anzueignen. 

Welche Genehmigungen und Behördengänge kommen auf dich zu?

In der Gastronomie gelten strenge Vorschriften, um die Sicherheit von Gästen und Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dabei hängt es von deinem Angebot und Konzept ab, welche Regelungen konkret greifen. Du bist auf der sicheren Seite, wenn du rechtzeitig vor der Eröffnung deiner Kneipe Rücksprache mit den zuständigen Stellen hältst. So kannst du Probleme beheben, bevor sie im schlimmsten Fall zur Schließung deiner Kneipe führen.

Um die folgenden Punkte solltest du dich kümmern:

  • Gaststättenerlaubnis: Kläre mit deiner Gemeinde, ob du eine Gaststättenerlaubnis (umgangssprachlich Schanklizenz) beantragen oder deinen Betrieb anzeigen musst. Welche Unterlagen, Fristen und Unterrichtungsnachweise erforderlich sind, hängt vom Bundesland ab.
  • Persönliche Eignung: Üblicherweise wird ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt. Sie werden vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Das Führungszeugnis kannst du über deine Meldebehörde beantragen.
  • SCHUFA-Auskunft: Bei Kreditverhandlungen verlangt die Bank oft eine SCHUFA-Auskunft.
  • Bau und Umbau: Das Bauordnungsamt entscheidet über Anträge auf bauliche Änderungen innen wie außen und nimmt die Maßnahmen ab. War das Objekt bisher keine Gaststätte, kann eine Nutzungsänderung nötig sein, oft mit Auflagen zu Brandschutz, Fluchtwegen und Lüftung.
  • Garten, Hof, Außenbereich: Für Service im Freien beantragst du beim Ordnungsamt die Erlaubnis zur Bewirtung im Freien. Bei öffentlichem Grund brauchst du meist eine Sondernutzungserlaubnis.
  • Hygieneauflagen: Das Veterinär- oder Lebensmittelaufsichtsamt prüft deine Räume. Du meldest den Betrieb dort an, richtest betriebliche Eigenkontrollen nach den HACCP-Grundsätzen ein und dokumentierst sie angemessen.
  • Infektionsschutz: Ob du und deine Beschäftigten eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz benötigen, hängt von den konkreten Tätigkeiten ab. Sie ist insbesondere beim Umgang mit bestimmten Lebensmitteln und bei Tätigkeiten in Gaststättenküchen erforderlich. Kläre die Anforderungen mit dem Gesundheitsamt. Daneben sind die für deinen Betrieb erforderlichen Hygieneschulungen zu beachten.
  • Berufsgenossenschaft: Melde deinen Betrieb binnen einer Woche nach der Betriebseröffnung bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) an. Sie ist der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und unterstützt bei der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Versicherungen: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar nicht vorgeschrieben, schützt dich aber vor existenzbedrohenden Folgen. Sinnvoll können außerdem eine Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung sein.
  • Unterhaltung: Läuft Musik in der Kneipe, meldest du das bei der GEMA an. Für die Übertragung von Sportereignissen werden weitere Lizenzgebühren fällig. Dazu kommt der Rundfunkbeitrag für die Betriebsstätte. Spielgeräte wie Dartautomaten oder Geldspielgeräte können Anzeige, Erlaubnis und Steuer auslösen.
  • Lärmschutz, Sperrzeiten, Jugendschutz und Rauchen: Informiere dich über örtliche Sperrzeiten und Auflagen zum Immissionsschutz. Dazu kommen Aushänge nach Jugendschutzgesetz und Preisangabenverordnung sowie die Nichtraucherschutzgesetze deines Bundeslandes.
  • Kassensystem: Nutzt du ein elektronisches Kassensystem, musst du insbesondere die Vorgaben zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), zur Belegausgabe und zur Meldung an das Finanzamt beachten. Eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Registrierkasse besteht nicht. Ein elektronisches Kassensystem kann dir jedoch den Betriebsalltag erleichtern. Auch eine offene Ladenkasse erfordert ordnungsgemäße Aufzeichnungen.
  • Bei Kauf oder Übernahme: Das Registergericht stellt den Auszug aus dem Handelsregister aus. Wo eine Gaststättenerlaubnis vorgeschrieben ist, gilt sie für bestimmte Personen und Räume. Bei einer Übernahme brauchst du deshalb eine eigene Erlaubnis. In Bundesländern mit Anzeigeverfahren gelten die jeweiligen Anzeigevorschriften.

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du deine Kneipe offiziell anmelden. Für die Gewerbeanmeldung ist das örtliche Gewerbeamt zuständig. Vom Finanzamt bekommst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Sobald du ihn eingereicht hast und deine Angaben auf Vollständigkeit geprüft wurden, bekommst du deine Steuernummer.

Tipp: Nutze unsere Checkliste oder lege dir selbst eine an, am besten mit Terminen und Ansprechpersonen, damit du nichts vergisst und alles zügig abhaken kannst. Manche Formulare bauen aufeinander auf. So kann es sein, dass du eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung vorlegen musst, um die Gaststättenerlaubnis zu bekommen. 

Regelungen und Gebühren unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune, prüfe deshalb alle Angaben vor Ort bei den zuständigen Ämtern.

Wie bekomme ich eine Schanklizenz?

„Schanklizenz“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Gaststättenerlaubnis. Ob du sie brauchst, hängt vom Bundesland und deinem Angebot ab. 

Wo das Bundesgaststättengesetz gilt, ist für den Alkoholausschank grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich. Einige Bundesländer haben Regelungen mit einem Anzeigeverfahren. In Baden-Württemberg zum Beispiel musst du einen dauerhaften Gaststättenbetrieb seit dem 1. Januar 2026 grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor dem Start anzeigen – unabhängig davon, ob du Alkohol ausschenkst. 

Kläre also zuerst mit deiner Gemeinde, welches Verfahren für deine Kneipe gilt.

Wenn dein Betrieb erlaubnispflichtig ist, gehst du in der Regel so vor:

  1. Zuständige Stelle klären: Das ist meist das Ordnungsamt, Gewerbeamt oder Bürgeramt deiner Stadt oder Gemeinde. Viele Kommunen bieten den Antrag online an.
  2. Unterrichtungsnachweis besorgen: Melde dich bei deiner IHK zur Unterrichtung an.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Üblicherweise verlangt die Behörde: 
    1. ausgefüllten Antrag auf Gaststättenerlaubnis
    2. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    4. Bescheinigung des Finanzamts über steuerliche Unbedenklichkeit
    5. Unterrichtungsbescheinigung der IHK
    6. Mietvertrag oder Pachtvertrag sowie Grundrisse der Räume
    7. bei einer GmbH oder UG: Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag
  4. Antrag einreichen und Gebühr zahlen: Die Gebühren sind je nach Kommune unterschiedlich und liegen häufig im drei- bis niedrigen vierstelligen Bereich.
  5. Prüfung abwarten: Die Behörde beteiligt oft Bauamt, Gesundheits- und Lebensmittelaufsicht, Feuerwehr und Gewerbeaufsicht. Das kann einige Wochen dauern.

Wichtig: Die Erlaubnis gilt für eine bestimmte Person und bestimmte Räume. Wechselst du den Standort oder übernimmst du eine bestehende Kneipe, musst du sie neu beantragen. Beantrage sie am besten erst, wenn du die Räume sicher hast, aber kümmere dich früh genug darum, damit du nach Mietbeginn möglichst schnell deine ersten Gäste bewirten kannst.

Folgende Übersicht zeigt dir, wo du die erforderlichen Unterlagen bekommst und worauf du bei der Beantragung achten solltest: 

Unterlage Woher? Tipp
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister Meldebehörde oder Bundesamt für Justiz Auf die richtige Belegart zur Behördenvorlage achten
Steuerliche Bescheinigungen Zuständiges Finanzamt, gegebenenfalls weitere Stellen Nachfragen, welche Nachweise verlangt werden
Unterrichtungsnachweis oder anerkannter Abschluss IHK Termin und mögliche Befreiung früh klären
Miet- oder Pachtvertrag und Grundriss Vermieter*innen beziehungs-weise Planer*innen Tatsächlich genutzte Räume vollständig erfassen
Gesellschafts- und Registerunterlagen Je nach Rechtsform Ein Handelsregisterauszug ist nicht für jede Gründung nötig

Was kostet es, eine Kneipe zu eröffnen?

Rechne grob mit 40.000 bis 150.000 EUR Startkapital. Entscheidend sind neben der Größe deiner Kneipe auch der Zustand der Räume und ob du neu gründest oder eine bestehende Kneipe übernimmst. 

Einmalige Startkosten

Die folgenden Werte sind lediglich grobe Richtwerte zur Orientierung. Es ist wichtig, dass du deine tatsächlichen Kosten anhand von Angeboten und einem vollständigen Kapitalbedarfsplan ermittelst. 

Posten Richtwert
Umbau & Renovierung 5.000–40.000 €
Tresen, Schankanlage, Kühlung, Gläserspüler 10.000–40.000 €
Mobiliar, Licht, Deko, Musik/TV 10.000–40.000 €
Gläser & Kleininventar 1.500–5.000 €
Kassensystem mit TSE 1.000–3.000 € (plus monatliche Softwaregebühren)
Genehmigungen, Unterrichtung, Gebühren ca. 300–3.000 €
Mietkaution meist 3 Monatsmieten, bei Gewerbe auch 6 oder mehr möglich
Erstausstattung Getränke 3.000–10.000 €
Eröffnungsmarketing 1.000–5.000 €
Liquiditätsreserve (mind. 3–6 Monate Fixkos-ten) individuell

Gut zu wissen: Bei Gewerbemietverträgen gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Kaution. Verhandle die Höhe und prüfe, ob eine Mietkautionsbürgschaft möglich ist. Sie schont dein Startkapital. 

Laufende Kosten und Auszahlungen

Diese Posten solltest du in deinen Finanzplan aufnehmen:

  • Miete und Nebenkosten
  • Energie
  • Personal (Arbeitgeberbrutto, nicht nur Nettolohn!)
  • Wareneinsatz
  • GEMA, Rundfunkbeitrag und ggf. Pay-TV
  • Versicherungen
  • BGN- und IHK-Beiträge
  • Steuerberatung
  • Marketing
  • Kredittilgung und Zinsen

Steuer-Hinweis 2026: Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Speisen und von 19 Prozent für Getränke. Für eine Kneipe mit Getränkeschwerpunkt heißt das: Der Großteil deines Umsatzes läuft mit 19 Prozent. Das musst du in deiner Preiskalkulation berücksichtigen. Speisen und Getränke müssen in der Kasse sauber getrennt verbucht werden, auch bei Kombiangeboten. Mehr dazu unter Änderungen 2026 und Preisgestaltung.

Wie viel kostet eine Schanklizenz?

Es gibt keinen bundeseinheitlichen Preis für die sogenannte Schanklizenz. In Berlin kostet eine unbefristete Erlaubnis beispielsweise zwischen 100 und 1.500 EUR, abhängig vom Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren für Unterlagen und die IHK-Unterrichtung. Erkundige dich bei deiner zuständigen Behörde nach den Kosten für deinen Betrieb. 

Handlungsempfehlung: Frag direkt beim Ordnungsamt oder der zuständigen Behörde nach, wie hoch die Gebühren sind, und setze sie im Finanzplan unter Gründungskosten an.

Neugründung oder Übernahme: Welcher Weg passt zu dir?

Du kannst entweder eine etablierte Schankwirtschaft übernehmen oder in einer geeigneten Gewerbeimmobilie deine eigene Kneipe aufbauen. Beide Wege haben Vorteile und Risiken. Welcher besser zu dir passt, hängt vor allem von deinem Konzept, deinem Startkapital und deiner Risikobereitschaft ab.

Übernahme und Neugründung im Vergleich

Übernahme Neugründung
Investitionen Die Kneipe wird meist eingerichtet übergeben. Teure Anschaffungen wie Zapfanlage und Kühlung sind schon vorhanden (oft gegen Ablöse). Du investierst in Umbau, Sanitäranlagen, Tresen, Kühlung, Küche, Möbel, Gläser und Geschirr. Die Startkosten können deutlich höher ausfallen.
Konzept Wenig Spielraum. Änderungen können Stammgäste vertreiben, ein Festhalten am alten Konzept erschwert es, neue Gäste zu gewinnen. Du setzt dein Konzept zu 100 % um, mit Einrichtung, Angebot und Zielgruppe nach deiner Vorstellung.
Bekanntheit Das Lokal ist im Viertel bekannt, und die Nachbarschaft hat sich hoffentlich daran gewöhnt. Du musst dich und dein Lokal erst bekannt machen und deine Gäste gewinnen. Mit ausreichend Kapital im Rücken hast du dafür die nötige Zeit.
Planungssicherheit Auf Anfrage kannst du Bücher und Umsatzzahlen der Vorjah-re einsehen. Das sind belastbare Grundlagen für deinen Businessplan. Sie gelten aber nur für das bisherige Konzept. Du arbeitest mit Annahmen. Es dauert mindestens ein Jahr, bis du die saisonalen Schwankungen wirklich kennst und sicher kalkulieren kannst.
Verträge Alte Verträge können dich binden, etwa Brauereibindung, Pacht oder Mietvertrag. Prüfe vor Unterschrift, was übergeht. Du wählst Lieferant*innen und Vertragspartner*innen frei und verhandelst deine Konditionen selbst.
Haftung Bei einer Übernahme können gesetzliche Haftungsrisiken für bestehende Verpflichtungen entstehen, etwa für bestimmte betriebliche Steuerschulden. Du startest ohne Altlasten.
Genehmigungen Die Gaststättenerlaubnis gilt für Person und Räume, du musst sie neu beantragen. Dazu kommt oft ein Handelsregisterauszug. Du durchläufst das gesamte Genehmigungsverfahren, gegebenenfalls inklusive Nutzungsänderung beim Bauamt.

Worauf du bei einer Übernahme besonders achten solltest

  • Frag nach dem Grund der Übergabe. Ruhestand oder Umzug können nachvollziehbare Übergabegründe sein. Prüfe Zahlen, Verträge und Zustand des Betriebs trotzdem sorgfältig. Sinkende Umsätze, Streit mit der Nachbarschaft oder dem Vermieter bzw. der Vermieterin sind Warnsignale.
  • Lass die Zahlen prüfen. Gib die Bilanzen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Steuerunterlagen an ein Steuerbüro, damit die Fachleute dort prüfen, ob sie plausibel sind.
  • Prüfe alle laufenden Verträge. Das gilt für Miete oder Pacht, Brauerei- und Getränkelieferverträge, Leasing, Wartung der Schankanlage und Arbeitsverträge. Bei der Übernahme eines Betriebs können Beschäftigte mit ihren bestehenden Verträgen übergehen.
  • Kläre die Haftung. Lass dir schriftlich zusichern, was der Verkäufer oder die Verkäuferin dir garantiert, und kläre, wofür du im Zweifel einstehst.
  • Hol dir unabhängige Rechtsberatung. Anwält*innen können dir die Risiken aufzeigen und dich vor Nachteilen schützen.

Entscheidungshilfe: Die Übernahme eignet sich, wenn du schnell starten willst, weniger investieren möchtest und mit dem bestehenden Konzept leben kannst. Die Neugründung passt, wenn du ein klares eigenes Konzept hast und genug Kapital, um die Anlaufphase zu überstehen.

Standort: Konzept und Umfeld müssen zusammenpassen

Egal ob Übernahme oder Neugründung: Der Standort entscheidet mit über deinen Erfolg. Eine Musikkneipe, die bis spät in die Nacht geöffnet hat, passt schlecht in eine ruhebedürftige Wohngegend. Ein gemütlicher Treffpunkt für Stammgäste braucht dagegen kein Laufpublikum, sondern ein Umfeld, aus dem Gäste regelmäßig kommen.

So prüfst du den Standort:

  • Beobachte die Gegend zu verschiedenen Uhrzeiten und Wochentagen, auch am Wochenende und abends.
  • Sprich mit Nachbar*innen, Anwohner*innen und Passant*innen. Sie sagen dir, was sie vermissen und was sie stört.
  • Analysiere den Wettbewerb: Besuche die Konkurrenz in der Umgebung und schau dir an, wer dort sitzt, was angeboten wird und zu welchen Preisen. 

Kläre die zulässige Nutzung und mögliche Lärmschutzauflagen, bevor du den Mietvertrag unterschreibst. Eine bestehende Kneipe ist kein Freibrief für spätere Livekonzerte oder zusätzliche Außenplätze.

Wie finanzierst du deine Kneipe?

Du kannst deine Kneipe über eine Kombination aus Eigenmitteln, Kredit und öffentlicher Förderung finanzieren. Allerdings solltest du dich darauf einstellen, dass Banken häufig skeptisch gegenüber Gastronomie-Gründungen sind, was die Kreditaufnahme erschwert. Mit einem ausgereiften Businessplan und einem guten Draht zu deiner Hausbank verbesserst du deine Chancen enorm. Welche Bausteine du kombinieren kannst, zeigt die folgende Übersicht.

Die wichtigsten Finanzierungsbausteine

  • Eigenkapital als Fundament: Eigenkapital verringert deinen Finanzierungsbedarf und kann das Bankgespräch erleichtern. Eine allgemein verbindliche Eigenkapitalquote gibt es nicht. Welche Eigenmittel erforderlich sind, hängt von der Bank und dem Finanzierungsangebot ab. Beim ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW ist beispielsweise kein Eigenkapital vorgeschrieben. Auch Sachleistungen wie eigene Geräte oder Möbel können unter Umständen als Eigenanteil angerechnet werden.
  • Förderkredit: Förderkredite wie der ERP-Gründerkredit – StartGeld beantragst du in der Regel über deine Hausbank. Wie das abläuft, erfährst du in unserem Interview zum Thema Gründungsfinanzierung mit der Hausbank mit dem Finanzierungsexperten Werner Knöchel.
  • Bürgschaftsbank: Fehlen dir Sicherheiten, kann eine Bürgschaftsbank einen Teil des Kredits absichern. Den Antrag stellst du in der Regel ebenfalls über die Hausbank.
  • Gründungszuschuss: Gründest du aus der Arbeitslosigkeit, kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass du bei Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Außerdem musst du deine Eignung und die Tragfähigkeit des Vorhabens nachweisen. Beantrage die Förderung vor dem Start; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Brauereidarlehen: Die Kneipen-Spezialität

In der Gastronomie erweisen sich Brauereien oft als aufgeschlossene Geldgeberinnen. Sie gewähren Darlehen oder Zuschüsse, verlangen dafür aber meist eine Abnahmeverpflichtung für ihre Produkte. Du verpflichtest dich also, die vereinbarten Getränke über längere Zeit bei dieser Brauerei zu beziehen. Das schränkt deine Freiheit bei Sortiment und Einkaufspreisen ein. 

Diese Praxistipps helfen dir bei der Vertragsprüfung:

  • Möglichst kurze Laufzeiten wählen. Je länger du an eine Brauerei gebunden bist, desto weniger Spielraum hast du, wenn sich dein Konzept ändert.
  • Mindestmengen realistisch prüfen. Rechne ehrlich nach, ob du die vereinbarte Abnahmemenge wirklich erreichst.
  • Werbekostenzuschüsse im Blick behalten. Sie können zurückgefordert werden, wenn du die Mengen nicht erreichst.
  • Vertrag prüfen lassen. Bevor du unterschreibst, sollte eine unabhängige Rechtsberatung den Vertrag ansehen. Das gilt besonders bei einer Übernahme, wo bestehende Brauereiverträge übergehen können.

Alternative Finanzierungswege

Reichen die Mittel von Bank und Brauerei nicht aus, kannst du weitere Wege prüfen. Beim Crowdfunding unterstützen dich Gäste und Fans schon vor der Eröffnung, und du bindest gleich dein späteres Stammpublikum. Eine weitere Möglichkeit ist ein Genossenschaftsmodell, bei dem Mitglieder Anteile zeichnen und die Kneipe gemeinsam betreiben. Beispiele für genossenschaftlich betriebene Kneipen gibt es etwa in Köln.

Kann man eine Kneipe ohne Eigenkapital eröffnen?

Ja, eine Gründung ohne Eigenkapital ist grundsätzlich möglich, beispielsweise mit einem passenden Förderkredit. Ob du eine Finanzierung erhältst, hängt aber von der Tragfähigkeit deines Vorhabens und der Kreditprüfung der Bank ab. Eine ausreichende Liquiditätsreserve musst du trotzdem einplanen. Brauereidarlehen, eine Übernahme mit Ratenzahlung, Investor*innen oder Crowdfunding können fehlende Eigenmittel ausgleichen, aber jede dieser Lösungen hat Folgen: Du bindest dich an eine Brauerei, teilst Entscheidungen mit Geldgeber*innen oder zahlst den Kaufpreis über Jahre ab.

Handlungsempfehlung: Berechne deinen Kapitalbedarf im Businessplan und plane die Liquiditätsreserve für die Anlaufmonate ein. Mit einem überzeugenden Businessplan gehst du dann souverän ins Bankgespräch.

Businessplan für deine Kneipe

Für eine Gründungsfinanzierung verlangen Banken in der Regel einen überzeugenden Businessplan. Du trägst darin alle Zahlen zusammen und sicherst deine Überlegungen zu Zielgruppe und Konzept mit harten Fakten ab. Banken, Brauereien und Förderstellen erwarten ihn ohnehin. Er hilft aber vor allem dir selbst, Entscheidungen zu treffen und nach dem Start gegenzusteuern.

Wie erstellt man einen Businessplan für eine Kneipe?

Du beschreibst dein Konzept, deine Gäste, deinen Standort und deine Konkurrenz, planst Marketing, Team und Rechtsform und belegst alles mit einem Finanzplan aus Investitionen, Umsatz, Kosten und Liquidität. Entscheidend ist, dass deine Annahmen nachvollziehbar sind und nicht auf Wunschdenken basieren.

Folgende Bestandteile zeichnen einen guten Businessplan aus: 

  • Konzept und Angebot: Beschreibe, welche Kneipe du eröffnest: Eckkneipe, Sportkneipe, Craft-Beer-Lokal oder Szenetreff? Wichtig ist dein Alleinstellungsmerkmal. Das können lokale Biere, Sportübertragungen oder Quizabende sein. Frag dich, warum Gäste ausgerechnet zu dir kommen sollten.
  • Zielgruppe und Standort: Beschreibe, wer wann und warum zu dir kommt. Rechnest du mit Laufkundschaft oder mit Stammgästen aus dem Viertel? Ein Feierabendpublikum verhält sich anders als Studierende oder Fußballfans. Daraus ergeben sich Öffnungszeiten, Preise und Angebote.
  • Wettbewerb: Erfasse die Kneipen und Bars im Umkreis: Angebot, Preise, Publikum, Öffnungszeiten. Die wichtige Frage ist, was dort fehlt und was du besser oder anders machen kannst.
  • Marketing: Plane, wie du Gäste gewinnst und hältst:
    • ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil
    • Social Media mit Fotos, Veranstaltungshinweisen und Aktionen
    • Events wie Quizabende, Live-Übertragungen oder Musikabende
    • Stammgast-Aktionen, die Gäste binden
  • Organisation und Personal: Lege Öffnungszeiten, Schichtpläne und den Einsatz von Aushilfen fest. Rechne ehrlich durch, wie viel Zeit du selbst hinter dem Tresen stehst, und mach dir bewusst, was das für dein Privatleben bedeutet.
  • Rechtsform: Du kannst als Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH gründen. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Aufwand und Startkapital. 
  • Finanzplan: Er ist das Herzstück des Businessplans und der Teil, den Banken am genauesten prüfen. Er enthält:
    • Investitionen: alles, was du vor der Eröffnung anschaffst (siehe Kostenabschnitt)
    • Umsatzplanung: zum Beispiel: Gäste pro Abend × durchschnittlicher Bon × Öffnungstage. Beispielrechnung, rein fiktiv: 40 Gäste × 18 € × 6 Abende ergeben rund 4.300 € pro Woche. Setze eigene Werte an und begründe sie.
    • Personalkosten: Rechne mit dem Arbeitgeberbrutto.
    • Liquiditätsplanung: Sie zeigt, ob du zu jedem Monatsende zahlungsfähig bleibst.
    • Rentabilität: Bleibt am Ende genug übrig, um davon zu leben und Kredite zu tilgen?
    • Kapitalbedarf und Finanzierung: Wie viel brauchst du, und woher kommt das Geld? 

Tipp: Plane saisonale Effekte ein. Im Sommer sind womöglich viele Stammgäste verreist, Fußballturniere können bei einem passenden Übertragungskonzept zusätzlichen Umsatz bringen. Rechne am besten mit einem vorsichtigen, einem realistischen und einem optimistischen Szenario, damit du siehst, wie viel Spielraum du hast.

Eine Finanzplan-Vorlage hilft beim Einstieg in die Planung. Für eine unabhängige Rückmeldung kannst du deinen Plan anschließend im Businessplan-Expertencheck prüfen lassen.

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Praxisbeispiel: Der Businessplan der Herren Simpel

Wie ein solcher Businessplan in der Praxis aussehen kann, zeigt das Beispiel der „Herren Simpel“. Zwei Gründer starteten damals im Hamburger Schanzenviertel eine Bar und gründeten sie als GbR. Ihren Businessplan hat unser Gründungsberater Dr. Jan Evers vor dem Start geprüft. Im Interview erzählt einer der Gründer, wie sie bei Planung und Gründung vorgegangen sind. Auch wenn es sich um eine Café-Bar handelt, taugt der Plan als Vorlage für Kneipen, denn Wettbewerbsanalyse und Investitionsplanung lassen sich direkt übertragen.

Das kannst du daraus lernen:

  • Wettbewerb sorgfältig analysieren: Die Gründer strichen Angebote, die alle anderen im Viertel schon machten, und setzten auf das, was fehlte.
  • Investitions- und Baukosten gründlich recherchieren: Sie holten sich belastbare Zahlen und blieben damit im Kostenplan.
  • Plan und Ist vergleichen: Nach dem Start gleichst du regelmäßig deine Planzahlen mit den tatsächlichen ab und steuerst früh gegen.
  • Brauereiverträge hart verhandeln: Laufzeiten, Mindestmengen und Zuschüsse sind verhandelbar.

Rechenbeispiel: Reichen 40 Gäste pro Abend?

40 Gäste pro Abend, und jede Person lässt durchschnittlich 20 EUR da: Klingt nach einer guten Grundlage. Aber wie viel bleibt davon für dich übrig?

Für unser vereinfachtes Rechenbeispiel gehen wir von einer Kneipe mit reinem Getränkeangebot aus. Du öffnest an 26 Abenden im Monat und arbeitest selbst im Betrieb mit. Dann könnten deine Zahlen wie in der folgenden Tabelle aussehen (alle Zahlen sind frei gewählte Planungsannahmen – keine Branchendurchschnitte).

Deine monatliche Rechnung Geplanter Monat 20 Prozent weniger Gäste
Gäste pro Abend 40 32
Durchschnittlicher Bon einschließlich Mehrwertsteuer 20 € 20 €
Einnahmen einschließlich Mehrwertsteuer 20.800 € 16.640 €
Nettoumsatz nach Herausrechnung der Mehrwertsteuer 17.479 € 13.983 €
Wareneinsatz: angenommen 30 Prozent vom Nettoumsatz −5.244 € −4.195 €
Übrige laufende Betriebsausgaben einschließlich Kredit-zinsen −9.000 € −9.000 €
Vereinfachter betrieblicher Überschuss 3.235 € 788 €
Kredittilgung −500 € −500 €
Verfügbar vor Ertragsteuern, privater Absicherung und Rücklagen 2.735 € 288 €

Alle Beträge sind auf volle EUR gerundet. Für Getränke beim Verzehr vor Ort gelten 19 Prozent Umsatzsteuer (§ 12 UStG).

Die angenommenen 9.000 EUR an Betriebsausgaben decken beispielsweise Miete, Personal, Energie, Versicherungen, Reinigung, laufende Gebühren und Kreditzinsen ab. Dein eigener Lebensunterhalt ist darin noch nicht enthalten. Betriebsausgaben werden ohne abziehbare Vorsteuer gerechnet; Abschreibungen und zeitliche Unterschiede zwischen Zahlungseingängen und Ausgaben bleiben in diesem vereinfachten Beispiel außen vor.

Acht Gäste weniger pro Abend machen den Unterschied: Im geplanten Monat stehen dir nach der Kredittilgung rund 2.735 EUR zur Verfügung. Davon musst du noch Steuern, deine private Absicherung und Rücklagen finanzieren. Im schwächeren Monat bleiben nur rund 288 EUR.

Willst du unter diesen Annahmen nach der Kredittilgung mindestens 3.000 EUR für Ertragsteuern, private Absicherung und Lebensunterhalt zur Verfügung haben, brauchst du durchschnittlich mindestens 41 Gäste pro Abend. Für zusätzliche betriebliche Rücklagen solltest du entsprechend mehr Umsatz einplanen.

Dein nächster Schritt: Ersetze Gästezahl, Umsatz pro Gast und Ausgaben durch deine eigenen Werte. Prüfe anschließend, ob du die nötigen Gästezahlen auch an ruhigen Wochentagen und außerhalb der Hauptsaison erreichen kannst. So wird aus einer Umsatzidee eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

Kneipe eröffnen in 9 Schritten

Schritt 1: Konzept festlegen

Entscheide, was für eine Art Kneipe du eröffnen willst: Eckkneipe, Sportkneipe, Musikkneipe oder Treffpunkt für regionale Biere. Lege Zielgruppe, Angebot und Öffnungszeiten fest und prüfe, was dich von anderen Lokalen im Viertel unterscheidet. Das Konzept bestimmt alles Weitere, vom Standort über die Einrichtung bis zum Personal.

Schritt 2: Standort finden

Konzept und Umfeld müssen zusammenpassen. Denk Lärmschutz und Außengastronomie von Anfang an mit, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst. Wie du Standort und Nachbarschaft prüfst und ob eine Übernahme oder Neugründung besser passt, steht im Abschnitt Neugründung oder Übernahme.

Schritt 3: Businessplan schreiben

Der Businessplan zeigt, ob deine Kneipe ihre Rechnungen bezahlt und dir genug zum Leben lässt. Er ist außerdem Voraussetzung für fast jede Finanzierung. Alle Bausteine findest du im Abschnitt Businessplan für deine Kneipe.

Schritt 4: Finanzierung sichern

Berechne deinen Kapitalbedarf und kläre, welche Bausteine du kombinierst: Eigenkapital, Förderkredit, Brauereidarlehen oder Crowdfunding. Kläre mit deiner Bank, welche Eigenmittel und Sicherheiten für die gewählte Finanzierung erforderlich sind (Details stehen im Abschnitt Wie finanzierst du deine Kneipe?, die Kosten im Abschnitt Was kostet es, eine Kneipe zu eröffnen?).

Schritt 5: Genehmigungen einholen

Kläre frühzeitig die Gewerbeanmeldung, das gaststättenrechtliche Erlaubnis- oder Anzeigeverfahren und gegebenenfalls die IHK-Unterrichtung. Welche weiteren Schritte erforderlich sind, siehst du im Abschnitt Welche Genehmigungen und Behördengänge kommen auf dich zu? Nutze auch unsere Checkliste, damit du nichts Wichtiges vergisst. 

Schritt 6: Einrichtung und Schankanlage

Der Tresen ist das Herzstück deiner Kneipe, plane ihn mit kurzen Wegen für dein Team. Dazu kommen Zapfanlage und Kühlung, die zu den erwarteten Mengen passen. Schallschluckende Materialien sorgen für eine angenehme Akustik, die auch deine Nachbarschaft schont. Für Sportübertragungen brauchst du TV oder Beamer mit guter Sicht von möglichst vielen Plätzen. Setze außerdem auf robuste Möbel, die den Alltag aushalten.

Schritt 7: Lieferant*innen und Brauerei auswählen

Hol Angebote ein und vergleiche Preise, Lieferzeiten und Konditionen. Prüfe genau, welche Bindungen du eingehst, etwa Abnahmemengen und Laufzeiten, und lass Verträge vor der Unterschrift prüfen. Tipps zum Umgang mit Brauereiverträgen findest du im Abschnitt zum Brauereidarlehen.

Schritt 8: Personal einstellen

Setze auf feste Gesichter für deine Stammgäste und auf Aushilfen für Spitzenzeiten wie Wochenenden und Sportabende. Denk daran, dass du dich nicht nur um den Tresen kümmerst, sondern auch um Einkauf, Buchhaltung und Eventplanung. Rechne bei den Personalkosten mit dem Arbeitgeberbrutto, nicht nur mit dem Nettolohn (Laufende Kosten).

Schritt 9: Marketing und Eröffnung

Leg ein Google-Unternehmensprofil an und mach dich auf Instagram sichtbar. Hänge Flyer im Viertel aus und lade zu einem Eröffnungsabend mit Freibier-Runde ein. Feste Formate wie Quizabend, Bundesliga oder Live-Musik geben Gästen einen Anlass, wiederzukommen, und ein Stammgast-Bonus belohnt ihre Treue.

Typische Fehler beim Eröffnen einer Kneipe

Die meisten Fehler entstehen nicht am Tresen, sondern davor: bei Verträgen, mit den Nachbar*innen und bei den Zahlen. Diese fünf besonders verbreiteten Fehler solltest du kennen – und vermeiden:

  • Zu lange oder zu enge Brauereibindung unterschrieben: Ein Darlehen oder Zuschuss der Brauerei hilft beim Start, bindet dich aber oft über Jahre an Sortiment, Preise und Mindestmengen. Wähle eher kurze Laufzeiten, rechne die Abnahmemengen ehrlich nach und lass den Vertrag vor der Unterschrift prüfen (mehr dazu im Abschnitt Brauereidarlehen).
  • Nachbarschaft und Lärmschutz unterschätzt: Beschwerden von Anwohner*innen können zu Auflagen, eingeschränkten Öffnungszeiten oder einer Sperrzeit führen. Kläre Nutzung und Lärmschutz vor dem Mietvertrag und halte Kontakt zur Nachbarschaft, am besten schon vor der Eröffnung.
  • Laufende Gebühren vergessen: GEMA, Rundfunkbeitrag und Lizenzen für Sportübertragungen werden gern unterschätzt, obwohl sie jeden Monat anfallen. Nimm sie von Anfang an in deinen Finanzplan auf (siehe Laufende Kosten).
  • Startreserve zu knapp: Die ersten Monate laufen fast immer schwächer als geplant. Es dauert eben, bis sich ein Stammpublikum gefunden hat und eine neue Kneipe etabliert ist. Plane eine Liquiditätsreserve für mindestens drei bis sechs Monate, damit du nicht bei der ersten Durststrecke in Zahlungsnot gerätst.
  • Preise ohne Kalkulation: Wer Preise nach Gefühl oder nach der Konkurrenz setzt, verschenkt Marge. Rechne mit 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Getränke. Plane auch den Schwund durch Schaum, Bruch und Freigetränke ein. Prüfe realistisch, was am Ende pro Getränk wirklich übrig bleibt.

Weitere Stolperfallen aus der gastronomischen Praxis findest du in unserem Ratgeber Bar eröffnen. Lass dich außerdem von echten Businessplänen erfolgreicher Unternehmen inspirieren.

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Fazit: So wird deine Kneipeneröffnung ein Erfolg

Du brauchst keinen Meisterbrief, um deine eigene Kneipe zu eröffnen. Was zählt, sind ein klares Konzept, passende Räume und solide Zahlen, die auch einen schwachen Monat aushalten. Kläre die behördlichen Anforderungen früh, prüfe Verträge sorgfältig und plane deinen Lebensunterhalt mit ein. Mit einem Businessplan findest du heraus, wie aus deiner Idee ein tragfähiges Geschäft wird. Nimm deine Kneipenidee ernst – und mach den ersten Schritt.

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FAQ Kneipe eröffnen

Was muss ich beachten, wenn ich eine Kneipe eröffnen will?

Prüfe, ob dein Konzept zum Standort passt und ob die Räume für deinen geplanten Betrieb geeignet sind. Berechne Startkosten, laufende Ausgaben und deinen privaten Lebensunterhalt. Kläre außerdem frühzeitig mit deiner Gemeinde, welche Erlaubnisse oder Anzeigen erforderlich sind. Ein Businessplan hilft dir, Finanzierung, Personal und die nächsten Schritte bis zur Eröffnung aufeinander abzustimmen.

Wann brauche ich keine Schanklizenz?

Wo das Bundesgaststättengesetz gilt, brauchst du beispielsweise keine Gaststättenerlaubnis, wenn du ausschließlich alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen anbietest. Auch unentgeltliche Kostproben sind ausgenommen. Andere Bundesländer haben eigene Verfahren: In Baden-Württemberg ersetzt seit 2026 grundsätzlich eine Anzeige die klassische Konzession, auch bei Alkoholausschank. Weitere Pflichten, etwa zu Gewerbeanmeldung, Unterrichtung, Hygiene und Baurecht, musst du trotzdem beachten (§ 2 GastG, Gaststättenrecht Baden-Württemberg).

Wie schwer ist es, eine Schanklizenz zu bekommen?

Wenn für deine Kneipe eine Gaststättenerlaubnis vorgeschrieben ist, kommt es insbesondere auf deine Zuverlässigkeit, die erforderlichen Nachweise und geeignete Räume an. Baurechtliche Fragen oder notwendige Umbauten können zusätzlichen Aufwand verursachen. Kläre die Anforderungen deshalb vor Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags mit der zuständigen Behörde und plane ausreichend Vorlauf ein (§ 4 GastG).

Was passiert, wenn man keine Schanklizenz hat?

Ist eine Gaststättenerlaubnis vorgeschrieben und du betreibst deine Kneipe ohne sie, drohen ein Bußgeld und die behördliche Unterbindung des Betriebs. In Bundesländern mit Anzeigeverfahren können auch Verstöße gegen die dortigen Anzeigevorschriften Folgen haben. Kläre deshalb vor der Eröffnung, welche Voraussetzungen und Fristen für deinen Standort gelten (§ 28 GastG, § 15 GewO, § 2 LGastG Baden-Württemberg).

Wie viel verdient man mit einer eigenen Kneipe?

Das lässt sich nicht pauschal beziffern. Entscheidend sind deine Gästezahlen, Preise, Einkaufskonditionen sowie Miet- und Personalkosten. Ein hoher Umsatz bedeutet noch kein hohes persönliches Einkommen. Plane deshalb nicht nur den betrieblichen Gewinn, sondern auch Steuern, Kredittilgungen, Rücklagen und deine private Absicherung ein. Deine Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung zeigt dir, wie viel für deinen Lebensunterhalt verfügbar bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen Gaststätte und Kneipe?

„Gaststätte“ ist der Oberbegriff für Betriebe, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten. Eine Kneipe ist typischerweise eine Schankwirtschaft, bei der Getränke im Mittelpunkt stehen. Für die rechtlichen Anforderungen zählen dein konkretes Angebot und die Vorschriften deines Bundeslands. Die Bezeichnung „Kneipe“ begründet keine eigenen Ausnahmen (§ 1 GastG).

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