Auch das Jahr 2026 bringt wieder einige Neuerungen für Selbstständige. Ob du noch mitten in der Gründungsphase steckst oder dein Business bereits läuft: Du solltest wissen, was seit Januar 2026 neu ist. In diesem Artikel bekommst du einen kompakten Überblick.
Worauf wartest du? Schreibe noch heute deinen Businessplan. Mit SmartBusinessPlan geht das so schnell und einfach wie nie!
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 EUR pro Stunde. Wenn du Mitarbeiter*innen auf Minijob-Basis beschäftigst, steigt die Verdienstgrenze auf 603 EUR monatlich.
Für deinen Businessplan bedeutet die Mindestlohnerhöhung: Plane Personalkosten realistisch und mit ausreichendem Puffer. Wenn du Minijobs einsetzt, solltest du im Finanzplan klar darstellen, wie viele Stunden pro Monat möglich sind (maximal 43 Stunden pro Monat statt wie bisher bis zu 48). Erläutere ggf. auch, ob perspektivisch sozialversicherungspflichtige Stellen entstehen. Das zeigt Banken und Förderstellen, dass du steigende Lohnkosten einkalkuliert hast.
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 12.348 EUR im Jahr. Einkünfte bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Das verschafft dir als Unternehmer*in etwas mehr Spielraum. Beim Schreiben deines Businessplans solltest du den höheren Grundfreibetrag in deiner privaten Finanzplanung berücksichtigen. Gerade in der Gründungsphase ist es wichtig, die notwendige Privatentnahme realistisch zu kalkulieren und den Kapitalbedarf nicht unnötig hoch anzusetzen.
Gleichzeitig wird die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag angehoben. Der Kreis der Einkommensteuerpflichtigen, die den Soli zahlen müssen, wird dadurch noch einmal kleiner. Die meisten Gründer*innen sind von dieser Regel allerdings nicht betroffen: Nur, wer im Jahr mehr als 20.350 EUR Einkommensteuer zahlt, muss den Solidaritätszuschlag entrichten.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung steigen:
Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und deren Einkünfte die genannten Grenzen erreichen, müssen 2026 demzufolge höhere Beiträge zahlen. Für die meisten Gründer*innen und Jung-Unternehmer*innen dürfte das allerdings nicht relevant sein.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie ein Umsatzsteuersatz von nur noch 7 Prozent auf Speisen. Mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung die besonders gebeutelte Gastro-Branche stärken.
Wichtig zu wissen: Für Getränke gilt weiterhin ein Steuersatz von 19 Prozent.
In deinem Businessplan solltest du klar darstellen, wie sich der reduzierte Umsatzsteuersatz auf deine Preise, Margen und Umsätze auswirkt. Eine saubere Trennung zwischen Speisen und Getränken in der Kalkulation erhöht die Glaubwürdigkeit deiner Finanzplanung.
Du planst eine Gründung in der Gastronomie? Dann schau dir unseren Businessplan Gastronomie an und lass dich für dein eigenes Restaurant oder Café inspirieren. Viele weitere echte Businesspläne stehen dir zur Verfügung, wenn du dich bei SmartBusinessPlan registrierst.
Hol dir Inspiration für deinen Businessplan: SmartBusinessPlan bietet über 30 komplette Beispiel-Businesspläne für zum Herunterladen - und das komplett kostenlos.
Rentabilitätsvorschau mit SmartBusinessPlan: Deine Vorteile im Überblick
Ja. Ab 2026 gelten folgende verbesserten Bedingungen:
Die staatliche Forschungszulage ist ein attraktives Instrument für alle, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren. Ab 2026 wird sie aufgestockt: Unternehmen können dann jährlich bis zu 12 Millionen EUR an förderfähigen Aufwendungen geltend machen. Eigenleistungen werden höher bewertet – mit bis zu 100 EUR pro Stunde. Zusätzlich neu: ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag von 20 Prozent auf die geförderten Personalkosten.
Gefördert werden z. B. technologische Entwicklungen, Software-Projekte und Produkt- oder Prozessinnovationen. Die Zulage eignet sich besonders für Startups, kreative Unternehmen oder produzierende Betriebe, die mit eigenen Mitteln innovative Ideen umsetzen.
Wenn dein Geschäftsmodell auf Innovation oder Produktentwicklung basiert, solltest du die Forschungszulage im Businessplan ausdrücklich erwähnen. Sie kann als zusätzliche Finanzierungsquelle in deiner Kapitalbedarfs- und Rentabilitätsplanung dargestellt werden.
Übrigens: Noch mehr Finanzierungsmöglichkeiten haben wir in unserem Ratgeber So finanzierst du dein Start-up für dich zusammengetragen.
Weitere Informationen zur Forschungszulage und den Antrag findest du auf der Website der Bescheinigungsstelle Forschungszulage unter www.bescheinigung-forschungszulage.de.
Lass deinen Businessplan von Expert*innen prüfen und verbessern. Damit erhöhst du deine Chancen auf eine erfolgreiche Finanzierung.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Onlineshops einen klar sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Zwei Funktionen sind verpflichtend:
Prüfe rechtzeitig, wie du ein technisches Update für deinen Webshop umsetzen kannst und bereite die Umsetzung vor, um Abmahnungen zu vermeiden.
Tipp: Du möchtest dich im Onlinehandel selbstständig machen? Dann lies unseren Ratgeber Onlineshop eröffnen leichtgemacht, um dir einen Überblick darüber zu verschaffen, woran du denken solltest.
Ab dem 12. August 2026 gelten für Verpackungen neue Regeln:
Die Verpackungsverordnung betrifft alle Unternehmen, die verpackte Ware verkaufen oder versenden. Es gibt so gut wie keine Ausnahmen für kleine Shops. Unser Tipp: Bevor du dich über noch mehr Vorschriften ärgerst, sieh die Verordnung als Chance, dein Unternehmen nachhaltiger und kosteneffizienter zu gestalten. Für den Businessplan lohnt es sich, nachhaltige Verpackungslösungen nicht nur als Pflicht, sondern als Teil deiner Positionierung zu beschreiben.
Das kann ein Wettbewerbsvorteil sein – insbesondere bei umweltbewussten Zielgruppen.
Schreibe deinen Businessplan mit dem modernsten Tool - so schnell und einfach wie noch nie. Worauf wartest du? Jetzt durchstarten!
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Sie soll bewirken, dass mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zugeführt werden. Außerdem soll das Brandrisiko durch nicht ordnungsgemäß entsorgte Lithium-Batterien in alten Elektrogeräten gesenkt werden.
Die Neuerung bedeutet unter anderem:
Wenn du Elektrogeräte vertreibst, solltest du im Businessplan die Rücknahme- und Entsorgungsprozesse konkret benennen. Das zeigt, dass du operative Zusatzkosten und organisatorischen Aufwand realistisch einkalkulierst.
Das Jahr 2026 bringt einige neue Anforderungen für Unternehmen, aber auch neue Chancen. Ob Steuer, Personal, Verpackung oder Onlineverkauf – nimm die Änderungen zum Anlass, dein Business zukunftsfest aufzustellen, und zeige deinen Geldgeber*innen, dass du die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf dein Geschäftsmodell kennst und darauf
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 EUR, was die Einkommensteuerlast senkt. Gleichzeitig wird die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag angehoben.
In der Gastronomie gilt für Speisen wieder dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.
Selbstständige müssen sich 2026 auf einen höheren Mindestlohn und eine neue Minijob-Grenze einstellen. Auch der Grundfreibetrag und die Freigrenze für den Soli steigen. Erhöhte Beitragsbemessungsgrenzen können dazu führen, dass freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige mehr in die Versicherung einzahlen müssen.
Außerdem gibt es folgende gesetzliche Neuerungen für Unternehmen:
An den Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung ändert sich nichts. Wer unter 22.000 EUR Umsatz im Vorjahr und 50.000 EUR im laufenden Jahr bleibt, kann die Regelung in Anspruch nehmen und bleibt umsatzsteuerfrei.
Mitarbeitende auf Mindestlohnbasis verursachen höhere Personalkosten. Außerdem musst du bei Minijobber*innen ggf. die Arbeitszeit anpassen, um die neue 603-EUR-Grenze einzuhalten.