Am 28. Juni 2025 wird es ernst: Dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, und alle kommerziellen Websites müssen barrierefrei sein. Doch was bedeutet das eigentlich? Und warum lohnt es sich, Barrierefreiheit schon jetzt umzusetzen? Keine Sorge – Barrierefreiheit ist machbar, bietet viele Vorteile und kann dich sogar im Wettbewerb stärken. Als Gründer*in bist du sogar im Vorteil: Wenn du gerade erst dein Unternehmen aufbaust, kannst du Barrierefreiheit von Anfang an beim Aufbau deiner Internetpräsenz mitdenken und ohne großen Mehraufwand eine inklusive Website erstellen. Etablierte Unternehmen müssen oft aufwändig nachbessern – du hingegen kannst direkt richtig starten.
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Barrierefreiheit bedeutet, dass deine Website von allen Menschen problemlos genutzt werden kann – egal ob sie körperliche oder kognitive Einschränkungen haben. Es geht darum, niemanden auszuschließen und deine Inhalte für alle zugänglich zu machen. Ganz konkret: Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie gut lesbar, einfach zu navigieren und auf allen Geräten nutzbar ist. Dabei helfen vier Prinzipien:
Barrierefreiheit ist ab 2025 nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie bietet auch viele Vorteile, die du für dein Unternehmen nutzen kannst:
Ab Juni 2025 muss deine Firmenwebsite barrierefrei sein. Wenn du bereits eine Website hast, solltest du sie Schritt für Schritt anpassen. Hier sind einige erste Maßnahmen, die du relativ einfach umsetzen kannst:
Für öffentliche Einrichtungen gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit ihrer Angebote schon länger. Öffentliche Websites können dir daher als gute Inspirationsquelle dienen, um einen Eindruck zu gewinnen, wie du die neuen gesetzlichen Anforderungen umsetzen kannst. Nutze gerne unsere Checkliste „Barrierefreie Website“ am Ende des Artikels.
Wenn du gerade dabei bist, ein Unternehmen zu gründen, ist Barrierefreiheit ein Punkt, den du direkt in deinen Businessplan aufnehmen kannst. Wenn du dein Unternehmen von Beginn an auf Barrierefreiheit ausrichtest, zeigst du Weitblick und Zukunftsorientierung – zwei Eigenschaften, die Investor*innen und Kund*innen gleichermaßen schätzen.
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Ohne eine professionelle Website geht heutzutage im Marketing und Vertrieb gar nichts mehr. Wenn du noch keine Firmenpräsenz hast, empfehlen wir dir unseren Crashkurs Die eigene Website erstellen. Dabei solle Barrierefreiheit von Anfang an eingeplant werden – das spart dir nicht nur späteren Mehraufwand, sondern gibt dir auch die Möglichkeit, dich von Mitbewerber*innen abzuheben.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit in deutsches Recht um und verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 Unternehmen, ihre digitalen Angebote – insbesondere Websites, Apps und digitale Dienstleistungen – barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz zielt darauf ab, allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen, die uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.
Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die bestimmte Produkte herstellen, vertreiben oder importieren, sowie für Anbieter von digitalen Dienstleistungen. Das betrifft vor allem Unternehmen, die im E-Commerce tätig sind, Online-Buchungssysteme anbieten oder Apps und Websites betreiben, die mit Endverbraucher*innen in Kontakt treten.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen EUR sind von der Pflicht für barrierefreie Dienstleistungen ausgenommen, jedoch nicht von der Pflicht für Produkte.
Zu den von BFSG betroffenen Produkten zählen unter anderem Computer, Smartphones, Geldautomaten, Selbstbedienungsterminals und E-Book-Lesegeräte. Auf der Dienstleistungsseite müssen Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen, E-Commerce-Websites, Apps und Online-Buchungssysteme barrierefrei gestaltet werden. Auch hier gilt: Alle Online-Kaufprozesse, von der Produktauswahl bis zur Bezahlung, müssen ohne Hindernisse auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen, die in Verkehr gebracht oder angeboten werden, barrierefrei sein. Für bereits bestehende Inhalte und Produkte gibt es allerdings Übergangsregelungen:
Gerade für dich als Gründer*in ist es wichtig, diese Fristen im Auge zu behalten und rechtzeitig mit der Planung und Umsetzung der Barrierefreiheit zu beginnen, um dir unnötigen Ärger mit den Behörden zu ersparen.
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Wenn deine Website nach dem 28. Juni 2025 nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entspricht, können Bußgelder drohen. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer haben das Recht, Verstöße zu ahnden und in extremen Fällen sogar die Schließung deiner Website zu veranlassen. Doch keine Panik: Du wirst in der Regel zunächst Gelegenheit bekommen, deine Website nachzubessern. Niemand erwartet, dass du alles von Anfang an perfekt machst.
Wichtig ist, dass du jetzt beginnst und Schritt für Schritt Verbesserungen umsetzt. Wenn du die hier beschriebenen Tipps beherzigst, bist du auf einem guten Weg, deine Website barrierefrei zu gestalten.
Ein wertvoller Tipp: Fordere deine Besucher*innen aktiv auf, dich auf eventuelle Barrieren hinzuweisen. So kannst du diese direkt beheben und zeigst, dass dir die Zugänglichkeit wirklich am Herzen liegt. Dieses Engagement wird von deinen Nutzer*innen geschätzt und hilft dir, deine Website kontinuierlich zu verbessern und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) liegt in der Verantwortung der Marktüberwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer. Diese Behörden prüfen, ob Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und können bei Verstößen einschreiten. Sowohl Verbraucher*innen als auch anerkannte Verbände haben das Recht, Verstöße zu melden und rechtliche Schritte einzuleiten.
Wird ein Verstoß festgestellt, erhält das betroffene Unternehmen in der Regel zunächst die Gelegenheit, die Mängel zu beheben. Das Ziel ist es, die Barrierefreiheit zu fördern und nicht sofort Sanktionen zu verhängen. Zeigst du, dass du dich um Verbesserungen bemühst und die Barrierefreiheit schrittweise umsetzt, wirst du ausreichend Zeit erhalten, notwendige Anpassungen vorzunehmen, bevor es zu ernsthaften Konsequenzen kommt.
Wenn du deine Website von Grund auf neu baust, hast du den Vorteil, Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken zu können. Das spart Zeit und Kosten und sorgt dafür, dass deine Website von allen Nutzer*innen problemlos verwendet werden kann. Hier ist eine Checkliste, die dir hilft, deine Website barrierefrei zu gestalten:
1. Visuelle Gestaltung und Lesbarkeit
2. Struktur und Navigation
3. Texte und Inhalte
4. Bedienbarkeit und Interaktion
5. Testing und Optimierung
6. Erklärung zur Barrierefreiheit
Die zehn wichtigsten Aspekte haben wir dir in der Grafik noch einmal in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengefasst.
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine große Chance für dein Unternehmen. Eine barrierefreie Website macht dein Angebot zugänglicher, verbessert die Nutzererfahrung, stärkt deine SEO-Performance und sorgt für ein positives Image. Und das Beste: Du kannst Schritt für Schritt beginnen und deine Website bis 2025 fit machen. Mit einer barrierefreien Website bist du bestens für die Zukunft gerüstet – für dein Unternehmen und für deine Kund*innen.
Ja, ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für alle kommerziellen Websites in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Website ist barrierefrei, wenn sie von allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen, problemlos genutzt werden kann. Sie muss gut lesbar, leicht bedienbar, verständlich und auf allen Geräten zugänglich sein.
Erhöhe Kontraste, füge Alt-Texte zu Bildern hinzu, stelle sicher, dass die Seite mit der Tastatur navigierbar ist, und verwende klare, einfache Sprache. Teste die Website regelmäßig auf Barrierefreiheit.
Die Kosten variieren je nach Umfang. Viele Maßnahmen sind bei einer neuen Website kostengünstig umzusetzen, während bestehende Seiten je nach Aufwand mehr kosten können.