Praxisgründung

Voraussetzungen, Finanzierung und Businessplan

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25.01.2024

Du bist (angehende*r) Mediziner*in und träumst von einer eigenen Arztpraxis? Von selbstbestimmtem Arbeiten und von guten Verdienstaussichten? Dann findest du hier alle Infos und Ressourcen, die du für deine Praxisgründung brauchst. Von den ersten Schritten bis zur finanziellen Planung beleuchtet dieser Artikel die wesentlichen Schritte und Kosten. Lass uns gemeinsam die Schlüsselaspekte einer erfolgreichen Praxisgründung erkunden.

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Voraussetzungen der Praxisgründung: Was braucht man, um eine eigene Arztpraxis zu eröffnen?

Das Führen einer Arztpraxis ist mit einer hohen Verantwortung verbunden. Um sicherzustellen, dass die Praxisinhaber*innen dieser Verantwortung gerecht werden, hat der Gesetzgeber die Praxisgründung an eine Reihe von fundamentalen Voraussetzungen geknüpft, die wir zum Einstieg einmal durchgehen wollen.  

Du planst, dich als Physiotherapeut*in selbstständig zu machen und eine Heilpraxis zu eröffnen? Lies auch unsere Ratgeber Wie du als Heilpraktiker deine eigene Praxis eröffnest und Sich als Physiotherapeut selbstständig machen – so geht’s.  

Studium, Facharztausbildung und Approbation

Ganz oben auf der Liste der Voraussetzungen steht naheliegenderweise das Medizinstudium. Ohne einen Abschluss in Human-, Zahn- oder Tiermedizin inkl. Facharztausbildung ist es dir nicht erlaubt, eine Arztpraxis zu eröffnen. Doch das allein reicht noch nicht. Du benötigst außerdem eine staatliche Zulassung zur Ausübung deines Berufs, die Approbation. Nach dem Studium und der fachbezogenen Ausbildung kannst du sie bei der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung beantragen (bei der deutschen Ärztekammer findest du eine Liste mit den zuständigen Behörden nach Bundesländern). 

Diese Unterlagen benötigst du in der Regel für den Antrag auf Approbation:  

  • Beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses 
  • Ggf. Promotionsurkunde 
  • Amtliches Führungszeugnis/Straffreiheitserklärung 
  • Aktuelles Gesundheitszeugnis  
  • Lebenslauf 
  • Geburtsurkunde 
  • Ggf. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse 

Mit der Approbation in der Tasche kannst du dich in das Arztregister eintragen lassen. Das ist die Voraussetzung für die weiteren Schritte. 

Vertragsarztzulassung für Kassenpatient*innen

Um eine Praxis für die Behandlung von Selbstzahler*innen und Privatpatient*innen zu gründen, genügt die Approbation. Wenn du jedoch auch gesetzlich versicherte Patient*innen behandeln und die Kosten mit den Krankenkassen abrechnen möchtest, brauchst du eine Vertragsarztzulassung und musst dich in das Arztregister eintragen. Diese Genehmigung wird beim Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den Landesverbänden der Krankenkassen beantragt. Voraussetzungen sind eine Approbation, ein Eintrag in das Arztregister und ein freier Vertragsarztsitz, der zu deiner Fachrichtung passt. Die Anzahl und regionale Verteilung der Vertragsarztsitze ist in Deutschland reguliert. Dadurch soll eine ausgewogene ärztliche Versorgung gewährleisten werden.  

Die Zulassung verpflichtet dich, Kassenpatient*innen nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln und am Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung teilzunehmen. Zudem musst du dich regelmäßig fortbilden, um deine Vertragsarztzulassung nicht zu verlieren.  

Mit einer vollen Vertragsarztzulassung hast du dich mit mindestens 31 Stunden pro Woche der Behandlung von Kassenpatient*innen zu widmen. Mit einer halben Vertragsarztzulassung kannst du diese Zeit halbieren. Allerdings kannst du deine Arbeitszeit später nicht nach Belieben aufstocken: Eine Vollzeitzulassung bekommst du nur, wenn an deinem Standort Bedarf besteht, also ein halber Arztsitz frei ist. Eine Übersicht über freie Arztsitze erhältst du bei der örtlichen KV. Außerdem gibt es von der Kassenärztlichen Vereinigung eine Plattform, über die du nach Arztpraxen zur Übernahme suchen kannst.

Überprüfung durch Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen

Vor der Praxiseröffnung erfolgt eine gründliche Prüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen. Diese Überprüfung umfasst Aspekte wie die Praxisräumlichkeiten, die fachliche Eignung und die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Planung deiner Praxisgründung: Diese Dinge solltest du beachten

Deine Praxisgründung ist die einzigartige Chance, dein Arbeitsumfeld passend zu deinem Lebensstil und zu deinen Ansprüchen zu gestalten. Entscheide zwischen Eigenständigkeit oder geteilter Verantwortung, zwischen Stadtleben oder ländlicher Ruhe, zwischen voller beruflicher Hingabe oder der Schaffung von Freiräumen für die Familie. 

Bevor du dich mit den Details beschäftigst, solltest du dir etwas Zeit nehmen und deine persönliche Vision vor deinem inneren Auge entstehen lassen. Wie stellst du dir deine eigene Arztpraxis vor? Wie und wo möchtest du arbeiten? Was ist dir wichtig – im Beruf, aber auch privat? Alle deine Wünsche und Werte solltest du im Hinterkopf behalten, wenn du dich daran machst, deinen Traum von der Selbstständigkeit Schritt für Schritt in die Tat umzusetzen.

Allein oder im Team? Diese Praxisformen gibt es

Zunächst stellt sich die Frage, ob du lieber allein oder als Team gründen möchtest. Bei einer Einzelpraxis kannst du jede Entscheidung allein treffen und musst dich mit niemandem abstimmen, aber dafür lastet auch die Verantwortung für deine Patient*innen komplett auf deinen Schultern. 

Wenn du dich stattdessen lieber mit anderen zusammentun möchtest, hast du folgende Möglichkeiten:

Eine Praxisgemeinschaft gründen

In einer Praxisgemeinschaft teilst du dir die Räumlichkeiten, die Ausstattung und die Mitarbeiter*innen mit anderen (Fach-)Ärzt*innen. Ihr bleibt aber wirtschaftlich unabhängig voneinander und betreut jeweils nur die eigenen Patient*innen.

Gemeinschaftspraxen: BAG, ÜBAG oder TBAG?

In einer Gemeinschaftspraxis teilen sich die Ärzt*innen nicht nur die Räume, sondern auch den Patientenstamm. Die Gewinne und Kosten werden in der Regel gemeinschaftlich geteilt und die Verantwortung und Haftung für die Gemeinschaftspraxis wird von allen gemeinsam übernommen. 

Es gibt verschiedenen Arten von Gemeinschaftspraxen:  

  • BAG steht für Berufsausübungsgemeinschaft und repräsentiert die traditionelle Form der Gemeinschaftspraxis, in der mehrere Ärzt*innen Praxisräume, Personal und Patientenstamm teilen. Die Gewinnverteilung erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Gesellschaftervertrag. 
  • Die ÜBAG ist eine überörtliche BAG, bei der die Ärzt*innen in mehreren Praxen innerhalb einer Region arbeiten. Eine dieser Praxen fungiert als Hauptsitz, während die anderen als Nebensitze dienen. Die Abrechnung und Gewinnverteilung erfolgt wie bei einer BAG. Die Kassenärztliche Vereinigung überwacht, dass die Patientenversorgung an allen Standorten stets gewährleistet ist. 
  • Die Teil-BAG oder TBAG ist eine spezielle Form der ÜBAG. Hier bieten verschiedene Praxen gemeinschaftlich bestimmte Leistungen an. Oft handelt es sich dabei um individuelle Gesundheitsleistungen (Igel-Leistungen), die von den Patient*innen privat bezahlt werden. 

Medizinische Versorgungszentren

Medizinische Versorgungszentren, kurz MVZ genannt, werden immer beliebter, insbesondere im Bereich der Zahnmedizin. Im Unterschied zur BAG besitzt ein MVZ nur eine Zulassungsnummer der Kassenärztlichen Vereinigung. Unter dieser gemeinsamen Zulassung arbeiten mehrere Ärzt*innen entweder als Gesellschafter*innen oder als Angestellte des MVZ. Eine Ärztin oder ein Arzt übernimmt dabei die medizinische Leitung. Die Gesamtanzahl des ärztlichen Personals in einem MVZ hängt von der Bedarfsplanung der KV und der Landesverbände der Krankenversicherungen ab.

Standort und Wettbewerb

Bevor du dich für einen Standort entscheidest, solltest du dich mit der medizinischen Versorgungslage vor Ort auseinandersetzen. Die Tatsache, dass in einer Region ein freier Arztsitz vorhanden ist, bedeutet nicht, dass dort automatisch auch eine ausreichend große Nachfrage sein muss. Insbesondere die Eröffnung einer neuen Arztpraxis in einer Nachbarschaft, in der es zuvor keine gab, muss kein Selbstläufer werden. Die örtliche Bevölkerung hat sich möglicherweise über Jahre an die Situation gewöhnt und nimmt längere Wege zu ihren gewohnten Haus- oder Fachärzt*innen in Kauf. Die Neugewinnung von Patient*innen für deine Praxis kann Geduld und aktives Zutun erfordern. Wenn du einen Vertragsarztsitz samt Arztpraxis übernimmst, übernimmst du in der Regel auch den Patientenstamm deiner Vorgänger*innen, was dir den Start nach der Praxisgründung erleichtert. 

In Ballungsgebieten ist die Nachfrage nach medizinischer Versorgung im Allgemeinen größer, aber hier gibt es eben auch einen starken Wettbewerb und eine breite Versorgung mit Arztpraxen aller Fachrichtungen.  

Folgende Informationen können dir Hinweise darauf geben, ob sich eine Praxisgründung am Standort deiner Wahl lohnt: 

  • Bevölkerungsdichte und -struktur (nach Altersgruppen) 
  • Anzahl und Angebot bestehender Praxen 
  • Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung 

Beziehe auch weitere Informationen zum Umfeld ein. Wenn in der Stadt, in der du deine Arztpraxis eröffnen möchtest, überdurchschnittlich viele Beamt*innen arbeiten, weil es dort eine große Behörde gibt, kannst du zum Beispiel davon ausgehen, dass es dort auch überdurchschnittlich viele Privatversicherte gibt (Beamte erhalten staatliche Beihilfe, weshalb für sie eine private Krankenversicherung fast immer Vorteile bringt). Das kannst du bei der Ausrichtung deines Angebots und bei der Finanzplanung berücksichtigen. 

Von deiner Fachrichtung hängt ab, wie kleinräumig deine Bedarfsanalyse sein sollte. Während die meisten Menschen bereit sind, für einen Radiologen einen weiteren Weg in Kauf zu nehmen, werden besonders Haus- und Kinderärzte bevorzugt im näheren Wohnumfeld gesucht.

Wie viel kostet es, eine Praxis zu gründen?

Eine Arztpraxis komplett neu auszustatten kann richtig ins Geld gehen. Schon für die Einrichtung einer einfachen Hausarztpraxis solltest du einen Betrag von ca. 150.000 EUR veranschlagen. Die Investitionen für eine radiologische Praxis werden sogar im Millionenbereich liegen.  

Auch die Übernahme einer bestehenden Praxis gibt es nicht zum Schnäppchenpreis, und hier kommen zusätzlich häufig noch die Modernisierungskosten hinzu. Allgemein gilt: In Großstädten werden deutlich höhere Kaufpreise für Praxisübernahmen aufgerufen als in ländlichen Regionen, da diese Standorte bei gründungswilligen Ärzt*innen besonders beliebt sind. Der Pluspunkt einer Praxisübernahme, die übrigens die Regel ist, ist der Patientenstamm, den du ebenfalls übernimmst. Du kannst also damit rechnen, dass du vom ersten Tag an Patient*innen behandeln und Einnahmen generieren wirst.

Arztpraxis eröffnen: Finanzierung und Förderungsmöglichkeiten

Die hohen Investitionskosten sollten dich nicht schrecken, denn sie lassen sich mit einer klugen Finanzierung gut bewältigen. Mach dir bewusst, dass das Risiko überschaubar ist. Denn im Allgemeinen stehen hohen Investitionen auch gute Verdienstaussichten gegenüber.  

Klassischerweise werden die Kosten für die Praxisgründung bzw. -übernahme über Eigenkapital und Investitionskredite finanziert. Einen Bankkredit zu bekommen, sollte kein Problem sein, denn den Banken ist bekannt, dass die Gefahr, dass ein solcher Kredit nicht zurückgezahlt wird, gering ist.  

Auch die Möglichkeit einer öffentlichen Förderung solltest du prüfen. Der Staat bietet verschiedene Förderprogramme an, um Angehörige von Heilberufen finanziell zu unterstützen, wenn sie eine eigene Praxis gründen oder übernehmen möchten. Zu diesen Förderungen gehört etwa die ERP Gründerkredite StartGeld oder Universell, die über die KfW-Bankengruppe bereitgestellt werden. Eine gute Anlaufstelle für Förderdarlehen ist die Apobank, die sich auf Ärzt*innen und Apotheker*innen spezialisiert hat.

Rechtliche Aspekte: Freiberuflichkeit, GbR und GmbH

Selbstständige Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen gehören rechtlich gesehen zur Gruppe der Freiberufler*innen und nicht zu den Gewerbetreibenden. Das bringt einige Vorteile mit sich: So sind Freiberufler*innen von der Gewerbesteuer befreit. Für den Jahresabschluss genügt dem Finanzamt eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) anstelle einer Bilanz samt doppelter Buchführung (mehr Informationen zum Thema Freiberuflichkeit findest du in unserem Ratgeber Freiberufler*in werden. Dein Weg in die Selbstständigkeit).  

Deine Praxis hat automatische die Rechtsform eines Einzelunternehmens. Auch mit einem Einzelunternehmen ist es dir erlaubt, Ärzt*innen einzustellen, die in deiner Praxis arbeiten (wobei du die Vorgaben, die sich aus dem Arztsitz ergeben, beachten musst). 

Wenn du dich mit Kolleg*innen zu einer Gemeinschaftspraxis zusammentust, bildet ihr automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). In diesem Fall solltet ihr unbedingt einen Gesellschaftervertrag aufsetzen, der die Aufgaben und die Verteilung von Gewinnen und Verlusten regelt.  

Der Nachteil einer GbR ist, dass jedes Mitglied mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen für die Schulden der GbR haftet. Um das zu vermeiden, könnt ihr eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) gründen. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei von euch als selbstständige Freiberufler*innen tätig sind. Die übrigen Ärzt*innen können auch als Angestellte in der Praxis arbeiten. 

Ein medizinisches Versorgungszentrum kann als GbR, aber auch als GmbH auftreten. Die dort tätigen Ärzt*innen sind im ersten Fall Gesellschafter*innen, im zweiten Fall Angestellte des MVZ. 

Wenn du dich näher mit den verschiedenen Rechtsformen befassen möchtest, empfehlen wir dir unseren Ratgeber Die passende Rechtsform für dein Unternehmen und was deine Geldgeber darüber im Businessplan lesen wollen

Businessplan für eine Arztpraxis

Wenn du dich für eine Praxisgründung oder -übernahme entscheidest, wirst du dich nicht nur um deine Patient*innen kümmern. Auch Dinge wie Personalplanung, Finanzen und Buchhaltung fallen in deinen Verantwortungsbereich. Mit einem selbstgeschriebenen Businessplan kannst du dich in diese Themen einarbeiten und dich auf deine neue Rolle als Unternehmer*in vorbereiten. Denn darin setzt du dich intensiv mit den betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen deiner Praxis auseinander. 

Dein Businessplan umfasst die Präsentation der Praxisidee, eine Wettbewerbsanalyse zur Standortwahl und eine Zielgruppenbeschreibung. Zudem enthält er eine Übersicht über die Organisationsstruktur und die Personalplanung deiner Praxis. Besonders spannend für deine potenziellen Geldgeber*innen ist der Finanzplan, der eine Liste der anstehenden Investitionen, der laufenden Kosten sowie eine Umsatzprognose für die ersten drei Jahre nach der Praxisgründung enthält (was alles in deinen Finanzteil gehört und wie du ihn am besten erstellst, haben wir in unserem Ratgeber Finanzplan erstellen für dich zusammengefasst). 

Wenn das jetzt alles sehr kompliziert und aufwendig für dich klingt, können wir dich beruhigen: SmartBusinessplan unterstützt dich beim Schreiben mit einer bewährten Businessplan-Gliederung, kurzen Leitfragen und digitalen Zahlenassistenten und sorgt so dafür, dass du deinen Businessplan innerhalb weniger Tage abschließen kannst und nichts Wichtiges vergisst.

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Ein durchdachter Businessplan dient dazu, deine potenziellen Geldgeber*innen zu überzeugen. Er ist aber auch dich selbst ein wertvoller Leitfaden, der dich sicher durch die aufregenden ersten Jahre in der Selbstständigkeit begleitet.

Formalitäten für die Praxisgründung: Wie kann ich eine Praxis eröffnen?

Du hast dein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen, die Approbation beantragt und deine Vision einer eigenen Arztpraxis in einem bankfertigen Businessplan festgehalten? Dann bist du auf deinem Weg in die Selbstständigkeit schon sehr weit vorangekommen.  

Jetzt liegen noch ein paar Formalitäten vor dir.  

  • Steuerberatung beauftragen: Falls noch nicht geschehen, solltest du dich langsam nach einem Steuerberatungsbüro umsehen, das dir beim Jahresabschluss hilft und dich in steuerlichen Themen berät. 
  • Eine Anwaltskanzlei wählen, die dir hilft, sämtliche Verträge zu verstehen und zu bewerten, die du rund um deine Arztpraxis abschließen wirst – vom Arbeitsvertrag bis zu den Leasingverträgen für die technische Ausstattung. 
  • Kaufvertrag/Übernahmevertrag unterzeichnen: Wenn du eine bestehende Praxis übernehmen möchtest, ist die Unterschrift unter dem Kaufvertrag ein wichtiger Meilenstein, von dem viele weitere Schritte abhängen. 
  • Beim Finanzamt anmelden: Informiere das Finanzamt über deine Existenzgründung. Nachdem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt hast, bekommst du die Steuernummer für deine Arztpraxis. Die benötigst du, um Rechnungen für deine Heilbehandlungen ausstellen zu können. 
  • Die Ärztekammer informieren: Teile der Ärztekammer mit, dass du deine Selbstständigkeit aufnimmst. Dafür schickst du deine Approbationsurkunde und deine Vertragsarztzulassung inkl. Anschrift deiner Praxis und der Sprechzeiten an die zuständige Ärztekammer.  
  • Weitere Stellen informieren: Diese Stellen solltest du außerdem über deine Praxiseröffnung oder -übernahme informieren:  
  • Gesundheitsamt 
  • Versorgungsamt 
  • TÜV (für die Abnahme der Geräte). 
  • Deine Mitarbeitenden anmelden: Alle deine Mitarbeitenden musst du bei der jeweiligen Krankenkasse und bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden. Zudem musst du bei der Arbeitsagentur eine Betriebsnummer als Arbeitgeber beantragen. Sorge dafür, dass die Lohnbuchhaltung reibungslos funktioniert. Beauftrage damit entweder eine Person aus deinem Team oder einen externen Dienstleister. 
  • Versicherungen abschließen: Wäge ab und lass dich ggf. unabhängig beraten, welche Risiken du absichern solltest. Eine Arzthaftpflichtversicherung ist für Vertragsärzte vorgeschrieben. Über eine Praxisinhaltsversicherung, eine Cyberversicherung und weitere Versicherungen solltest du nachdenken. 
  • Marketing und Vertrieb in Gang setzen: Als Mediziner*in sind deine Werbemöglichkeiten durch das Gesetzt stark eingeschränkt. Doch eine eigene Website und Einträge bei Google Maps und in Branchenverzeichnissen erhöhen die Sichtbarkeit. Online-Terminvereinbarungen steigern die Aufmerksamkeit, besonders bei Neugründungen. 

Wie viel verdient man, wenn man eine eigene Praxis hat?

Die gute Nachricht: Fast alle Arztpraxen sind rentabel. Insolvenzen gibt es in diesem Bereich so gut wie gar nicht. Allerdings hängt es stark von deiner Fachrichtung ab, wie gut deine Verdienstmöglichkeiten mit eigener Praxis tatsächlich sind. Während du mit einer radiologischen Praxis auf Einnahmen von über eine Millionen EUR (brutto) im Jahr kommen kannst, liegen die Einnahmen von Allgemeinmediziner*innen eher bei 300.000 EUR.  

Diese Unterschiede haben verschiedene Ursachen. So dauert die Behandlung bei Allgemeinmediziner*innen im Durchschnitt länger, sodass dort weniger Menschen behandelt werden können. Aber auch die teuren medizinischen Geräte in der Radiologie sorgen dafür, dass pro Patient*in eine höhere Summe abgerechnet werden kann. Aber selbst nach Abzug der Kosten von den Bruttoeinnahmen liegt unterm Strich der Reinertrag bei radiologischen Praxen deutlich über dem von allgemeinmedizinischen Praxen.

Wie lange dauert es, bis man eine Praxis eröffnen kann?

Eine Praxisgründung ist etwas als anderes als die Eröffnung eines Cafés. Viele formale Hürden liegen vor dir. Vor allem die Suche nach einem geeigneten Standort bzw. einem freien Arztsitz kann sich hinziehen. Bei einer Übernahme können die Verhandlungen mit dem Vorgänger oder der Vorgängerin sehr lange dauern.  

Du solltest dir auf jeden Fall ausreichend Zeit für diesen Weg nehmen, damit du dich nicht zu Kompromissen hinreißen lässt, über die du dich später lange ärgerst. Viele Mediziner*innen arbeiten als Angestellte in einem Krankenhaus, bis sie ihre erste eigene Praxis eröffnen bzw. übernehmen. Das ist auf jeden Fall eine gute Idee, denn genau kann dir niemand sagen, wie lange es dauern wird, bist du zur Eröffnungsfeier einladen kannst.

Checkliste Arztpraxis eröffnen

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Fazit: Eine Praxisgründung lohnt sich

Eine Praxisgründung ist mit vielen formalen Hürden verbunden, eröffnet jedoch die Möglichkeit, deine berufliche Vision zu verwirklichen. Sie bietet dir Unabhängigkeit und die einmalige Chance, deine Arbeitsumgebung entsprechend deiner Werte und Vorstellungen zu gestalten. Die hohe Rentabilität und das Potenzial, eigene Ideen umzusetzen, machen den Aufwand lohnenswert.

Ich bin bereit, ein neues Projekt mit SmartBusinessPlan zu starten.

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bhp