Physio­therapeut werden – So geht’s

Deine Anleitung für die erfolgreiche Gründung

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In Deutschland sind die Rahmenbedingungen, um sich als Physiotherapeut*in selbstständig zu machen, momentan sehr gut. Denn physiotherapeutische Behandlungen werden immer nachgefragter und gehören mittlerweile zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Darüber hinaus sind viele Meschen bereit ihre Behandlungskosten auch selbst zu tragen. Der demografische Wandel und die stetig alternde Gesellschaft sind Indikatoren dafür, dass in Zukunft die Nachfrage noch weiter steigen wird. Warum warten? Gründe jetzt deine eigene Physiotherapiepraxis und profitiere von dieser Entwicklung. In unserer umfassenden Anleitung zeigen wir dir, auf was du bei der Gründung achten musst, welche Genehmigungen und Voraussetzungen du benötigst und wie du mit einem schlüssigen Businessplan mögliche Geldgeber*innen überzeugst. So gelingt dir der Einstieg in dieser lukrativen Branche.

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Voraussetzungen für die Gründung: Worauf musst du als Physiotherapeut*in achten?

Zwingende Voraussetzung für die Selbstständigkeit als Physiotherapeut*in ist eine abgeschlossene staatlich anerkannte physiotherapeutische Ausbildung (z.B. eine Ausbildung als Krankengymnast*in, Physiotherapeut*in, Masseur*in oder medizinische*r Bademeister*in). Neben dieser Voraussetzung brauchst du keine weitere Qualifizierung. Es gilt jedoch bei der Gründung eine Reihe an formalen Bedingungen zu beachten. Einschlägige Berufserfahrung in einem verwandten Fachgebiet ist sicherlich hilfreich, wenn du dich als Physiotherapeut*in selbstständig machen möchtest. So kennst du schon den Umgang mit Patient*innen, weißt, welche Behandlungen dir liegen und mit welchen Kund*innen du am liebsten arbeitest. Dies ermöglicht dir, dich bereits zu Beginn deiner Selbstständigkeit auf bestimmte Gebiete oder Patientengruppen wie Kinder oder Rentner*innen zu spezialisieren. Auch deine Zielgruppe, die du ansprechen möchtest, kannst du so einfacher definieren. 

Neben den fachlichen Anforderungen sollten aber auch deine persönlichen Fähigkeiten überzeugen. Sei dir deiner Stärken bewusst und mache dir realistische Gedanken über den Alltag und die Gründung als Physiotherapeut*in. Denn jede Gründung ist mit unvorhersehbaren Hindernissen verbunden, die du überwinden musst. Mit diesen Herausforderungen musst du klarkommen, weil du keinen Chef mehr hast, der die Probleme für dich lösen kann. Du bist dein eigener Chef. Souveränität, Sympathie und ein gewisses Verhandlungsgeschick sind nützliche Softskills in dem Alltag als Physiotherapeut*in.

Nicht zu vergessen ist der Überblick über deine aktuelle finanzielle Situation und den Mitteln, die dir für die Gründung zur Verfügung stehen. Denn die Eröffnung einer eigenen Praxis kann teuer sein. Während der Gründung brauchst du Kapital für die Ausstattung und mögliche Baumaßnahmen. Im laufenden Betrieb fallen Kosten für Versicherungen, Miete, Strom, Marketing oder ggf. Personalkosten an. Zudem musst du mit deinen Einnahmen auch deine privaten Lebenshaltungskosten decken. Eine detaillierte Finanzplanung ist folglich zwingend notwendig, wenn du langfristig als selbständiger Physiotherapeut*in erfolgreich sein möchtest. Diese Planung ist der Kern deines Businessplans. 

Der Grundgedanke dabei ist gar nicht so kompliziert: Mache dir einen Überblick über deine monatlichen Ausgaben und stelle diese deinen erwarteten Einnahmen gegenüber. Überlege nun, wie viele Behandlungen du pro Monat, pro Tag und pro Stunde durchführen musst und ob diese Zahl realistisch ist. 

Grundlegenden kaufmännische Fähigkeiten sind empfehlenswert. Du kannst dir überlegen, ob du dir diese selbst aneignest oder dir für dieses Gebiet Unterstützung suchst. Denn auch als Praxisinhaber*in musst du natürlich nicht alles selbst machen. Baue dir ein Team mit unterschiedlichen Stärken auf oder kaufe dir Kompetenz durch Freiberufler*innen ein. Heutzutage gibt es jedoch viele nützliche Tools, die ein zusätzliches Beschäftigen von Freiberufler*innen überflüssig machen. Dies können zum Beispiel Buchhaltungssoftwares oder Tools für Grafiken und Marketing sein. Achte darauf, dass du den Überblick behältst und Aufgabengebiete an deine Mitarbeiter*innen verteilst. Wenn ein*e Mitarbeiter*in ausfallen sollte, musst du einspringen, wenn du keinen Ersatz zur Verfügung hast. Um verschiedene Kompetenzen zu sammeln, kannst du dir auch ein Netzwerk aus Partner*innen aufbauen oder du kannst mit Partner*innen zusammen eine Praxis gründen.

Praxisnachfolge: So übernimmst du eine etablierte Praxis

Es kommt nicht selten vor, dass Praxisinhaber*innen nach Nachfolger*innen suchen. Informier dich in deinem Netzwerk oder an deinem Wunschstandort, ob eine geeinigte Praxis zur Übernahme oder zum Verkauf angeboten wird. Bei einer Übernahme profitierst du von einem etablierten Image, einem bestehenden Kundenstamm und einem bereits eingespielten Team. Nach einer gewissen Eingewöhnungszeit kannst du dir Gedanken machen, wie du die Praxis weiter verbessern und ausbauen kannst. Vielleicht hast du ja bestimme Fähigkeiten oder Erfahrungen gesammelt, die einer bestehenden Praxis einen frischen Anstrich geben. Darüber hinaus gibt es auch Kleinigkeiten, die du stetig optimieren kannst, beispielsweise die Möglichkeit deiner digitalen Terminbuchung über deine Website oder eine App. 

Wenn du dich näher mit dem Thema einer Übernahme und dementsprechendem Businessplan beschäftigen möchtest, dann kannst du dich in unserem Interview mit Florian informieren. Er erzählt, wie er es geschafft hat, die nötige Finanzierung für seine Firmenübernahme auf die Beine zu stellen und welche Herausforderungen er als frischgebackener Eigentümer zu meistern hatte. 

Kassenzulassung: Überflüssig oder essentiell?

Wenn du deine Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchtest, brauchst du eine Kassenzulassung. Möglichst früh solltest du dir deswegen überlegen, ob du eine Kassenzulassung beantragen möchtest oder ob du nur für Selbstzahler*innen oder Privatpatient*innen arbeiten möchtest. Dies ist eine enorm wichtige Entscheidung, weil sie langfristige wirtschaftliche Auswirkungen auf deine Praxis hat. 

Ein Vorteil bei der Abrechnung über private Krankenkassen ist, dass oft mehr Behandlungen pro Diagnose verordnet werden und auch der Satz pro Behandlung höher ausfällt als bei gesetzlichen Krankenkassen. Bei diesen profitierst du jedoch von der Einnahmesicherheit und dem Fakt, dass die Mehrheit in Deutschland gesetzlich versichert ist. Würdest du nur privat versicherte Patient*innen aufnehmen, verlierst du diese sehr lukrative Zielgruppe. Deswegen ist die Kassenzulassung für viele selbständige Physiotherapeut*innen essentiell – mindestens als Mischform, wie es auch bei Ärzt*innen gängige Praxis ist. Sie nehmen dann die Anforderungen und Kriterien für eine Kassenzulassung in Kauf, wie beispielsweise die Größe der Praxis oder eine bestimmte Praxisausstattung. 

Verzichtest du auf eine Kassenzulassung ist es wichtig, dass du bei der Standortwahl die lokale Kaufkraft und die Anzahl der Privatpatienten und Selbstzahler achtest. In einer ländlichen Region lohnt sich die Eröffnung einer Privatpraxis wahrscheinlich weniger, als in einem teuren Viertel einer großen Stadt. 

Anforderungen für die Kassenzulassung: Was brauchst du?

In § 124 SGB V ist die Leistungserbringung für gesetzlich Versicherte geregelt. Wenn du eine Kassenzulassung erhalten möchtest, musst du folgende Anforderungen erfüllen:

  • eine der Leistungserbringung entsprechende, staatlich anerkannte Ausbildung
  • eine geeignete Praxisausstattung zur zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung
  • die Anerkennung der geltenden Vereinbarungen für die Versorgung der Versicherten

Die Details zu diesen Anforderungen findest du in der Zulassungsempfehlung des GKV-Spitzenverbands. Während Teil 1 sich mit den allgemeinen Voraussetzungen beschäftigt, findest du in Teil 2 Abschnitt 1 detaillierte Anforderungen zur Praxisausstattung. Sie beinhalten viele Auflagen, beispielsweise zur Anzahl und Größe der Räume. Diese sind wichtig, wenn du dich auf die Suche nach einer geeinigten Immobilie machst. Neben der minimalen Nutzfläche, ist auch die Mindestgröße für jeden einzelnen Therapieraum vorgegeben. Kurzgesagt gilt: Je mehr Physiotherapeut*innen in einer Praxis arbeiten, desto größer muss die Praxisfläche sein. 

Aber nicht nur die Behandlungsfläche ist definiert, sondern auch ein Wartebereich, eine separate Aufbewahrung der Patientendokumentation und eine Toilette ist einzuplanen. Ebenfalls solltest du auch auf die Barrierefreiheit achten. Des Weiteren ist eine bestimmte Mindestausstattung mit Geräten Pflicht. Hierzu gehören:

  • zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen, inkl. geeignetem Lagerungsmaterial
  • ein Wärmebestrahlungsgerät
  • Erste-Hilfe-Kasten
  • Feuerlöscher
  • eine Kurzzeituhr je Behandlungsraum bzw. -bereich
  • Patientendokumentation
  • eine Notrufanlage in den Behandlungsräumen, in denen Leistungen erbracht werden, die nicht die ständige Präsenz der therapierenden Person erfordern

 Je nach den in deinem Bundesland geltenden baurechtlichen Vorschriften, können weitere Auflagen und Anforderungen auf dich zukommen, wie etwa die Gestaltung der Patientenparkplätze. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK e.V.) bietet eine hilfreiche Zusammenfassung der Einrichtungsrichtlinien für Physiotherapiepraxen an.   

Wie du vielleicht gemerkt hast, hast du mit einer Kassenzulassung mehr Anforderungen und Richtlinien zu erfüllen. Jedoch profitierst du im Gegenzug von stabilen Verdienstmöglichkeiten

Erhalt deiner Kassenzulassung

Du beantragst deine Kassenzulassung, im Behördendeutsch „Zulassung als Heilmittelerbringer“ genannt, bei den Landesverbänden der Krankenkassen. Auf der Seite des GKV-Spitzenverbands findest du eine Übersicht der zuständigen Stellen je nach Bundesland. Über die Landesvertretungen des Verbands der Ersatzkassen erfolgt deine Anmeldung für die Abrechnung mit den Ersatzkassen und der Knappschaft. Wenn du auch über die Deutsche Rentenversicherung abrechnen möchtest, ist es wichtig, dass du dich ausführlich mit deren Informationen für Reha-Anbieter und den Richtlinien für Reha-Praxen beschäftigst. 

Nachdem du dich mit den Anforderungen der Kassen beschäftigt hast, ist ein wichtiger Schritt in deinem Gründungsprozess abgeschlossen. Nun kannst du die nächsten Schritte angehen und an dem Zeitpunkt, wenn du eine gute Immobilie gefunden und alle Finanzierungsfragen geklärt hast, die Kassenzulassung beantragen. 

Die Vergütung, die du für bestimmte Behandlungen bekommst, variiert je nach Bundesland und dem jeweils geltenden Rahmenvertrag. Ein Rahmenvertrag wird von den Berufsverbänden und den Kassen ausgehandelt. Im Internet findest du detaillierte Preislisten, wie die Vergütung für die jeweiligen Behandlungen ist. Diese Listen können eine gute Grundlage für die Festlegung deiner Preise sein. In Niedersachsen werden beispielsweise für eine Bindegewebemassage von 20 bis 30 Minuten 13,22 EUR gezahlt. Die Zahlen sind genau festgelegt und das bedeutet, dass du immer genaustens kalkulieren und stets einen Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben haben solltest.

Standortwahl und Wettbewerbsanalyse: Den perfekten Standort finden

Als ungefähres Einzugsgebiert deiner Praxis empfehlen wir dir, mit einem Radius von drei bis fünf Kilometern zu planen. Bei der Standortsuche solltest du zwei wesentliche Dinge beachten: Zum einen die Marktzusammensetzung (sprich Kaufkraft, Nachfrage und Demografie) und zum anderen den Wettbewerb. Den Wettbewerb analysierst du mit einer Wettbewerbsanalyse. Du machst dir einen Überblick über die Angebote, Preise und Standorte deiner Wettbewerber*innen, um so ein Alleinstellungsmerkmal für dich und deine Praxis herauszuarbeiten. Nur so kannst du dich vom Wettbewerb differenzieren. Dies ist besonders wichtig, wenn es in deiner Umgebung viele Konkurrent*innen gibt. Deine Kund*innen brauchen einen Grund, um genau deine Praxis auszuwählen. Ein Alleinstellungsmerkmal kann dir durch die Spezialisierung auf bestimmte Behandlungen oder spezielle Patientengruppen gelangen. Frage dich: Gibt es eine Nische, die noch niemand besetzt hat? Welche Angebote oder Spezialisierungen bieten schon deine Wettbewerber*innen an? Wie viele Physiotherapiepraxen gibt es in deiner Umgebung?

Du solltest bedenken, dass sich sowohl dein Standort als auch dein Behandlungsangebot auf deinen Finanzierungsbedarf für die Gründung und die späteren Fixkosten auswirkt. Frage dich: Was kosten welche Geräte in der Anschaffung? Wie viel musst du in deine Zusatzqualifikation oder die deiner Mitarbeiter investieren? Wie hoch ist die jeweilige Miete? Dir muss klar sein, dass zusätzliche Kosten immer von zusätzlichen Einnahmen gedeckt werden müssen.

Personal für deine Physiotherapiepraxis: Brauchst du Mitarbeiter?

Irgendwann kommst du zu der Frage, ob du eigene Mitarbeiter*innen einstellen solltest. Für die arbeitssuchenden Physiotherapeut*innen ist die Arbeitsmarktlage relativ entspannt. Also solltest du dich drauf einstellen, dass es auch etwas dauern kann, bis du geeinigtes Personal für deine Praxis gefunden hast. Hilfe bei der Personalsuche kann dir eine Personalberatung bieten. Dies ist aber wieder mit Kosten verbunden. 

Auch der Standort spielt eine wichtige Rolle bei der Personalbeschaffung. Denn in einem ländlichen, dünn bespielten Gebiet kann es schwieriger sein, qualifiziertes Personal zu finden, als in Ballungsräumen. Eine bewährte Methode zur Personalbeschaffung ist der Kontakt zu lokalen Physiotherapieschulen. Eine weitere Möglichkeit neben der Festanstellung ist die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeiter*innen. Du brauchst folgende Nachweise, um freie Mitarbeiter*innen beschäftigen zu dürfen: 

  • eine Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankengymnast*in oder Physiotherapeut*in
  • Nachweis über die Anmeldung beim örtlichen Gesundheitsamt
  • Nachweis über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • einen Dienstvertrag, den ihr gemeinsam schließt
  • ggf. Nachweise und Zertifikate über Fort- und Weiterbildungen, die zu abrechnungsfähigen Positionen führen
  • Meldung an die entsprechenden Krankenkassen, die analog zu deiner Beantragung der Kassenzulassung erfolgt
  • Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung

Vorsichtshalber kannst du deine freien Mitarbeiter*innen dran erinnern, dass sie sich bei ihrem jeweiligen Finanzamt anmelden müssen und ihre Kranken- und Rentenversicherungspflicht nicht vergessen sollten. 

Businessplan: Bedeutung und Inhalt

Nach Themen wie Geschäftsidee, Standortwahl, Kassenzulassung und Personal geht es jetzt um die finanzielle Seite deiner Gründung. Dafür erstellst du einen Businessplan. Dieser dient auch als Voraussetzung für eine Finanzierung über Banken und Förderer und ist somit ein wichtiger Bestandteil deiner Gründung. Denn anhand deines Businessplans entscheiden Kapitalgeber*innen, ob sie dir einen Kredit gewähren oder nicht. Aber der Businessplan dient nicht nur zur Finanzplanung, sondern gibt dir während deiner Gründung Orientierung und ist ein nützliches Steuerungsinstrument im Praxisalltag.

Zu Beginn erläuterst du in deinem Businessplan dein Unternehmensziel, deine Geschäftsidee und dein Geschäftsmodell. Ausgehend von deiner Markt- und Wettbewerbsanalyse argumentierst du, wie du dein Angebot und dein Alleinstellungsmerkmal festgelegt hast. Du definierst deine Zielgruppe und legst einen Plan dar, wie du diese erreichen möchtest: Wen möchtest du mit deinen Marketingmaßnahmen und deinem Angebot ansprechen? Durch welche Marketingmaßnahmen erreichst du deine Zielgruppe? Des Weiteren gibst du einen kurzen Überblick, über deine Ideen zur Kundengewinnung und erklärst, wie du die Rentabilität deiner Praxis sicherst.

Achte bei der Erstellung deines Businessplans darauf, dass du mit realistischen Zahlen arbeitest und dass du Rechercheergebnisse und Schlossfolgerungen stets transparent und nachvollziehbar zusammenfasst. Nur so können Leser deines Businessplans dein Konzept und dessen Machbarkeit nachvollziehen. Auch du hast so einen ersten Beleg dafür, dass sich dein Konzept erfolgreich umsetzen lässt. Während des Schreibprozesses wirst du hier und da auf Lücken oder unrealistische Annahmen stoßen. Dann gilt es diese Lücken zu schließen und unrealistische Zahlen in der Planung zu ersetzen. So erlangst du mehr Sicherheit über dein Gründungsvorhaben und wirst selbstbewusster. Dies ist der Schlüssel für eine überzeugende Präsentation deines Businessplans vor potenziellen Geldgebern. 

Mit SmartBusinessplan gelingt dir die Erstellung eines professionellen und nachvollziehbaren Businessplans ohne große Vorkenntnisse und im Handumdrehen. Mit Hilfe unserer benutzerfreundlichen Software, interaktiven Tools und professionellen Beispielbusinessplänen aus vielen Branchen nehmen wir dich bei der Erstellung deines Businessplans an die Hand.      

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Die Finanzplanung: Kern deines Businessplans

Neben der analytisch-inhaltlichen Beschreibung deines Konzeptes und der Analyse deiner Geschäftsidee ist die Finanzplanung ein wesentlicher Bestandteil deines Businessplans. Hierzu gehören vor allem: 

  • Der Kapitalbedarfsplan: Wie viel Eigenkapital steht dir für die Gründung zur Verfügung? Wie viel Fremdfinanzierung brauchst du? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? 
  • Die Liquiditätsplanung: Wann fließt wie viel Geld zu oder ab? Wie sind deine Geldflüsse (Stichwort: Cashflow), sprich wie entwickelt sich dein Kontostand?
  • Die Rentabilitätsvorschau: Ab wann ist dein Unternehmen rentabel?

Die passende Rechtsform für deine Physiotherapiepraxis

Du wirst früher oder später vor der Frage nach einer geeinigten Rechtsform stehen. Hierbei ist es wichtig, dass es nicht die eine „perfekte“ Rechtsform für selbstständige Physiotherapeut*innen gibt. Oft kannst du als Freiberufler*in arbeiten und musst kein Gewerbe anmelden. Doch sobald du beispielsweise nicht-apothekenpflichtige Produkte verkaufst oder Personal beschäftigst, wird der freiberufliche Status in der Regel zum Problem. Die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht und die einfache Buchführung sowie keine Pflicht zur Aufstellung von Bilanzen sind die wesentlichen Vorteile als Freiberufler*in.

Erfüllst du die Voraussetzungen für den freiberuflichen Status und möchtest du diese Vorteile nicht durch die Wahl deiner Rechtsform gefährden, bieten sich diese vier Rechtsformen an: 

  • Die Einzelpraxis: Eine natürliche Person ist die alleinige Inhaberin der Praxis. Das bedeutet, dass diese Person allein über die Geschäftsführung und Vertretung der Praxis verfügt. Somit handelt sie komplett eigenverantwortlich und hat Anspruch auf die gesamten Gewinne der Praxis. Gleichzeigt trägt sie jedoch auch die gesamte Verantwortung und alle finanziellen Risiken. Sie haftet unbeschränkt mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen.
  • Die Praxisgemeinschaft: Diese Rechtsform stellt die einfachste Art der Kooperation mit den gleichzeitig geringsten juristischen Folgen dar. Es agieren alle Therapeut*innen der Praxis eigenständig. Nur die Nutzung und Anmietung der Praxisräume wird gemeinsam vorgenommen (evtl. werden auch gemeinschaftliche Angestellte beschäftigt). Aus rechtlicher Sicht besteht die Praxisgemeinschaft aus mehreren unabhängigen Einzelpraxen. Alle Physiotherapeut*innen brauchen eine eigene Kassenzulassung.
  • Die Partnerschaftsgesellschaft: Diese Rechtsform ist auch ein Zusammenschluss von Freiberufler*innen und ist nicht gewerbesteuerpflichtig. Für die Gründung ist ein Partnerschaftsvertrag verpflichtend. Des Weiteren wird sie im Partnerschaftsregister beim jeweiligen Amtsgericht eingetragen. Grundsätzlich haften die Partner*innen auch mit ihrem Privatvermögen, jedoch kann eine Haftungsgrenze vorgenommen werden.
  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Auch die GbR bietet sich an, wenn du dich mit anderen Physiotherapeut*innen zusammenschließen möchtest. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass die Gewerbesteuerbefreiung für die freien Berufe erhalten bleibt. Dies passiert aber nur, wenn alle Mitgesellschafter*innen die Voraussetzungen des freien Berufs erfüllen. Sobald eine berufsfremde Person an der Praxis beteiligt ist, verliert die GbR den Status der Freiberuflichkeit. In einer GbR haften alle Gesellschafter*innen unbeschränkt und persönlich – auch mit ihrem jeweiligen Privatvermögen. Dafür sind sie alle voll geschäftsfähig und haben eine Vertretungsbefugnis. Ein Gesellschaftsvertrag ist zwar nicht Pflicht, aber empfehlenswert.

Um nicht mit dem Privatvermögen haften zu müssen, bietet sich die GmbH als Rechtsform an. Hier ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Jedoch fällt bei einem Zusammenschluss von Freiberufler*innen unter einer GmbH die Befreiung der Gewerbesteuerpflicht weg und alle Gewinne sind gewerbesteuerpflichtig

Physiotherapeut Intext

Umsatzsteuerpflicht für Physiotherapeut*innen: Pflicht oder Befreiung?

Grundsätzlich gilt: Wenn du als Physiotherapeut*in anlässlich einer ärztlichen Anordnung Heilbehandlungen erbringst und ein therapeutisches Ziel im Fokus steht, musst du keine Umsatzsteuer berechnen. Sobald du jedoch Heilmittel auf eigene Rechnung verkaufst, agierst du gewerblich und musst somit für diese Umsatz ggf. die Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Bei der Behandlung von Patient*innen ohne ärztliche Anordnung musst du ggf. Umsatzsteuer berechnen und abführen. Da die steuerlichen Richtlinien für Physiotherapeut*innen kompliziert sind, empfehlen wir dir, dich je nach deinen Leistungen genau zu deinen Pflichten zu informieren.  

Versicherungen, verpflichtende Anmeldungen und Mitgliedschaften für Physiotherapeut*innen

Bei der Gründung solltest du nicht die notwendigen Versicherungen, Anmeldungen und Pflichtmitgliedschaften vergessen. Verschaffe dir einen Überblick, welche davon mit Kosten verbunden sind, und führe diese in deinem Businessplan auf. 

  • Selbstständige Physiotherapeut*innen sind Pflichtmitglieder in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) – selbst, wenn sie kein Personal beschäftigen.
  • Anmeldung beim örtlichen Gesundheitsamt.
  • Anmeldung zum Rundfunkbeitrag (ehemals „GEZ“).
  • Die Aufnahme einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit muss beim Finanzamt gemeldet werden.
  • Anmeldung bzw. Beantragung einer Nutzungsänderung beim örtlichen Bauamt.
  • In Deutschland gilt eine Pflicht zur Krankenversicherung. Als Selbstständige*r hast du die Wahl, ob du dich freiwillig gesetzlich oder privat absichern möchtest. 
  • Freiberufliche Physiotherapeut*innen sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Die Rentenversicherungspflicht entfällt allerdings beispielsweise, wenn sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen beschäftigt werden. Informiere dich hierzu bei der Deutschen Rentenversicherung.
  • Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung für Selbstständige in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung  ist essenziell für alle selbstständigen Personen. Sie sichert dich als Physiotherapeut*in gegen Regressansprüche von Patient*innen ab. Planst du auch „Behandlungen ohne Verordnung“ anzubieten, also z. B. Präventionskurse, solltest du in deiner Versicherungspolice prüfen, ob diese Tätigkeiten mitversichert sind. 
  • Ggf. Beantragung einer Kassenzulassung. Wie du diese erhältst, haben wir oben schon umfassend erläutert.
  • Das Institutionskennzeichen (kurz: „IK“) ist für die Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern erforderlich. Die Beantragung erfolgt über die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen.

Darüber hinaus solltest du prüfen, ob du noch individuelle Versicherungen benötigst. Es können beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung infrage kommen. Des Weiteren kannst du dir die unterschiedlichen Berufsverbände der Physiotherapeut*innen anschauen. Diese informieren dich über aktuelle Entwicklungen der Branche und bieten dir nützliche Angebote an. Ihre wichtigste Funktion ist die Interessenvertretung gegenüber den Krankenkassen. Eine Mitgliedschaft ist dann sinnvoll, wenn du Angebote wie eine Rechtsberatung nutzen möchtest. 

Marketingmaßnahmen für deine Praxis

Auch das Marketing gehört zu der Praxisplanung dazu. Denn der Erfolg deiner Marketingmaßnahmen ist eng verbunden mit dem Erfolg deiner Praxis. Deine Zielgruppe hast du ja schon bei der Standort- und Wettbewerbsanalyse definiert. Nun geht es darum herauszufinden, mit welchen Marketingmaßnahmen und –instrumenten du deine potenziellen Patient*innen am besten erreichst und wie du sie langfristig an dich und deine Praxis bindest. Sprichst du eine ältere Zielgruppe an, ist die Werbung auf Sozialen Netzwerken nicht besonders zielführend. Entwickle aus diesen Überlegungen konkrete Ideen für dein Marketing und plane in der Finanzplanung das entsprechende Budget für diese Maßnahmen ein – sowohl für die Gründung, als auch für den laufenden Betrieb. 

Außerdem solltest du dir Gedanken über deine Corporate Identity und einem passenden Corporate Design machen. So kannst du deinen Wiedererkennungswert bei all deinen Marketingmaßnahmen steigern. Bei der Entwicklung eines Corporate Designs solltest du mit Designer*innen zusammenarbeiten, die dir ein Logo und passende Geschäftsausstattung wie Briefpapier oder Visitenkarten erstellen. Ein passendes Schild am Eingang deiner Praxis ist sicherlich besonders empfehlenswert.   

 

Heutzutage laufen fast alle Suchen nach gesundheitlicher Hilfe über das Internet. Um hier schnell von deiner Zielgruppe gefunden zu werden, solltest du deine Website an die Suchanfragen deiner Zielgruppe anpassen. Dieses Vorgehen nennt sich Suchmaschinenoptimierung (SEO). Mach dir Gedanken über mögliche Suchbegriffe deiner Zielgruppe und verwende diese Begriffe auf deiner Website. Anstatt deine Website mit komplizierten Fachbegriffen zu überschütten, solltest du stets den konkreten und verständlichen Nutzen für deine potenziellen Patient*innen erläutern. Zum Beispiel: “Diese Behandlung sorgt dafür, dass Ihre Rückenschmerzen langfristig gelindert werden können.” Sichere dir durch qualitativen SEO-Content einen der ersten Plätze bei den Suchmaschinen. Darüber hinaus empfehlen wir dir, deine Praxis unbedingt als Google-Unternehmensprofil anzumelden, um über Google Maps sichtbar und auffindbar zu sein. 

    

Grundsätzlich solltest du prüfen, ob zu deiner Zielgruppe und deinem Geschäftsmodell eher klassische oder digitale Marketing-Maßnahmen passen. Natürlich kannst du auch beides kombinieren. Meistens wird jedoch ein Fokus auf eine Art gelegt. Zu den klassischen Maßnahmen gehören unter anderem Flyer, Plakate, Zeitschriftenanzeigen oder Briefe mit Hinweisen auf aktuelle Kurse oder Angebote deiner Praxis. Digitale Maßnahmen können beispielsweise das Posten auf Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram sein oder auch das Versenden eines monatlichen E-Mail-Newsletters. 

Bei allen Marketingmaßnahmen und bei den Inhalten, die du jeweils kommunizierst, solltest du die gesetzlichen Werbeeinschränkungen für Physiotherapeut*innen beachten. Denn es ist grundsätzlich verboten, mit konkreten Kassenleistungen zu werben. Etwaige Verstöße werden mit hohen Geldstrafen bestraft. Des Weiteren gelten auch für Physiotherapeut*innen die gesetzlichen Regelungen gegen unlauteren Wettbewerb. Ausdrücklich verboten ist das Werben mit der Zusage, die Patientenzuzahlung für Heilleistungen zu übernehmen. Auch das Heilmittelwerbegesetz solltest du beachten. Dieses besagt, dass du keine Bilder nutzt, die dich selbst in Berufsbekleidung mit Patient*innen bei der Behandlung zeigen. Also bewirb eher deine Praxis und die Therapeuten, die mit den Patient*innen arbeiten, und nicht eine Behandlungsmethode. Hebe Qualifikationen und Fachkenntnisse der Therapeuten hervor und lasse die Bewertungen deiner Patient*innen über den Erfolg deiner Behandlungen sprechen. 

Mit Qualität und Kundenzufriedenheit zum Erfolg

Durch Kreativität im Marketing kannst du die beschriebenen Einschränkungen umgehen. Liste dein Leistungsangebot auf deiner Website auf und beschreibe es objektiv. Hierbei solltest du immer von den Problemen deiner Patient*innen ausgehen. Deine Werbemaßnahmen sollten sich eher auf Leistungen fokussieren, die nicht unbedingt Kassenleistungen sind – beispielsweise Kurse, die du in deiner Praxis anbietest. 

Die Qualität deiner Behandlung, der Service und die Organisation deiner Praxis sind die beste Werbung. Zufriedene Patient*innen sind die Grundvoraussetzung für ein gutes Image und somit für den Erfolg deiner Praxis. Kundenzufriedenheit wird noch wichtiger, weil heutzutage die Praxiswahl immer mehr von den jeweiligen Online-Bewertungen beeinflusst wird. Vor allem kostest dich die Mund-zu-Mund-Propaganda nichts. Behalte relevante Bewertungsportale im Blick und fordere deine Patient*innen auf, dich online zu bewerten, wenn sie zufrieden waren. Wichtig ist zudem, dass du auf negative Bewertungen verständlich und professionell reagierst. Nimm die Beschwerden deiner Patient*innen immer ernst.

Finanzierungs- und Immobiliensuche als Physiotherapeut*in

Nachdem du deinen Businessplan fertig geschrieben hast, solltest du diesen auf jeden Fall einer oder auch mehreren Personen zum Lesen geben. Diese können dann mögliche Schwächen in deiner Argumentation, Verständnisprobleme oder den letzten Rechtschreibfehler finden und dir mitteilen. Nach diesem Feedback überarbeitest du deinen Businessplan nochmal. Geht es um größere Summe, die mit sehr hohen Anforderungen an den Businessplan seitens möglicher Geldgeber*innen einhergehen, empfehlen wir dir unseren Expert*innen-Check. Unsere Expert*innen überprüfen deinen Businessplan und du kannst mit einem sicheren Gefühl in die Bankgespräche gehen. Für dieses Bankgespräch empfehlen wir dir, die Präsentation deines Vorhabens vorher zu üben und dich auf kritische Frage seitens der Geldgeber*innen einzustellen.

Mit dem fertigen Businessplan kannst du dich auch auf die Suche nach passenden Immobilien für deine Praxis machen. Wichtig hierbei ist, dass du keinen Mietvertrag vor der Darlehenszusage unterzeichnest. Dies kann nämlich eine Ablehnung der Finanzierung oder Förderung zur Folge haben. Am besten schließt du mit dem Vermieter*innen einen Vormietvertrag ab, der an die erfolgreiche Finanzierung gebunden ist.   

Und denk dran, dass du erst nachdem du passende Räume für deine Praxis gefunden hast, den Antrag für die Kassenzulassung stellen und dich bei den Ersatzkassen, der Deutschen Rentenversicherung und der Knappschaft anmelden kannst. 

Fazit

Wenn du dich als Physiotherapeut*in selbstständig machst, musst du mit einigen Vorschriften und Herausforderungen rechnen, die dir während der Gründung und im laufenden Betrieb begegnen. Mit der richtigen Vorbereitung und einem nachvollziehbaren Businessplan steht der Gründung in diesem wachsenden Markt jedoch nichts mehr im Weg. Grundsätzlich bist du als selbstständige*r Physiotherapeut*in Freiberufler. Du kannst dich jedoch auch mit anderen Therapeut*innen zusammenschließen und gemeinsam eine Praxis gründen. Hierfür eignen sich verschiedene Rechts- und Organisationsformen. Am Anfang musst du dich entscheiden, ob du eine Kassenzulassung beantragst oder nicht. Diese kommt mit weiteren Richtlinien einher, bietet aber auch viele Vorteile. Neben fachlichen Herausforderungen werden dich auch kaufmännische Fragen erwarten. Bilde dich deshalb nicht nur fachlich, sondern auch kaufmännisch weiter.

Neben deinem Leistungsangebot und Alleinstellungsmerkmal ist auch die richtige Standortwahl ein wichtiger Erfolgsfaktor. Deine Marketingmaßnahmen sollten stets auf deine Zielgruppe zugeschnitten sein. Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungen bleiben die stärkste Werbung für deine Praxis. Ein schlüssiger Businessplan ist die wesentliche Voraussetzung für die Finanzierung oder Förderung deines Gründungsvorhabens. SmartBusinessplan ist dein Partner*innen in Sachen Businessplan – Neben unserer benutzerfreundlichen Software zur Businessplanerstellung bieten wir dir Beratungen und den Businessplan-Check durch unsere Expert*innen an.

Ich bin bereit, ein neues Projekt mit SmartBusinessPlan zu starten.

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bhp