Tierheim gründen

Tieren helfen und sozial selbstständig sein

Rounded bottom shape

Tierleid ist ein weitverbreitetes Problem, weshalb viele von uns den Wunsch haben, den Tieren in Not zu helfen. Eine Möglichkeit hierfür ist die Gründung einer Tierschutzeinrichtung, zum Beispiel einer Pflegestelle, einem Gnadenhof oder einem eigenen Tierheim. So eine Gründung steht allen volljährigen Personen offen, erfordert jedoch je nach Art der Einrichtung die Erfüllung bestimmter Auflagen. Eine sorgfältige Planung und Organisation sind erforderlich, einschließlich der rechtlichen Bestimmungen, der Finanzierung und des Ziels der Einrichtung. Nichtsdestotrotz ist die Gründung eines Tierheims jedoch weniger kompliziert, als man vermuten mag. Eine Tierschutzeinrichtung zu gründen kann eine lohnende Erfahrung sein und einen wertvollen Beitrag zum Tierschutz leisten. In diesem Artikel zeigen wir dir, was du alles beachten musst, um dein Tierheim zu eröffnen.

Die Voraussetzungen für ein Tierheim: „Was das Tierschutzgesetz vorschreibt“

Die Anforderungen variieren je nach Art und Standort der Einrichtung. Eine wichtige Grundlage bei der Planung deines Tierheims ist das deutsche Tierschutzgesetz. Es legt Regeln für die artgerechte Haltung der Tiere, die erforderlichen Fachkenntnisse und Platzverhältnisse sowie Hygienevorschriften und andere Anforderungen fest. Wenn du also ein Tierheim eröffnen möchtest, solltest du dich sorgfältig mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes vertraut machen.

Die Tierheimgründung: Welche Genehmigungen benötige ich?

Die Art der Einrichtung bestimmt die benötigten Genehmigungen. Für die Gründung eines Tierheims oder einer Tierpension ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Voraussetzung für diese Anmeldung ist ein Sachkundenachweis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes, den du beim zuständigen Veterinäramt beantragen kannst. Darüber hinaus musst du geeignete Räumlichkeiten vorweisen, die den Anforderungen an eine Tierunterkunft entsprechen. Es ist empfehlenswert, im Vorfeld Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen und mögliche Fragen zu klären. Sobald deine Sachkunde geprüft wurde und du den Sachkundenachweis bekommen hast, kannst du die Genehmigung für den Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Behörde prüft deinen Antrag und erteilt dir anschließend die Erlaubnis, dein Tierheim offiziell zu eröffnen.

Welche behördlichen Kontrollen erwarten mich?

Wenn du ein Tierheim betreibst, musst du regelmäßig mit behördlichen Prüfungen rechnen. Die Behörde wird vorab eine Kontrolle durchführen und überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes erfüllt sind. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung von bestimmten Platzverhältnissen je nach gehaltener Tierart sowie Ernährungs- und Gesundheitsvorschriften. Es ist wichtig, dass du dich an die rechtlichen Vorgaben hältst, um die Erlaubnis für den Betrieb deines Tierheims nicht zu verlieren.

Jetzt SmartBusinessPlan testen

Schreib deinen Businessplan mit dem modernsten Tool!

Kostenlosen Account sichern

Gewerbeanmeldung für Tierheime: Das musst du beachten

Wenn du dein eigenes Tierheim eröffnen möchtest, musst du zuerst klären, ob du einen Sachkundenachweis benötigst. Dieser wird von der Veterinärbehörde ausgestellt. Erst danach kannst du dein Gewerbe anmelden. Je nach Bundesland und Gemeinde kann das online oder persönlich erfolgen. Für die Anmeldung benötigst du das Antragsformular, ein polizeiliches Führungszeugnis und musst eine Verwaltungsgebühr einrichten. Wenn du Tiere vermittelst, wird deine Tätigkeit auch als unternehmerische Tätigkeit eingestuft, wodurch du umsatzsteuerpflichtig wirst. Dann musst du noch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und online über das ELSTER-Portal an das zuständige Finanzamt übermitteln. 

Welche Qualifikationen sind für eine Tierschutzeinrichtung erforderlich?

Wenn du als natürliche Person für eine Tierschutzeinrichtung verantwortlich bist, musst du die Sachkunde gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes nachweisen. Hierbei geht es darum, dass du Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die Haltung, Unterbringung und Pflege der betreffenden Tierart(en) besitzt. Je nach Art der Einrichtung können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Wenn du beispielsweise eine Katzenpension betreiben möchtest, musst du auch Wissen zur Aufzucht und Fütterung nachweisen können. Die genauen Anforderungen variieren von Bundesland zu Bundesland, aber wenn du bereits eine einschlägige staatliche Ausbildung absolviert hast, musst du normalerweise keine weiteren Nachweise erbringen. Wenn du keine abgeschlossene Ausbildung im Tierschutzbereich hast, hast du die Möglichkeit eine Tierschutzsachkundeprüfung ablegen. Hierfür gibt es spezielle Schulungen, Lehrgänge und Seminare, die dich auf die Prüfung vorbereiten können. Nachdem du das Fachgespräch erfolgreich abgeschlossen hast, wird der Amtstierarzt die Prüfung abnehmen und dir den gewünschten Nachweis ausstellen. Am besten erkundigst du dich bei deiner örtlichen Tierschutzbehörde oder beim Landestierschutzverband über die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in deiner Nähe.

Die richtige Ausstattung für ein Tierheim

Je nach Tierart, die du betreuen möchtest, benötigst du eine entsprechende Ausstattung für dein Tierheim. Für alle aufgenommenen Tiere sind ausreichend Platz und regelmäßige tierärztliche Untersuchungen notwendig. Eine Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Tierarzt ist somit unerlässlich – auch um das Verschleppungs- und Seuchenrisiko zu minimieren. Denn vor der Aufnahme müssen alle Tiere vom Tierarzt untersucht und gegebenenfalls behandelt werden, wie zum Beispiel mit einer Grundimmunisierung oder Entwurmung. Auch im Laufe ihres Aufenthalts im Tierheim müssen die Tiere regelmäßig untersucht und geimpft werden. Du musst ein Bestandsbuch führen, in dem du das Aufnahmedatum und die Herkunft der Tiere sowie alle tierärztlichen Maßnahmen und das Abgabedatum vermerken musst.

Welche Rechtsform ist die Richtige für dein Tierheim?

Wenn du ein Tierheim gründen möchtest, solltest du über die passende Rechtsform nachdenken. In der Regel wird ein Tierheim als Verein gegründet. Dabei musst du entscheiden, ob du einen eingetragenen oder nicht eingetragenen Verein gründen möchtest. Bei einem nicht eingetragenen Verein gibt es keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Mitgliederanzahl. Allerdings muss dein Verein einen gemeinnützigen Zweck haben, der in der Satzung festgehalten wird. Die Aufgabenverteilung unter den Mitgliedern sollte ebenfalls schriftlich festgehalten werden (diese können später noch mal angepasst werden). Eine weitere Vorschrift, die es bei der Gründung zu beachten gilt, ist der Name deines Vereins. Der Name sollte deutlich machen, dass es sich um einen Tierschutzverein handelt. Wenn du dich für einen eingetragenen Verein entscheidest, kannst du beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragen.

Businessplan für ein Tierheim: Was musst du beachten?

Wenn du ein Tierheim gründen möchtest, solltest du einen Businessplan erstellen, um systematisch die Finanzierung, die Leistungen und den Standort deiner Einrichtung zu beschreiben. Als Gründer*in ist es wichtig, sich mit dem Thema vertraut zu machen. Es empfiehlt sich, an Informationsveranstaltungen oder Trainings teilzunehmen, die von Handelskammern und Industrievereinigungen angeboten werden. Hier wirst du über Fördermittel, Finanzierungsoptionen und rechtliche Grundlagen informiert. 

SmartBusinessPlan begleitet dich Schritt für Schritt beim Schreiben des Businessplans – mit hilfreichen Tipps, leitenden Fragen und einer intuitiven Software. Leg am besten gleich los! 

Standort deines Tierheims

Bei der Wahl des Standorts für dein Tierheim gibt es einiges zu beachten. Der Ort sollte ausreichend Platz für die Unterbringung deiner Tiere bieten und zugleich genehmigungsfähig sein. Ein Standort in einem dicht besiedelten Wohngebiet kann aufgrund möglicher Lärmbelästigung problematisch sein und eine Genehmigung verhindern. Die Nachfrage und die Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Auch die Konkurrenz durch andere Tierheime in der Nähe und die Fixkosten am Standort sind wichtige Faktoren. 

Das Angebot

Du musst dich bei der Gründung entscheiden, welche Art von Tierheim du eröffnen möchtest. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise ein gewöhnliches Tierheim für Kleintiere, ein Gnadenhof oder eine Tierpension. Die Art des Angebots hat Auswirkungen auf die Rechtsvorschriften, die bei der Gründung und im Businessplan beachtet werden müssen.

Kosten für dein Tierheim

Neben den initialen Kosten sollten auch die laufenden Kosten bei der Erstellung des Businessplans berücksichtigt werden. Dabei müssen sämtliche Kosten wie beispielsweise Strom, Heizung, Versicherungen, Futter, Inventar und medizinische Behandlungen einkalkuliert werden. Wenn du zusätzlich Personal benötigst, müssen auch die entsprechenden Personalkosten miteinbezogen werden.

Finanzierung deines Tierheims

Falls du nicht über ausreichendes Eigenkapital verfügst, musst du in der Regel Fremdkapital aufnehmen. Um Fremdkapital zu erhalten, musst du deiner Bank einen Businessplan vorlegen, der sämtliche Fragen rund um die Unterbringung und Versorgung der Tiere sowie die anfallenden Kosten beantwortet. Du kannst dein Budget eventuell durch Förderungen oder Spenden erhöhen. Eine gute Bekanntheit deines Vereins kann dazu beitragen, langfristige Unterstützer zu finden. 

Wie bekommt dein Tierheim Aufmerksamkeit?

Um die Finanzierung deines Tierheims zu sichern, ist es von entscheidender Bedeutung, umfassendes Marketing zu betreiben, da die meisten Tierheime auf Spenden angewiesen sind. Eine gute Möglichkeit, dein Tierheim bekannt zu machen, ist durch Werbung auf deiner eigenen Website und in sozialen Medien. Zusätzlich kann es hilfreich sein, verständliches Informationsmaterial wie Flyer, Broschüren oder Fact Sheets zu erstellen und diese an lokale Radiostationen oder Unternehmen zu verteilen. Aktionen vor Ort können ebenfalls dazu beitragen, die Bekanntheit deines Tierheims zu steigern. So kann ein Tag der offenen Tür beispielsweise eine hervorragende Gelegenheit sein, Sponsoren zu finden und Tierpatenschaften zu vermitteln. Die Hauptsache ist, dass du die Menschen mit deiner Leidenschaft für den Tierschutz begeisterst und dadurch eine treue Gemeinschaft von Helfer*innen und Spender*innen aufbaust.

Welche Mitarbeiter*innen benötigst du?

Wenn du ein Tierheim gründen möchtest, solltest du bedenken, dass es ein Vollzeitjob ist, der auch an Wochenenden, Feiertagen und während Urlauben eine Betreuung braucht, um die Tiere gut versorgen zu können. Du brauchst nicht unbedingt Angestellte, aber solltest zumindest Vereinsmitglieder und ehrenamtliche Helfer*innen haben, um den reibungslosen Betrieb des Tierheims zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, benötigst du außerdem tierärztliche Unterstützung sowie die Dienste von Anwält*innen und Steuerberater*innen. Sie können dir bei der Verfassung der Vereinssatzung helfen, dich auf dem Laufenden halten bezüglich gesetzlicher Änderungen und dich auch bei den Themen Finanzen, Ehrenamt und Regelungen zum Einschläfern von Tieren beraten. Die anderen Mitglieder des Vereins können möglicherweise in den Bereichen PR, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Marketing und Websitepflege behilflich sein. 

Falls du Mitarbeiter*innen in deinem Tierheim anstellst, musst du die Verantwortung für sie tragen und sie regelmäßig aus- und weiterbilden. Zusätzlich musst du alle gesetzlichen Auflagen erfüllen, um Unfälle mit den Tieren zu verhindern. Es ist jedoch meist auch notwendig, Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen zu engagieren, da sie oft auch nachts und an Feiertagen das Notfalltelefon betreuen und im Notfall schnell zur Verfügung stehen. Die ehrenamtlichen Helfer*innen können jedoch auch Kosten verursachen. So können sie beispielsweise für einen steuerfreien Ersatz für ihre Auslagen erhalten. Es gibt auch die Möglichkeit von Aufwandsentschädigungen und Ehrenamtspauschalen für die bestimmte steuerliche Freibetragsgrenzen gelten. Hierbei kann ein Steuerbüro behilflich sein. 

Welche Versicherungen brauchst du?

Als Gründer*in eines Tierheims musst du daran denken, dass du ein Gewerbe betreibst und somit einen passenden Versicherungsschutz benötigst. Es ist daher ratsam, sich kompetent und unabhängig beraten zu lassen, um die bestmögliche Absicherung zu gewährleisten. Eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung oder Kombinationsversicherungen können sinnvoll sein, um die größten Risiken abzudecken. Ein Beispiel dafür wäre, wenn eines deiner Tiere ausbuchst und einen Unfall verursacht. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann sich lohnen, um im Falle von Streitigkeiten schnell handeln und wertvolle Spenden für die Tiere sichern zu können. Wenn du Mitarbeiter*innen beschäftigst, müssen diese natürlich ebenfalls in die entsprechenden Versicherungsverträge eingeschlossen werden. Ein auf Gewerbe spezialisiertes Maklerbüro kann dir hierbei die besten Versicherungsoptionen zusammenstellen. Es gibt jedoch auch kostenfreie Beratungsstellen für Gründer*innen, die dir helfen können, die richtige Versicherungslösung zu finden.

Fazit

Die Eröffnung eines Tierheims oder einer Pflegestelle erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Voraussetzungen und die finanziellen Belastungen im Klaren zu sein. Ein guter Standort und eine ausreichende Finanzierung sind ebenfalls von großer Bedeutung. Es gibt jedoch keine Garantie für den Erfolg, da es viele Herausforderungen geben kann. Das Wichtigste ist, dass du deine Leidenschaft und Liebe für Tiere mitbringst und bereit bist, hart zu arbeiten, um ihnen zu helfen. Mit Geduld und Ausdauer kannst du ein unterstützendes Netzwerk von Freiwilligen und Unterstützenden aufbauen, die deine Vision teilen und dir helfen, dein Tierheim zu einem Ort der Hoffnung und des Glücks für Tiere in Not zu machen.

Ich bin bereit, ein neues Projekt mit SmartBusinessPlan zu starten.

Jetzt durchstarten!
bhp