Kleingewerbe: Anmeldung, Vorteile und Steuern

Mit einem Kleingewerbe schnell und einfach durchstarten

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11.08.2023

Du möchtest dich selbstständig machen und deine eigene Geschäftsidee verwirklichen? Dann ist es vielleicht eine gute Idee, erstmal klein anzufangen und ein Kleingewerbe zu gründen. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Form einer Gewerbegründung. Der Vorteil: Solange du mit deinem jungen Unternehmen die Umsatz- und Gewinnlimits einhältst, bleibt dir viel Aufwand erspart. Dem erfolgreichen Wachstum deiner Gründung sind trotzdem keine Grenzen gesetzt.

Hier erfährst du, wann es sich lohnt, ein Kleingewerbe zu gründen, was es dir bringt und worauf du achten solltest. Mit Anleitung für die ersten Schritte.

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Definition: Was ist ein Kleingewerbe?

Vielleicht hast du schon davon gehört, dass bei Selbstständigen danach unterschieden wird, ob sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind. Diese Unterscheidung ist hier von Bedeutung, weil du ein Kleingewerbe nur gründen kannst, wenn du zu den Gewerbetreibenden zählst. Vereinfacht lässt sich sagen: Zum „Gewerbe“ zählen alle erwerbsorientierten selbstständigen Tätigkeiten mit Ausnahme der freien Berufe (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten) sowie der sogenannten Urproduktion (wie Land- und Forstwirt*innen).

Freiberufler*innen genießen gegenüber Gewerbetreibenden einige Privilegien. Für sie gilt nicht die Gewerbeordnung und sie müssen keine doppelte Buchführung betreiben. Sie haben also insgesamt weniger Verwaltungsaufwand als ihre gewerblichen Kolleg*innen. Aber auch wenn deine Tätigkeit eindeutig als gewerblich zählt, gibt es für dich einen vereinfachten Weg in die Selbstständigkeit: die Gründung eines Kleingewerbes. Es handelt sich dabei um eine Art abgespeckte Variante der Gewerbegründung. Mit einem Kleingewerbe bist du nicht verpflichtet, dein Gewerbe in das Handelsregister einzutragen und du unterliegst nicht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), zu denen unter anderem die Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung zählt.

Im Folgenden erfährst du mehr darüber, wie du dein eigenes Kleingewerbe auf den Weg bringen kannst.

Freiberufler*in werden

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Kleingewerbe oder Kleinunternehmen – gibt es da einen Unterschied?

Bei der Anwendung des Begriffs „Kleingewerbe“ kommt es immer wieder zu Verwirrung und Missverständnissen. So wird er häufig mit dem des Kleinunternehmens verwechselt oder gleichgesetzt. Dabei gibt es zwischen beiden feine, aber bedeutsame Unterschiede: 

  • Der Begriff „Kleinunternehmen“ (oder auch „Kleinunternehmer*in“) kommt aus dem Steuerrecht. Er kann sich sowohl auf Gewerbetreibende als auch auf Freiberufler*innen beziehen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmer*innen von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (in unserem Businessplan-Lexikon erklären wir, was es mit der Kleinunternehmerregelung auf sich hat). Dadurch sind sie von der Umsatzsteuer befreit.
    Die Rechtsform oder der Status (freiberuflich/gewerblich) sind für Kleinunternehmen nicht entscheidend. Maßgeblich ist allein der Jahresumsatz. 
  • Bei einem „Kleingewerbe“ handelt es sich um ein gewerbliches Unternehmen mit einem geringen Geschäftsumfang. Kleingewerbetreibende zählen nicht zu den Kaufleuten im Sinne des HGB. Sie werden auch nicht in das Handelsregister eingetragen und sind nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.

Kurz gesagt, nicht alle Kleingewerbetreibenden sind automatisch Kleinunternehmer*innen, sondern nur dann, wenn sie sich bewusst entscheiden, die Kleinunternehmerregelung für sich zu nutzen. Aber alle Kleinunternehmer*innen, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. 

Du kannst dir einfach merken, dass der Begriff „Kleingewerbe“ ausschließlich für den Gewerbebereich gilt und nicht für die freien Berufe. Der Begriff „Kleinunternehmen“ hingegen kann sich sowohl auf gewerbliche als auch auf freiberufliche Tätigkeiten beziehen.

Kleingewerbe im Vergleich zum Handelsgewerbe

Du weißt jetzt, dass der Begriff Kleingewerbe eine Unterform des Gewerbes bezeichnet. Das Gegenstück bildet das Handelsgewerbe.

Kleingewerbe Grafik

Wenn du ein Handelsgewerbe betreibst, zählst du zu den Kaufleuten. Du bist an die umfangreichen Regulierungen des HGB gebunden. Dein Unternehmen muss in das Handelsregister eingetragen werden und du bist zur doppelten Buchführung verpflichtet. 

Als Kleingewerbetreibende*r zählst du hingegen nicht zu den Kaufleuten, sondern bleibst rechtlich gesehen eine Privatperson, für die die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten. Viele Regulierungen fallen für dich weg. Deine Position ist dann in vielen Punkten mit der von Freiberufler*innen vergleichbar, obwohl du ein Gewerbe betreibst.

Während ein Handelsgewerbe die Regel ist, bildet das Kleingewerbe die Ausnahme. Sie tritt immer dann ein, wenn das Unternehmen so wenig Umsatz oder Gewinn verzeichnet, dass es „…einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§1 Abs.2 HGB). Der Gedanke dahinter: Wenn mit einem Gewerbe nur wenig Geld verdient wird, wäre der Verwaltungsaufwand, der mit den HGB-Vorschriften einhergeht, weder für das Unternehmen noch für das Finanzamt angemessen.

Wie viel darf man bei einem Kleinunternehmen verdienen? Die Umsatzgrenzen

Um ein Kleingewerbe zu führen, sind die Einnahmen, die dein Unternehmen jährlich erzielt, von entscheidender Bedeutung. Hierbei gelten zwei Hauptgrenzen:

  • Ein Gesamtgewinn von höchstens 60.000 EUR pro Jahr.
  • Ein Gesamtumsatz von höchstens 600.000 EUR pro Jahr.

„Gesamtumsatz“ bezieht sich auf die gesamte Summe der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, die dein Unternehmen für seine Waren und Dienstleistungen erhalten hat. Hier geht es also um den Bruttobetrag, einschließlich der Umsatzsteuer (auch bekannt als Mehrwertsteuer), die in den Gesamtbetrag einbezogen wird.

Das Praktische an einem Kleingewerbe ist, dass eine einfache Buchführung genügt – das macht die Verwaltung deines Kleingewerbes deutlich einfacher. Wir werden später in unserer Betrachtung der Vor- und Nachteile des Kleingewerbes darauf zurückkommen. Überschreitest du die Schwellenwerte, wird eine doppelte Buchführung erforderlich.

Ein entscheidendes Werkzeug, um deine Gewinne und Umsätze vorherzusagen und deine Geschäftsentwicklung zu steuern, ist ein Businessplan. Er hilft dir, die Gründung deines Kleingewerbes gründlich vorzubereiten und ggf. Geldgeber*innen oder Geschäftspartner*innen von der Machbarkeit deiner Idee zu überzeugen. Mit der cleveren Software von SmartBusinessPlan ist dein Businessplan innerhalb weniger Tagen fertig. Du brauchst dazu keine Vorkenntnisse und auch kein besonderes Schreibtalent. Probiere es doch einfach aus und überzeuge dich selbst!

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Kleingewerbe: Zwei Rechtsformen sind möglich

Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein wichtiger Aspekt bei der Gründung eines Kleingewerbes, denn ein Kleingewerbe selbst stellt keine spezifische Rechtsform dar. Deine Auswahlmöglichkeiten sind allerdings begrenzt, da nur zwei Optionen zur Verfügung stehen: Du kannst entweder als Einzelunternehmer*in oder zusammen mit anderen als Teil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Andere Rechtsformen sind ausgeschlossen, da sie nur innerhalb des Rahmens des Handelsgesetzbuches (HGB) möglich sind, dem ein Kleingewerbe nicht unterliegt (falls du mehr zum Thema Rechtsformen erfahren möchtest, empfehlen wir dir unseren Ratgeber Die passende Rechtsform für dein Unternehmen).

Das Einzelunternehmen ist aufgrund seiner unkomplizierten und kostengünstigen Gründung beliebt. Ähnlich verhält es sich mit der GbR, bei der mehrere Personen involviert sind. Beide Rechtsformen bieten keine Haftungsbeschränkung, was bedeutet, dass alle Beteiligten mit ihrem Privatvermögen haften – bei der GbR auch füreinander, es sei denn, dies wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag, der die Beziehungen zwischen den Beteiligten regelt, ist daher ratsam. Ein wichtiger Hinweis: Eine GbR entsteht automatisch, sobald sich mehrere Personen zusammenschließen. Dies kann weitreichende Auswirkungen haben, wenn du im Team gründest.

Sobald dein Unternehmen die festgelegten Umsatz- und/oder Gewinnschwellen überschreitet, ändert sich deine Rechtsform. Dein kleingewerbliches Einzelunternehmen wird dann zur Rechtsform Kaufmann*Kauffrau e. K. und eure GbR zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG).

Buchführung für Kleingewerbe: Ist ein Kleingewerbe buchführungs­pflichtig?

Wie alle Selbstständigen bist du auch mit einem Kleingewerbe dazu verpflichtet, deine Einnahmen mithilfe einer ordnungsgemäßen Buchführung zu ermitteln und gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Aber solange du unterhalb der Grenzwerte bleibst, genügt dafür eine simple Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Themen wie doppelte Buchführung und Bilanzierung werden für dich erst relevant, wenn du den Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) unterliegst. Diese Vereinfachung im Verwaltungsaufwand ist ein großer Vorteil bei deinem Start in die Selbstständigkeit. Denn gerade in den ersten Wochen und Monaten nach der Gründung wirst du genug damit zu tun haben, dein Geschäft zum Laufen zu bringen, Kundschaft zu gewinnen und den Umsatz anzukurbeln. 

Zu große Ehrfurcht ist in Sachen Buchführung allerdings auch nicht angesagt. Es gibt heutzutage zahlreiche Softwareprogramme, die nahtlos mit Online-Banking und Rechnungsstellung interagieren und mit denen du auch komplexere Aufgaben schnell erledigen kannst. Mit etwas Engagement und Übung wird selbst eine doppelte Buchführung bald zur Routine. Aber gerade weil eben noch kein Meister vom Himmel gefallen ist, bietet das Kleingewerbe eine perfekte Chance, dich nach und nach in den vielfältigen und spannenden Unternehmerberuf einzuarbeiten.

Bezüglich der Rechnungsstellung gelten für dein Kleingewerbe übrigens dieselben Anforderungen wie für andere Selbstständige auch. Notwendige Informationen auf der Rechnung sind: 

  • Namen und Adressen von Rechnungsaussteller*in und Empfänger*in 
  • Steuernummer deines Unternehmens
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer 
  • Art der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen 
  • Zeitraum der Lieferung oder Erbringung 
  • Netto- und Bruttobetrag unter Angabe des angewandten Steuersatzes

Mehr zum Thema Rechnungsstellung erfährst du in unserem Ratgeber Eine professionelle Rechnung schreiben – so einfach geht´s

Das passt: Kleingewerbe im Nebenberuf gründen

Wenn du eine nebenberufliche Selbstständigkeit in Betracht ziehst, bietet das Kleingewerbe eine optimale Möglichkeit, deine Idee zu verwirklichen und gleichzeitig die Sicherheit deiner Haupttätigkeit beizubehalten. Während du deine Geschäftsidee in Ruhe ausprobieren kannst, profitierst du von den geringeren Anforderungen an Buchführung und Buchhaltung, die ein Kleingewerbe bietet. Deine Einnahmen werden in dieser Zeit wahrscheinlich unterhalb der Grenzen liegen, die für ein Kleingewerbe gelten. Das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und mehr Raum, dich auf dein Geschäft zu konzentrieren.

Wichtig: Wirf zunächst einen Blick in deinen Arbeitsvertrag, um herauszufinden, wie eine nebenberufliche Tätigkeit bei deinem Arbeitgeber gehandhabt wird. Möglicherweise ist es notwendig, die Genehmigung deiner Vorgesetzten einzuholen. In jedem Fall solltest du sie über dein Vorhaben informieren.

Welche Steuern fallen für ein Kleingewerbe an?

Als Betreiber*in eines Kleingewerbes bist du wie alle anderen selbstständigen Menschen steuerpflichtig. Gängige Steuern sind 

  • die Einkommenssteuer,
  • die Umsatzsteuer und 
  • die Gewerbesteuer. 

Für alle drei Steuerarten machst du nach Abschluss eines Kalenderjahres eine Steuererklärung und gibst sie beim Finanzamt ab. 

Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme, von der hier bereits die Rede war: Du kannst von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sofern dein Jahresumsatz unter der Grenze von 22.000 EUR bleibt. Du bist dann von der Umsatzsteuer befreit und musst auch keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen. Das macht die Buchhaltung noch einfacher, ist aber mit dem Nachteil verbunden, dass du selbst die volle Umsatzsteuer zahlen musst, wenn du Anschaffungen für dein Unternehmen tätigst.

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du beachten, dass du auf deinen Rechnungen keinen separaten Umsatzsteuerbetrag ausweisen darfst.

Wie viel Geld darf man steuerfrei als Kleingewerbe verdienen?

Während du das Thema Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung mithilfe der Kleinunternehmerregelung umgehen kannst, gibt es für die Gewerbesteuer und für die Einkommensteuer bestimmte Freibeträge. Sofern du diese nicht überschreitest und als Kleinunternehmen auftrittst, musst du unter Umständen keine Steuern bezahlen, obwohl du mit deinem Unternehmen in Geld erwirtschaftet. So fällt die Gewerbesteuer nur für Betriebe an, deren Gewinn über 24.500 EUR pro Jahr liegt. Verdienst du weniger, braucht dich das Thema Gewerbesteuerpflicht nicht zu interessieren.

Aber Vorsicht: Das Finanzamt kann trotzdem auf einer Gewerbesteuererklärung bestehen. In diesem Fall gibst du einfach eine sogenannte Nullmeldung ab. Das bedeutet, dass du zwar den entsprechenden Bogen für die Steuererklärung ausfüllen musst, sich daraus aber keine Steuerzahlung ergibt.

Ähnlich verhält es sich mit der Einkommensteuer. Hier gilt ein Grundfreibetrag von 10.908 EUR im Jahr. Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt steuerfrei. Allerdings darfst du auch in diesem Fall nicht auf eine Einkommensteuererklärung verzichten. Als Selbstständige*r bist du dazu verpflichtet, sie jedes Jahr abzugeben. Denn nur so kann das Finanzamt nachvollziehen, dass du aufgrund deiner geringen Einnahmen wirklich von der Steuer befreit bist. 

Wenn du dich zum Beispiel nebenberuflich mit dem Verkauf deiner selbstgetöpferten Teekannen selbstständig machst und ein Plus von 10.000 EUR im Jahr erwirtschaftest und wenn du für dein Kleingewerbe zudem von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, bleibt dein Einkommen steuerfrei. Eine Einkommensteuererklärung musst du aber trotzdem abgeben.

Kleingewerbe gründen: Das sind die Vor- und Nachteile

Wenn du überlegst, ein Kleingewerbe zu gründen, ist es wichtig, die Vor- und Nachteile dieser Unternehmensform sorgfältig abzuwägen. Hier fassen wir einige der wichtigsten Aspekte zusammen:

Vorteile:

  • Einfache Anmeldung: Die Gründung eines Kleingewerbes ist unkompliziert, schnell und kostengünstig. Du ersparst dir den Aufwand und die Kosten für den Eintrag in das Handelsregister und kannst rasch mit deiner Geschäftsidee durchstarten. 
  • Kein Stammkapital erforderlich: Anders als bei einigen anderen Rechtsformen benötigst du für ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen oder GbR kein Mindestkapital, um loszulegen.
  • Vereinfachte Buchhaltung: Die Buchführung gestaltet sich einfacher, da du die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) verwenden kannst. Dadurch sparst du Zeit und Ressourcen, die du anderweitig nutzen kannst.
  • Vergünstigungen bei Kammern: Oft profitierst du von Vergünstigungen bei Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK), die dir Unterstützung und wertvolle Ressourcen bieten.
  • Gewerbesteuerfreibetrag: Aufgrund des Freibetrags entfällt häufig die Gewerbesteuer, was deine finanzielle Belastung reduziert.

 

Nachteile:

  • Eingeschränkte Rechtsformwahl: Beim Kleingewerbe stehen dir nur die Rechtsformen Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Verfügung. Dies kann deine unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten begrenzen.
  • Volle Haftung: Du trägst als Inhaber*in die volle persönliche Haftung für dein Unternehmen. Im Falle von Schulden oder rechtlichen Problemen haftest du mit deinem gesamten Vermögen.
  • Einschränkungen beim Firmennamen: Der gewählte Firmenname muss deinen Vor- und Nachnamen beinhalten, was deine Möglichkeiten zur Namensgestaltung einschränken kann.
  • Erschwerte Investorensuche: Aufgrund der begrenzten Rechtsformoptionen und der vollen Haftung kann es schwieriger sein, Investor*innen für dein Kleingewerbe zu gewinnen.
  • Umsatz- und Gewinnbeschränkungen: Es gibt bestimmte Grenzen für Umsatz und Gewinn, die du nicht überschreiten darfst, um weiterhin als Kleingewerbe zu gelten (das sollte dich natürlich nicht dazu veranlassen, das Wachstum deines Unternehmens zu behindern, aber du solltest die Grenzbeträge im Blick behalten und dich ggf. auf die Folgen einstellen).

Kleingewerbe gründen: Die Anleitung

Genug Theorie, kommen wir zur Praxis. Wir erklären, welche Schritte konkret vor dir liegen, wenn du ein Kleingewerbe gründen möchtest:

  1. Gründungsvorbereitung: Erstelle einen Businessplan, um die Umsetzung deiner Geschäftsidee zu planen, die Finanzierung zu sichern und die Entwicklung von Umsatz und Gewinn vorherzusagen: Bleibst du unterhalb der Grenzwerte, die für ein Kleingewerbe gelten?
  2. Rechtsform: Überlege, ob du allein oder im Team gründen möchtest. Davon hängt ab, welche der beiden möglichen Rechtsformen (Einzelunternehmen oder GbR) dein Kleingewerbe haben wird. Falls keine davon für dich passen sollte, kommt die Gründung eines Kleingewerbes unter Umständen nicht für dich infrage.
  3. Gewerbeanmeldung: Prüfe, ob eine Gewerbeanmeldung überhaupt erforderlich ist. Sollte deine Tätigkeit in den Bereich der freien Berufe fallen, gelten für dich andere Regeln (erfahre mehr dazu in unserem Ratgeber Freiberufler*in werden).
    Deinen Gewerbeschein erhältst du beim Ordnungs- oder Gewerbeamt am Standort deines Betriebs, sobald du dein Unternehmen anmeldest. Du kannst die Gewerbeanmeldung persönlich, schriftlich oder in manchen Gemeinden online erledigen. Ein persönlicher Termin bietet Vorteile, um Fragen direkt zu klären und den Gewerbeschein sofort zu erhalten. Die Anmeldegebühr variiert zwischen 20 und 70 EUR.
  4. Handelsregister: Wenn du ein Kleingewerbe gründest, bist du von der Pflicht befreit, dich im Handelsregister einzutragen. Du kannst direkt nach der Gewerbeanmeldung loslegen!
  5. Steuernummer und steuerliche Erfassung: Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, ist es erforderlich, den Fragebogen für steuerliche Angelegenheiten online auszufüllen und über das ELSTER-System an dein örtliches Finanzamt zu senden. Hier gibst du unter anderem an, wie sich dein Umsatz und dein Gewinn voraussichtlich entwickeln werden. Du kannst auch ankreuzen, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Sobald deine Unterlagen überprüft wurden, bekommst du deine individuelle Steuernummer zugeteilt und darfst offiziell Rechnungen ausstellen. 
  6. Kammermitgliedschaft: Als Gewerbetreibende*r wirst du zwangsläufig Mitglied bei einer Kammer (IHK oder HWK). Viele ärgern sich darüber, dass sie keine Wahl haben und die monatlichen Beitragskosten zahlen müssen. Denk aber daran, dass die Kammern wichtige Arbeit leisten und dich auf vielfältige Weise unterstützen können. Informiere dich, welche Angebote deine Kammer speziell für Gründer*innen bereithält und nutze sie!
  7. Berufsgenossenschaft: Du meldest dich bei der Berufsgenossenschaft an, um die gesetzliche Unfallversicherung abzudecken. Achte auf die Frist von einer Woche nach der Gründung.
  8. Betriebsnummer: Falls du Mitarbeiter*innen einstellst, benötigst du eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit. Diese Nummer ist wichtig für die Lohnbuchhaltung.

Du hast soweit an alles gedacht und alle Schritte bewältigt? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt kannst du deinen Traum leben und endlich deine Geschäftsidee verwirklichen!

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Fazit: Mit einem Kleingewerbe einfach starten

Die Gründung eines Kleingewerbes ist ein chancenreicher und unkomplizierter Weg, deine unternehmerischen Ideen in die Realität umzusetzen. Du kannst deine Geschäftsidee in die Tat umsetzen, ohne gleich von komplexen Verwaltungsaufgaben überrollt zu werden. Solange du unterhalb der Umsatz- und Gewinngrenzen bleibst, profitierst du von einer einfachen Buchführung und zahlreichen steuerlichen Vorteilen und kannst langsam in deine Rolle als Unternehmer*in hineinwachsen. Wenn deine Geschäfte erst angelaufen sind, du dir einen Kundenstamm aufgebaut hast und dein Umsatz steigt, wird es auch kein Problem mehr für dich sein, die volle kaufmännische Verantwortung für dein Tun zu übernehmen und komplexere Aufgaben wie eine doppelte Buchführung zu erledigen.

Also, worauf wartest du noch? Starte deine Reise in die Selbstständigkeit noch heute und gestalte deine Zukunft!

Ich bin bereit, ein neues Projekt mit SmartBusinessPlan zu starten.

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bhp