Seit mehreren Jahren gelten nun schon die neuen Regeln für den Gründungszuschuss. Die Bundesregierung hatte Anfang 2012 den Gründungszuschuss von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt und damit die Förderbedingungen drastisch verschärft. Seitdem entscheiden die Agenturen, wer gefördert wird. Und die Zahl der Geförderten ist um fast 90% zurück gegangen.
2014 hat die Bundesagentur für Arbeit zwar ihr Budget für die Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit verdoppelt. Dennoch gilt weiterhin: Nur wenn du dich als Gründer gut vorbereitest, hast du Chancen auf Förderung. Was das für dich als Gründer bedeutet, was du brauchst und wissen musst, und vor allem, wie du einen chancenreichen Businessplan erstellst, der die Kriterien erfüllt, wollen wir dir hier zeigen.
Mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit sollst du als Gründer – sofern du aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) heraus startest – finanzielle Startprobleme überbrücken und deinen eigenen Lebensunterhalt sichern können.
Gefördert werden alle selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeiten, bei denen es sich um ein tragfähiges, Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept handelt. Als Antragssteller musst du die erforderlichen fachlichen und persönlichen Eignungen für diese Tätigkeiten mitbringen und auch die materiellen Voraussetzungen erfüllen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Bezieher von Arbeitslosengeld I, wenn sie noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, und mit der Gründung eines Unternehmens eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben.
Die Gewährung des Zuschusses ist aber, wie gesagt, eine Ermessensleistung. Das heißt: Dein Vermittler prüft zunächst, ob die Grundvoraussetzungen erfüllt sind und trifft dann eine Ermessensentscheidung, ob du die Fördermittel bekommst.
Der Gründungszuschuss wird in 2 Phasen geleistet. Für 6 Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt.
Für weitere 9 Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit im Hauptberuf dargelegt wird.
Zunächst einmal gilt: Wenn du alle oben genannten formalen Anforderungen des Antrags auf Gründungszuschuss erfüllst, das zweifelsfrei belegen und überzeugend vermitteln kannst, dann hast du eine gute Chance, den Gründungszuschuss zu erhalten.
Grundsätzlich empfehlen wir dir, den Antrag auf jeden Fall zu stellen. Lass dich nicht von deinem Sachbearbeiter oder anderen Gründern entmutigen. Der starke Rückgang der Bewilligungszahlen ist nämlich auch darauf zurückzuführen, dass wesentlich weniger Anträge gestellt wurden. Außerdem hat die Arbeitsagentur ihr Einsparungsziel längst übertroffen und so ist in letzter Zeit wieder eine höhere Zusagenquote zu bemerken.
Was muss ich im Businessplan für die Arbeitsagentur beachten?
Sicher ist jede Entscheidung über den Gründungszuschuss auch eine Einzelfallentscheidung. Wir haben von unseren Gründern und Beratern allerdings gelernt, dass es durchaus einige Punkte im Businessplan speziell für die Arbeitsagentur zu berücksichtigen gibt, mit denen du deine Chancen auf den Gründungszuschuss durchaus maximieren kannst:
Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung des Gründungszuschusses?
Wie kann mir SmartBusinessPlan bei der Erstellung des Businessplans für den Gründungszuschuss helfen?
Dank zahlreicher Rückmeldungen unserer Nutzer wissen wir, dass sich SmartBusinessPlan als Tool gut dafür eignet, den Antrag auf Gründungszuschuss zu unterlegen. Auch von den Arbeitsagenturen bekommen wir bzw. die Gründer mit ihrem SmartBusinessPlan viel Lob.
Mit unserer integrierten Finanzplanung lässt sich einfach und anschaulich darstellen, weshalb du den Gründungszuschuss benötigst:
Weiterhin findest du in den Businessplan Mustern unserer Web-App zwei echte Beispiele von Gründerinnen, die mithilfe von SmartBusinessPlan den Gründungszuschuss erhalten haben.
Das Team von SmartBusinessPlan wünscht dir viel Erfolg bei der Beantragung des Gründungszuschusses!
Anna Jacobi ist unsere Expertin für Online-Marketing und Online-PR. Anna sorgt dafür, dass unsere App im Netz gefunden wird und schreibt auf dem Gründer-Blog von SmartBusinessPlan rund um das Thema Businessplan und Existenzgründung.