Kleinunternehmerregelung 2025

Grundlagen, Grenzen und neue Regelungen

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Du träumst davon, dein eigenes Business zu starten, aber die Vorstellung von komplizierter Buchhaltung und Umsatzsteuer schreckt dich ab? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Die Kleinunternehmerregelung 2025 macht den Einstieg in die Selbstständigkeit einfacher denn je. Mit höheren Umsatzgrenzen als zuvor kann sie dir den perfekten Rahmen bieten, um deine Geschäftsidee mit überschaubarem bürokratischem Aufwand umzusetzen. 

In diesem Ratgeber erfährst du alles über die Kleinunternehmerregelung 2025, was du wissen solltest – von den neuen Änderungen über praktische Tipps bis hin zu wichtigen Grenzwerten. Lass uns gemeinsam herausfinden, ob diese Regelung die richtige Wahl für dein Business ist. 

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Definition: Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Selbstständige von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben und an das Finanzamt abzuführen – damit kannst du dir also einen Teil des Verwaltungsaufwands als Unternehmer*in schon mal sparen. 

Solange dein Jahresumsatz unter bestimmten Grenzen liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung 2025 in Anspruch nehmen. Sie gilt aber nicht automatisch, sondern wird beim Finanzamt angemeldet. Bei deiner Gründung setzt du dafür einfach im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einen entsprechenden Haken – fertig. 

Wichtig zu wissen: Der Status Kleinunternehmer*in ist keine Rechtsform, sondern eine Kategorie aus dem Steuerrecht. Und: Sowohl Freiberufler*innen als auch Gewerbetreibende können von der Kleinunternehmerreglung profitieren. Ausschlaggebend sind allein die Umsatzgrenzen. 

Viele verwechseln außerdem den Kleinunternehmerstatus mit dem Begriff Kleingewerbe: Während aus der Kleinunternehmerregelung eine Steuererleichterung nach dem Umsatzsteuergesetz folgt, beschreibt das Kleingewerbe eine vereinfachte Form der gewerblichen Tätigkeit nach dem Handelsgesetzbuch. Zwar kannst du als Kleingewerbetreibende*r die Kleinunternehmerregelung nutzen, aber nicht jeder Kleinunternehmer*in betreibt automatisch ein Kleingewerbe. 

Kleinunternehmerregelung: Was ändert sich für Selbstständige 2025?

Zum 1. Januar 2025 treten bei der Kleinunternehmerregelung einige Neuerungen in Kraft, die für Gründer*innen Vorteile bieten. So werden die Umsatzgrenzen deutlich angehoben (mehr dazu im nächsten Abschnitt) und von Brutto- auf Nettowerte umgestellt. Diese Anpassung macht die Berechnung deiner Umsatzgrenzen einfacher. Du musst nicht mehr zwischen Brutto- und Nettowerten jonglieren, sondern kannst direkt mit den tatsächlichen Umsatzzahlen planen. Eine weitere Neuerung ist für Gründer*innen relevant. Der Prognosezeitraum für den Umsatz im Gründungsjahr wird deutlich günstiger berechnet. Bisher wurde bei Neugründungen der erwartete Umsatz auf ein volles Jahr hochgerechnet - wer also im Oktober startete, dessen drei Monate Umsatz wurden mit vier multipliziert. Diese komplizierte Regelung fällt weg! 

Ab 2025 gilt: Egal ob du im Januar oder Dezember startest - du kannst den vollen Jahresgrenzwert für deine Umsatzprognose nutzen. Das gibt dir mehr Spielraum in der wichtigen Anfangsphase und vereinfacht die Planung

Nutze die großzügigeren Regelungen bei der Kleinunternehmerregelung 2025 für eine solide Planung deines Markteintritts. Die wegfallende anteilige Berechnung des Prognosezeitraums gibt dir zum Start mehr Sicherheit bei der Umsatzplanung - besonders wenn du nicht direkt zum Jahresanfang startest. 

Neue Umsatzgrenzen: Wie viel darf ich als Kleinunternehmer*in 2025 verdienen?

Ab dem 1. Januar 2025 gelten deutlich großzügigere Grenzen für Kleinunternehmer*innen: 

  • Du darfst im Vorjahr maximal 25.000 EUR netto (statt bisher 22.000 EUR brutto) Umsatz erzielt haben 
  • Im laufenden Jahr darf dein erwarteter Umsatz 100.000 EUR netto (statt bisher 50.000 EUR brutto) nicht übersteigen 

Diese Grenzen beziehen sich nur auf Umsätze, die normalerweise umsatzsteuerpflichtig wären. Andere Einnahmen bleiben außen vor. 

Voraussetzungen: Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung steht dir grundsätzlich offen, wenn dein jährlicher Umsatz unter den gesetzlichen Grenzen liegt. Deine Rechtsform oder die Art deiner Tätigkeit (freiberuflich oder gewerblich) spielen keine Rolle. 

Du solltest aber vor deiner Gründung abwägen, ob diese Regelung wirklich das Richtige für dein Business ist. Diese drei Fragen helfen dir bei der Einschätzung: 

1. Wer sind deine Kund*innen? 

Der wichtigste Faktor ist deine Zielgruppe. Die Kleinunternehmerregelung ist besonders attraktiv, wenn du hauptsächlich Privatkund*innen (B2C) bedienst. Der Grund: Sie können die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen. Dein günstigerer Preis ist für sie also ein echter Vorteil. Anders sieht es bei Geschäftskund*innen (B2B) aus – für sie spielt die Umsatzsteuer meist keine Rolle, da sie diese ohnehin verrechnen können. 

2. Wie hoch sind deine eigenen Investitionen? 

Schau dir deine geplanten Ausgaben genau an. Die Kleinunternehmerregelung ist vor allem dann von Vorteil, wenn 

  • deine Betriebskosten gering sind 
  • du wenig Materialaufwand hast 
  • große Investitionen erstmal nicht anstehen 

Der Grund: Als Kleinunternehmer*in kannst du die Vorsteuer aus deinen Einkäufen nicht vom Finanzamt zurückbekommen. Bei hohen Investitionen oder laufenden Kosten kann das ein spürbarer Nachteil sein. 

3. Wie planst du deine Geschäftsentwicklung? 

Die Kleinunternehmerregelung ist an bestimmte Umsatzgrenzen gekoppelt. Sie eignet sich besonders gut  

  • für eine nebenberufliche Selbstständigkeit  
  • für saisonale Tätigkeiten 
  • zum unkomplizierten Testen einer Geschäftsidee 
  • für Dienstleistungen mit geringem Materialeinsatz 

Denk auch an die Zukunft! Wenn du planst, dein Business stark auszubauen, könnte ein späterer Wechsel zur Regelbesteuerung anstehen. Überlege dir, wie du diesen Übergang für deine Kund*innen möglichst reibungslos gestalten kannst.  

Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung besonders?

Die Kleinunternehmerregelung ist dein perfekter Begleiter, wenn du 

  • im B2C-Bereich (Privatkundengeschäft) tätig bist 
  • als Einzelunternehmer*in startest 
  • nebenberuflich selbstständig bist 
  • einem saisonalen Geschäft nachgehst 
  • geringe Investitions- und Betriebskosten hast 

Besonders im B2C-Geschäft kann der Preisvorteil durch den Wegfall der Umsatzsteuer ein echtes Plus sein. Im B2B-Bereich (Geschäftskunden) ist dieser Vorteil weniger relevant, da Firmenkunden die Umsatzsteuer ohnehin verrechnen können. 

Überlege dir gut, ob die günstigeren Preise durch die Kleinunternehmerregelung langfristig zu deiner Geschäftsstrategie passen. Eine spätere Preiserhöhung, wenn du aus der Regelung herauswächst, könnte bei deinen Kund*innen auf Unverständnis stoßen. 

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Der Weg zum Kleinunternehmer-Status: So einfach geht`s

Der Start als Kleinunternehmer*in ist wesentlich unkomplizierter, als viele denken. Du musst dafür nur wenige, aber wichtige Schritte beachten. 

1. Bei der Gründung 

Wenn du gerade erst startest, ist der Weg besonders einfach. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du nach der Gewerbeanmeldung oder als Freiberufler*in erhältst, gibst du einfach an, dass du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest. 

  • Bei Punkt 7.3 findest du die Option "Kleinunternehmerregelung" 
  • Einfach ankreuzen - schon bist du als Kleinunternehmer*in registriert 

2. Nach der Gründung 

Auch wenn dein Business bereits läuft, kannst du von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Voraussetzung ist: 

  • Dein Vorjahresumsatz lag unter 25.000 EUR netto 
  • Dein erwarteter Jahresumsatz liegt unter 100.000 EUR netto 

Ein formloses Schreiben ans Finanzamt genügt. Der Wechsel erfolgt dann zum nächsten Kalenderjahr. 

Nutze die Gründungsphase, um dich zu informieren. Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung sollte gut überlegt sein, denn sie hat Auswirkungen auf dein Geschäftsmodell und deine Preisgestaltung. 

Welche Steuern zahlst du mit der Kleinunternehmerregelung?

Als Kleinunternehmer*in genießt du einige steuerliche Vorteile, bist aber nicht von allen Steuern befreit. Hier erfährst du, welche Steuern für dich relevant sind und worauf du achten solltest. 

Der größte Vorteil: Die Umsatzsteuer fällt für dich komplett weg. Das bedeutet konkret: 

  • Keine Umsatzsteuervoranmeldungen 
  • Keine jährliche Umsatzsteuererklärung (seit 2024) 
  • Keine Umsatzsteuer-Zahlungen ans Finanzamt 

Auch als Kleinunternehmer*in musst du diese Steuern weiterhin zahlen: 

  • Einkommensteuer, wenn dein Gewinn über dem Grundfreibetrag (12.096 EUR pro Jahr in 2025) liegt 
  • Gewerbesteuer, sobald dein Gewinn 24.500 EUR übersteigt (falls du gewerblich tätig bist) 
  • Als Kapitalgesellschaft die Körperschaftsteuer 

Als Kleinunternehmer*in ist es besonders wichtig, dass du deine Umsätze – nicht den Gewinn! – genau überwachst. Dabei gilt: 

  • Relevant ist dein Gesamtumsatz des Kalenderjahres 
  • Nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze zählen für die Grenze 
  • Bei Überschreiten der 100.000-EUR-Grenze musst du sofort zur Regelbesteuerung wechseln 

Tipp: Behalte deine Umsätze monatlich im Auge. So vermeidest du böse Überraschungen zum Jahresende. Eine gute Buchhaltungssoftware kann dir dabei helfen, den Überblick zu behalten. 

Weiterführende Informationen zum Thema Steuern findest du in unserem Ratgeber Steuern für Selbstständige

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung 2025 im Überblick

Die Kleinunternehmerregelung bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, hat aber auch ihre Schattenseiten. Hier erfährst du, was in die Waagschale gehört, damit du eine fundierte Entscheidung treffen kannst. 

Das sind die Vorteile auf einen Blick: 

1. Weniger Bürokratie 

  • Keine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung 
  • Keine jährliche Umsatzsteuererklärung mehr (seit 2024) 
  • Vereinfachte Buchhaltung 

2. Preisvorteile im B2C-Bereich 

  • Bis zu 19 Prozent günstigere Endpreise für Privatkund*innen möglich 
  • Potenzieller Wettbewerbsvorteil gegenüber größeren Anbietern 
  • Einnahmen fließen ohne Umsatzsteuerabzug direkt in deine Kasse 

3. Vereinfachter Start 

  • Geringere bürokratische Hürden beim Markteintritt
  • Gut geeignet für erste Geschäftserfahrungen 
  • Ideal für nebenberufliche oder saisonale Tätigkeiten 

Das sind mögliche Nachteile

1. Kein Vorsteuerabzug 

  • Keine Rückerstattung der Umsatzsteuer bei eigenen Einkäufen 
  • Nachteil besonders bei hohen Investitionen oder Betriebskosten 
  • Effektiv höhere Kosten für Anschaffungen 

2. Einschränkungen im B2B-Geschäft 

  • Kein Preisvorteil für gewerbliche Kund*innen 
  • Mögliche Imageprobleme bei Geschäftskund*innen 
  • Erschwerter Zugang zu bestimmten Aufträgen 

3. Wachstumshürden 

  • Sofortiger Wechsel zur Regelbesteuerung bei Überschreiten der 100.000-EUR-Grenze 
  • Schwierige Preisanpassung beim Wechsel zur Regelbesteuerung 

Vereinfacht lässt sich sagen: Die Kleinunternehmerregelung eignet sich besonders gut für Dienstleister*innen im B2C-Bereich mit geringen laufenden Kosten. Planst du dagegen größere Investitionen, ein schnelles Wachstum oder arbeitest du hauptsächlich mit Geschäftskund*innen, solltest du die Regelbesteuerung in Betracht ziehen.

Wann fällt die Kleinunternehmerregelung weg?

Wann endet der Status als Kleinunternehmer*in? Hier beschreiben wir die gängigen Szenarien, die du kennen solltest. 

Szenario 1: Sofortiger Wechsel bei 100.000 EUR Umsatz 

Eine wichtige Neuerung ab 2025: Sobald dein Umsatz die 100.000-EUR-Grenze überschreitet, musst du zur Regelbesteuerung wechseln. Das bedeutet konkret: 

  • Ab der nächsten Rechnung Umsatzsteuer ausweisen 
  • Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen 
  • Keine Wartezeit mehr bis zum Jahreswechsel 
  • Sollten deine Umsätze wieder unter die Grenzen sinken, kannst du wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückwechseln (jeweils zum Jahreswechsel). 

Szenario 2: Wechsel zum Jahresende 

Wenn dein Jahresumsatz die 25.000-EUR-Grenze überschreitet, wirst du ab dem Folgejahr automatisch zur Regelbesteuerung verpflichtet. Dabei gilt: 

  • Keine nachträgliche Umsatzsteuerpflicht für das abgelaufene Jahr 
  • Zeit zur Vorbereitung bis zum Jahreswechsel 
  • Möglichkeit, Kund*innen rechtzeitig zu informieren 
  • Sollten deine Umsätze wieder unter die Grenzen sinken, kannst du auch wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückwechseln 

Szenario 3: Freiwilliger Verzicht 

Du kannst auch freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Aber Achtung: 

  • Die Entscheidung bindet dich für mindestens 5 Jahre 
  • Ein vorzeitiger Wechsel zurück ist nicht möglich 
  • Auch bei sinkendem Umsatz bleibst du in der Regelbesteuerung 

Plane den Übergang zur Regelbesteuerung rechtzeitig. Informiere deine Kund*innen über anstehende Preisänderungen und passe deine Rechnungsvorlagen an. Eine professionelle Buchhaltungssoftware kann dir dabei helfen, die Umsatzgrenzen im Blick zu behalten. 

Rechnungen richtig schreiben als Kleinunternehmer*in

Eine korrekte Rechnungsstellung ist das A und O deiner Selbstständigkeit – auch als Kleinunternehmer*in. Eine vollständige Kleinunternehmer-Rechnung enthält immer die folgenden Punkte:  

  • Deinen vollständigen Namen und Anschrift 
  • Namen und Anschrift deines Kunden/deiner Kundin 
  • Eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer 
  • Das Rechnungsdatum 
  • Deine Steuernummer oder USt-IdNr (falls vorhanden) 
  • Beschreibung deiner Leistung oder Ware (Art und Menge) 
  • Das Liefer- oder Leistungsdatum (falls abweichend vom Rechnungsdatum) 
  • Den Nettobetrag (da keine Umsatzsteuer anfällt) 
  • Den Kleinunternehmer-Hinweis 

Wichtig zu wissen: Da du keine Umsatzsteuer ausweist, musst du einen speziellen Hinweis auf deiner Rechnung platzieren. Der Begriff „Kleinunternehmer“ muss darin nicht notwendig auftauchen. Schreibe einfach: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" oder "Diese Rechnung enthält gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer". 

Erstelle dir eine Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben. Das spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch das Risiko, wichtige Angaben zu vergessen. Viele Buchhaltungsprogramme bieten bereits fertige Vorlagen speziell für Kleinunternehmer*innen an. 

Das gilt bei der Kleinunternehmerregel ab 2025 bei der E-Rechnung

Ab 2025 kommt die E-Rechnungspflicht für Unternehmen und Selbstständige. Als Kleinunternehmer*in bist du jedoch von dieser Regelung ausgenommen. Das bedeutet für dich: 

  • Du darfst weiterhin PDF-Rechnungen versenden 
  • Papierrechnungen bleiben erlaubt 

Auch wenn Kleinunternehmer*innen von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind, spricht nichts dagegen, deine Buchhaltung auf das neue E-Rechnungsformat umzustellen. So bist du flexibler, falls deine Umsätze wachsen und ein Wechsel in die Regelbesteuerung ansteht. Außerdem kannst du davon ausgehen, dass E-Rechnungen von deinen Geschäftskund*innen schneller verarbeitet werden. Alle gängigen Rechnungsprogramme, auch spezielle Versionen für kleine Unternehmen, sind dafür geeignet.  

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Die häufigsten Irrtümer zur Kleinunternehmerregelung 2025

Rund um die Kleinunternehmerregelung kursieren viele Mythen und Missverständnisse. Wir räumen mit den beliebtesten Irrtümern auf. 

"Kleinunternehmer*in ist eine Rechtsform" 

Falsch! Die Kleinunternehmerregelung ist keine Rechtsform, sondern eine rein steuerliche Regelung. Du kannst sie sowohl als Einzelunternehmer*in, als GbR oder UG und sogar als GmbH nutzen, solange du unter den Umsatzgrenzen bleibst. 

"Die Regelung gilt nur für Freiberufler*innen" 

Falsch! Die Regelung steht allen Selbstständigen offen - egal ob Gewerbetreibende, Freiberufler*innen oder Handwerker*innen. Entscheidend ist allein die Höhe des Umsatzes. 

"Als Kleinunternehmer*in zahle ich gar keine Steuern" 

Falsch! Die Befreiung gilt nur für die Umsatzsteuer. Du musst weiterhin: 

  • Einkommensteuer zahlen 
  • Gewerbesteuer entrichten (Gewerbetreibende ab 24.500 EUR Gewinn) 
  • Körperschaftssteuer zahlen 
  • Eine Steuererklärung einreichen 

"Ich brauche keine ordentliche Buchführung" 

Falsch! Auch als Kleinunternehmer*in musst du: 

  • Belege sammeln und aufbewahren 
  • Einnahmen und Ausgaben dokumentieren 
  • Eine vereinfachte Buchführung führen 
  • Deine Umsätze überwachen 

"Eine USt-IdNr. brauche ich nicht" 

Teilweise richtig! Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist optional. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn du: 

  • Mit EU-Kund*innen arbeitest 
  • Dein Business professionell aufstellen möchtest 
  • Einen späteren Wechsel zur Regelbesteuerung planst 

"Mehrere Geschäfte = mehrfache Umsatzgrenze" 

Falsch! Die Umsatzgrenze gilt für dich als Person. Betreibst du mehrere Geschäfte, werden alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze zusammengerechnet. 

Checkliste: Das Wichtigste zur Kleinunternehmerregelung 2025

Damit du bei deinem Start oder der Weiterführung als Kleinunternehmer*in nichts Wichtiges vergisst, haben wir die entscheidenden Punkte für dich zusammengefasst. 

Die Voraussetzungen im Check 

✓ Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 EUR netto (gilt schon für 2024!) 
✓ Erwarteter Umsatz im laufenden Jahr unter 100.000 EUR netto 
✓ Beantragung beim Finanzamt (bei Gründung oder Wechsel) 
✓ Geschäftsmodell geeignet (besonders im B2C-Bereich) 

Deine Pflichten als Kleinunternehmer*in 

✓ Regelmäßige Kontrolle der Umsätze 
✓ Führung einer vereinfachten Buchführung 
✓ Aufbewahrung aller relevanten Belege 
✓ Erstellung korrekter Rechnungen mit Kleinunternehmer-Hinweis 
✓ Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung 

Das musst du NICHT mehr tun 

✓ Keine Umsatzsteuervoranmeldungen 
✓ Keine Umsatzsteuerjahreserklärung (seit 2024) 
✓ Keine E-Rechnungspflicht (auch nach 2025) 
✓ Keine Umsatzsteuer-Berechnung und -Abführung 

Besonders wichtig ab 2025 

✓ Neue Netto-Umsatzgrenzen beachten 
✓ Für das Jahr 2024 gilt bereits die erhöhte Vorjahresgrenze von 25.000 EUR 
✓ Sofortiger Wechsel bei Überschreiten der 100.000-EUR-Grenze 
✓ Möglichkeit der EU-weiten Anwendung 
✓ Anpassung der Geschäftsplanung an neue Grenzen 

Bei Wachstum vorbereiten 

✓ Entwicklung der Umsätze regelmäßig prüfen 
✓ Rechtzeitig Wechsel zur Regelbesteuerung planen 
✓ Preiskalkulation für Umstellung vorbereiten 
✓ Kund*innen frühzeitig informieren 
✓ Rechnungen inkl. Umsatzsteuer ausstellen 
✓ Bei Geschäftskund*innen: E-Rechnungspflicht beachten 

Gehe diese Checklisten regelmäßig durch - am besten quartalsweise. So stellst du sicher, dass du keine wichtigen Fristen oder Grenzen verpasst und dein Business rechtlich auf der sicheren Seite ist. 

Fazit: Das bringt die Kleinunternehmerregelung 2025

Die Kleinunternehmerregelung wird 2025 durch höhere Umsatzgrenzen und vereinfachte Berechnungen noch attraktiver für Gründer*innen. Besonders für Selbstständige im B2C-Bereich mit geringen Betriebskosten bietet sie einen unkomplizierten Einstieg ins eigene Business. Die wegfallende Umsatzsteuer-Bürokratie und mögliche Preisvorteile können dir den Start erleichtern. Behalte aber immer deine Umsatzentwicklung im Blick und plane einen möglichen Wechsel zur Regelbesteuerung rechtzeitig. Mit der richtigen Vorbereitung und regelmäßiger Überprüfung deiner Zahlen kannst du die Vorteile der Kleinunternehmerregelung optimal für dein Business nutzen. 

FAQ zur Kleinunternehmerregelung 2025

Was ändert sich 2025 für Selbstständige?

Ab 1. Januar 2025 steigen die Umsatzgrenzen bei der Kleinunternehmerregelung auf 25.000 EUR (Vorjahr) und 100.000 EUR (laufendes Jahr). Die Berechnung erfolgt in Netto statt Brutto, und bei Neugründungen entfällt die anteilige Berechnung des Prognosezeitraums. Der Wechsel zur Regelbesteuerung erfolgt nach erreichen der Umsatzgrenze von 100.000 EUR sofort, und nicht erst zum Jahreswechsel. Aber nur für wenige Kleinunternehmer*innen werden in diese Situation geraten, da die neuen Umsatzgrenzen sehr großzügig bemessen sind.  

Was passiert, wenn man als Kleinunternehmer mehr als 50.000 EUR verdient?

Die alte 50.000-EUR-Grenze gilt nur noch bis Ende 2024. Ab 2025 liegt die Grenze bei 100.000 EUR netto. Erst wenn du diese überschreitest, musst du zur Regelbesteuerung wechseln – das aber sofort. 

Wann gilt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr?

In zwei Fällen: 1. Sofort bei Überschreiten der 100.000-EUR-Grenze im laufenden Jahr. 2. Zum Folgejahr, wenn der Vorjahresumsatz über 25.000 EUR netto lag. Bei freiwilligem Verzicht gilt eine fünfjährige Bindungsfrist. 

Wann wird die Kleinunternehmergrenze angehoben?

Die neuen Grenzen gelten ab 1. Januar 2025. Die erhöhte Vorjahresgrenze von 25.000 EUR netto gilt aber bereits rückwirkend für das Jahr 2024. 

Welche Steuern muss ich als Kleinunternehmer*in zahlen?

Nein, Kleinunternehmer*innen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Du darfst weiterhin PDF- und Papierrechnungen versenden. 

Muss ich als Kleinunternehmer*in ab 2025 E-Rechnungen ausstellen?

Nein, Kleinunternehmer*innen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Du darfst weiterhin PDF- und Papierrechnungen versenden. 

Kann ich von der Regelbesteuerung zurück zur Kleinunternehmerregelung?

Das hängt davon ab: Bei einem freiwilligen Wechsel zur Regelbesteuerung bist du fünf Jahre gebunden. Bei einem automatischen Wechsel wegen Überschreiten der Grenzen kannst du zurückwechseln, sobald deine Umsätze wieder unter den Grenzen liegen. 

Ich bin bereit, ein neues Projekt mit SmartBusinessPlan zu starten.

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bhp