Die Krankenversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen im Leben – denn Krankheit oder Unfall können jeden treffen und schnell hohe Kosten verursachen. Deshalb gibt es in Deutschland auch eine Krankenversicherungspflicht. Als Gründer*in stehen dir zwei Wege offen: die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Deine Wahl sollte gut überlegt sein, da ein Wechsel später oft schwierig ist. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Unterschiede es gibt und wie du die richtige Entscheidung für dich triffst.
Gründer*innen haben die Wahl zwischen zwei Krankenversicherungssystemen: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Deine Entscheidung wirkt sich auf deine monatlichen Ausgaben und auf den Umfang der Absicherung im Krankheitsfall aus.
Für Selbstständige mit eher unsicheren oder schwankenden Gewinnen bietet die gesetzliche Krankenversicherung oft mehr Sicherheit. Auch wenn die private Krankenversicherung durch bessere Leistungen lockt, sind die langfristigen Kosten und die erwartbaren Beitragserhöhungen im Alter zu bedenken. Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist später oft nicht mehr möglich.
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Ja, als Selbstständige*r kannst du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, aber nur, wenn du vorher schon gesetzlich versichert warst. Wichtig ist, dass du dich innerhalb von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht (das heißt in der Regel: nach dem Ende deiner Festanstellung) bei deiner Krankenkasse meldest, um den Status der freiwilligen Mitgliedschaft zu beantragen.
Die Beiträge richten sich dann weiterhin nach deinem Einkommen, was besonders vorteilhaft ist, wenn deine Gewinne schwanken oder noch nicht besonders hoch sind. Bedenke jedoch, dass du als Selbstständige*r den Beitrag zur Krankenversicherung komplett selbst tragen musst, da kein Arbeitgeber mehr die Hälfte übernimmt.
Die private Krankenversicherung ist ein alternatives System zur gesetzlichen Krankenversicherung, das auf einem individuellen Beitrags- und Leistungskonzept basiert. Während du in der GKV einen einheitlichen Leistungskatalog erhältst, kannst du in der PKV deinen Versicherungsschutz genau an deine Bedürfnisse anpassen.
Die Beitragsberechnung in der PKV unterscheidet sich stark von der GKV: Dein Alter, dein Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung und das gewählte Leistungspaket wirken sich auf die Beitragshöhe aus. Junge, gesunde Selbstständige profitieren oft von günstigen Beiträgen. Allerdings steigt der Beitrag mit dem Alter und muss eben auch dann entrichtet werden, wenn die Einnahmen aus der Selbstständigkeit gering ausfallen.
Die Leistungen in der PKV können über dem Niveau der gesetzlichen Kassen liegen. So profitierst du als Privatversicherte*r oft von kürzeren Wartezeiten auf Facharzttermine und besseren Bedingungen im Krankenhaus, wie etwa einem Einzelzimmer oder der Behandlung durch Chefärzt*innen. Zudem hast du in der PKV mehr Flexibilität, was Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Brillen oder alternative Heilmethoden betrifft.
Ein wichtiger Unterschied: In der PKV gehst du in Vorleistung. Das bedeutet, dass du Arztrechnungen und Medikamente zunächst selbst bezahlst und die Kosten dann bei deiner Versicherung einreichst. Die PKV erstattet dir anschließend die Beträge gemäß deinen vertraglich vereinbarten Leistungen.
Bevor du dich für eine private Krankenversicherung entscheidest, solltest du die langfristigen Kosten im Blick behalten. Denk dran, dass die Beiträge mit den Jahren stark steigen und auch dann in voller Höhe fällig werden, wenn deine Geschäfte mal nicht so gut laufen. Ein Wechsel in die GKV ist dann oft nicht mehr möglich.
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Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet Selbstständigen einige Vorteile gegenüber der PKV.
Insgesamt bietet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung besonders für Gründer*innen und Selbstständige mit schwankendem oder geringem Einkommen eine verlässliche und planbare Absicherung.
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Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige richten sich nach deinem Einkommen. Der Beitragssatz beträgt aktuell 14,6 Prozent deines Einkommens, plus einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt 1,7 Prozent beträgt (Stand 2024).. Zusammengerechnet ergibt sich ein Beitragssatz von etwa 16,3 Prozent. Dieser Beitragssatz gilt für alle Einkünfte, also nicht nur für dein Arbeitseinkommen, sondern auch für Mieteinnahmen oder Zinseinkünfte. Wenn du auf den Anspruch auf Krankentagegeld verzichtest, zahlst du nur den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent
Es gibt allerdings sowohl eine Mindestbemessungsgrundlage als auch eine Beitragsbemessungsgrenze:
Hinzu kommt ein monatlicher Beitrag zur Pflegeversicherung, der für Kinderlose 4 Prozent und für Versicherte mit Kindern 3,4 Prozent des Einkommens beträgt.
Wichtig zu wissen: Die GKV kann Nachzahlungen fordern, wenn dein Einkommen höher ausfällt als gemeldet, erstattet jedoch nichts zurück, wenn dein Einkommen geringer ist. Informiere deine Krankenkasse also frühzeitig, wenn sich abzeichnet, dass dein Einkommen geringer als angegeben ausfällt.
Die Kosten der privaten Krankenversicherung für Selbstständige hängen von individuellen Faktoren ab und können daher nicht pauschal angegeben werden. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag in der PKV nicht nach deinem Einkommen, sondern nach deinem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang.
Typischerweise beginnen die Beiträge für die PKV bei etwa 300 bis 500 EUR monatlich für jüngere Selbstständige mit einem Basistarif. Diese Kosten können jedoch mit steigendem Alter und zusätzlichen Leistungen schnell auf 600 bis 800 EUR oder mehr ansteigen. Es ist wichtig, langfristig zu planen, da die Beiträge im Alter trotz der Altersrückstellungen, die die Versicherungen bilden, in der Regel deutlich steigen.
Ein weiterer Aspekt ist, dass Familienangehörige in der PKV nicht kostenlos mitversichert sind. Jede Person ohne eigenes Einkommen muss einen eigenen Vertrag abschließen, was die monatlichen Kosten für die private Krankenversicherung zusätzlich erhöht.
Sowohl die Beiträge für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung sind in den letzten Jahren kontinuierlich angehoben worden, und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Eine der Hauptursachen liegt darin, dass die Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Pflegeleistungen u. a. infolge des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts immer weiter ansteigen. Derzeit wird die geplante Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,75 Prozentpunkte diskutiert (Stand 2024). Gleichzeitig planen auch viele private Krankenversicherer zum 1. Januar 2025 eine Erhöhung der Beiträge – im Schnitt um stolze 18 Prozent. In einigen Fällen sind sogar Steigerungen von mehr als 30 Prozent zu erwarten.
Wenn du privat versichert bist, bleibt dir dann oft nichts anderes übrig, als die Tarife deiner eigenen privaten Versicherung zu überprüfen und ggf. eine Tarifumstellung innerhalb des bestehenden Vertrags in Erwägung zu ziehen. Ein Wechsel des Anbieters ist meist schwierig bzw. teuer, da die Altersrückstellungen oft nicht komplett übertragen werden.
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige in der Regel sehr schwierig. Hast du dich einmal für die private Krankenversicherung entschieden, bleibt dir dieser Weg wahrscheinlich verschlossen.
Ein Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist eigentlich nur möglich, indem du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst. Das geht aber auch nur bis zum 55. Lebensjahr.
Wenn dein Einkommen als Selbstständige*r plötzlich einbricht und du die Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlen kannst, gibt es verschiedene Maßnahmen, die du ergreifen kannst.
Langfristig ist es wichtig, deine finanzielle Situation im Blick zu behalten und früh gegenzusteuern, um Schulden bei der Krankenkasse zu vermeiden. Außerdem solltest du als Privatversicherte*r ausreichend Rücklagen bilden, um mögliche Schwankungen deines Einkommens abzufangen.
Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, kannst du einfach in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, solange deine Selbstständigkeit nicht als Hauptberuf eingestuft wird.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Vergiss nicht, die Krankenkasse über die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit zu informieren. Unter Umständen erhöhen sich deine monatlichen Beiträge durch dein zusätzliches Einkommen.
Sollte deine Selbstständigkeit irgendwann zum Hauptberuf werden, kannst du in die freiwillige Mitgliedschaft der GKV wechseln, musst dann aber die Beiträge komplett allein tragen.
Wenn du freiberuflich als Künstler*in oder Publizist*in tätig bist, ist für dich die Künstlersozialkasse (KSK) vorgesehen. Die KSK dient der sozialen Absicherung und übernimmt eine ähnliche Funktion wie ein Arbeitgeber: Aus einem Fonds wird ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge für dich übernommen, was gerade in den Anfangsjahren deiner Selbstständigkeit eine erhebliche Entlastung sein kann. Du zahlst nur etwa die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, während die KSK den anderen Teil übernimmt.
Um über die KSK versichert zu werden, musst du selbstständig als Künstler*in oder Publizist*in arbeiten. Das umfasst Tätigkeiten in Bereichen wie Musik, bildende Kunst, Design, Journalismus oder Schriftstellerei. Dein Jahreseinkommen muss bei mindestens 3.900 EUR liegen (also etwa 325 EUR pro Monat). Für Berufsanfänger*innen gelten in den ersten drei Jahren weniger strenge Einkommensgrenzen.
Vorteile der KSK:
Für Künstler*innen und Publizist*innen ist die KSK eine wertvolle Unterstützung, die es ermöglicht, die Kosten für die Sozialversicherung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und trotzdem umfassend abgesichert zu sein. Was viele nicht wissen: Wer in die Gruppe der selbstständigen Künstler*innen oder Publizist*innen fällt, für den gilt die KSK-Versicherungspflicht. Diese Person kann sich also nicht frei zwischen der KSK und einer privaten Krankenversicherung entscheiden – es sei denn, sie verdient so viel, dass sie aufgrund der Einkommenshöhe aus der Versicherungspflicht fällt.
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Wenn du dich selbstständig machst, hast du die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.
In den meisten Fällen ist eine gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl. Die GKV bietet durch einkommensabhängige Beiträge und umfassende Leistungen eine zuverlässige Absicherung. Bei niedrigen Einkünften, späterem Einstieg oder bei Familiengründung empfiehlt sich die GKV. Die private Krankenversicherung lockt zwar mit individuellen Tarifen und besseren Leistungen, kann aber im Alter teuer werden. Die hohen Beiträge können ein ernstes Problem werden, denn sie müssen unabhängig von der Einkommenssituation jeden Monat entrichtet werden. Überlege dir daher gut, welche Lösung langfristig am besten zu deiner Lebens- und Einkommenssituation passt.
Nicht automatisch. Als Selbstständige*r hast du die Wahl, dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern, sofern du schon vorher gesetzlich versichert warst. Wenn du dich für die GKV entscheidest, wirst du dort als freiwilliges Mitglied aufgenommen und zahlst die Beiträge komplett selbst.
Nein, Selbstständige müssen nicht zwangsläufig privat versichert sein. Sie haben die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung (PKV). Entscheidet man sich einmal für die PKV, ist ein Wechsel zurück in die GKV für Selbstständige meist nicht mehr möglich.
In der GKV beträgt der Grundbeitragssatz aktuell 14,6 % des Einkommens (bzw. 14 % ohne Anspruch auf Krankentagegeld). Zusätzlich fällt ein kassenabhängiger Zusatzbeitrag an, der durchschnittlich 1,7 % beträgt. Selbstständige zahlen den gesamten Beitragssatz selbst, ohne Arbeitgeberbeteiligung. Es gibt eine Mindestbemessungsgrundlage von monatlich 1.178,33 EUR und eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 EUR.
Bei der Pflegeversicherung beträgt der Beitrag für Kinderlose 4 % und für Versicherte mit Kindern 3,4 % des Einkommens.
Die Beiträge in der PKV richten sich nach dem individuellen Tarif, dem Alter und dem Gesundheitszustand der versicherten Person. Jüngere, gesunde Selbstständige zahlen anfangs oft niedrigere Beiträge als in der GKV, allerdings steigen die Kosten im Alter. Eine private Krankenversicherung kann für eine vierköpfige Familie schnell über 1.000 EUR im Monat kosten, da jedes Familienmitglied separat versichert werden muss.