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Sozialversicherung

Definition: Was ist die Sozialversicherung?

Die Sozialversicherung gibt es in Deutschland seit über 130 Jahren. Ihr Ziel ist es, Arbeitnehmer vor den größten Risiken des Lebens zu schützen und ihre soziale Sicherheit zu garantieren.

Zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören die Beiträge zur Pflege-, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung und sie muss für alle versicherungspflichtig Beschäftigten entrichtet werden. Diese Pflichtbeiträge sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Für die Entrichtung verantwortlich ist der Arbeitgeber, der den Beitrag jeden Monat an eine zentrale Einzugsstelle überweist. Dies kann eine gesetzliche Krankenkasse oder die Bundesknappschaft sein.

Bedeutung für Gründung und Businessplan

Mit dem Thema Sozialversicherung und Beiträgen solltest du dich schon bei der Erstellung deines Businessplans genau beschäftigen. Sie werden dich mit Beginn deiner Selbstständigkeit sofort belasten, auch wenn dein Unternehmen noch weit von Gewinnen entfernt ist.

Wenn du dich selbstständig machst, sind zwei Sachverhalte zu unterscheiden:

  1. In deiner Rolle als Arbeitgeber bist du verpflichtet, Mitarbeiter, die in deinem Unternehmen beschäftigt sind, bei der Sozialversicherung anzumelden und die Beiträge abzuführen. In deiner Finanzplanung musst du neben der eigentlichen Gehaltszahlung an den Mitarbeiter deshalb auch den Gesamtbeitrag für die Sozialversicherung einkalkulieren. Die An- und Abmeldung erfolgt i.d.R. bei der jeweiligen Krankenversicherung, bei der deine Mitarbeiter versichert sind bzw. für Minijobber bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft. Danach musst du jeden Monat den Gesamtbeitrag an die Krankenversicherung deiner Mitarbeiter überweisen. Von diesen wird er an die einzelnen Träger der Sozialversicherung weitergeleitet. Als Daumenregel gilt: Wenn du auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers noch einmal ca. 23% aufschlägst, landest du bei der Gesamtsumme, die du an Personalkosten einplanen musst (deshalb umgangssprachlich auch Arbeitgeberbrutto genannt). Etwas weniger ist es nur bei Mini- und Midijobbern.
  2. Für dich selbst als Unternehmer gilt, dass Krankenversicherung und Pflegeversicherung auch hier mittlerweile Pflicht sind. Frei bist du nur in der Wahl der Versicherungsart, d.h. ob du eine gesetzliche oder private Versicherung wählst. Bei der Beitragsberechnung unterscheiden sich beide Systeme deutlich (s.u.). Keine Versicherungspflicht besteht – abgesehen von einigen Ausnahmen z.B. bei Lehr- und Pflegeberufen – beim Thema Rentenversicherung. Rein freiwillig ist die Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
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SmartBusinessPlan-Tipps zur Sozialversicherung

  • Erwägst du als Gründer eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, hängt dein Beitrag grundsätzlich von deinem Einkommen ab. Aber Achtung: Das Zauberwort heißt Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Selbst wenn du in der Realität noch weit davon entfernt bist, wird der prozentuale Beitrag auf ein fiktives monatliches Mindesteinkommen von ca. 2.100 Euro erhoben. Im Klartext: Du wirst für eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf Dauer monatlich mindestens 350 Euro einkalkulieren müssen. Dankenswerterweise gibt es auf Antrag meist eine Erleichterung für Existenzgründer mit Gründungszuschuss. Hier wird von einem Mindesteinkommen von „nur“ ca. 1.400 ausgegangen, was zu monatlichen Mindestbeiträgen ab ca. 230 Euro führt. Viele anschauliche Informationen zu diesem Thema bietet die Website der Techniker Krankenkasse. Abgesehen von deinen Beiträgen solltest du bei deiner Versicherungswahl auch beachten, dass nur in gesetzlichen Kassen eine kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen möglich ist.
  • Erwägst du eine private Krankenversicherung, solltest du dich unbedingt sehr genau informieren. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist sehr schwierig bzw. ab dem 55. Lebensjahr praktisch unmöglich. Weiterhin ist jedes Familienmitglied mitzuversichern. Zusätzlich sind die Beiträge nicht an das Einkommen gekoppelt – das ist natürlich für besonders erfolgreiche Selbstständige interessant. Bei allen Unwägbarkeiten einer Existenzgründung empfehlen wir, den Abschluss einer privaten Krankenversicherung sehr kritisch zu prüfen.
  • Für Kreative gibt es eine Besonderheit bei der Sozialversicherung: Die Künstlersozialkasse (KSK). Sie übernimmt für Künstler und Publizisten quasi den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung, womit sie hinsichtlich der Sozialversicherung mit Arbeitnehmern gleichgestellt werden. Ein großer Vorteil für Selbstständige! Die KSK wird finanziert aus Steuermitteln und aus einer Abgabe von Unternehmen, die die Leistungen von Kreativen verwerten. Sie ist kein Versicherungsträger, sondern übernimmt nur einen Teil der Kosten, den sie an deine Krankenversicherung überweist.
  • Beim Thema Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung dein Ansprechpartner. Sie bietet ein kostenloses Servicetelefon. Kläre kurz ab, ob du mit deinem Vorhaben als Unternehmer ggf. versicherungspflichtig bist.
  • Neben der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung zumindest zu Beginn für Existenzgründer eine Basisabsicherung sein. Die Weiterversicherung muss bei der Arbeitsagentur innerhalb der ersten drei Monate der Selbstständigkeit beantragt werden und gilt für mindestens 5 Jahre. Du solltest also genau rechnen, ob sich das für dich lohnt.
  • Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeitragssätze gibt es eine Menge Ausnahmen. Für Azubis mit einem Entgelt bis 325 Euro zahlst du beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge allein. Für Minijobber bezahlst du pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von 13% bzw. 15% des Entgelts. Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Pflegeversicherung fallen hier nicht an.
  • Viele Gründer rechnen bei ihrer Personalkostenplanung lediglich mit dem Arbeitnehmer-Bruttogehalt. Sie vergessen ihren Anteil am Sozialversicherungsbeitrag. Hier erklären wir dir alles zum Thema Personalkosten.
  • In SmartBusinessPlan helfen dir unsere Assistenten bei einer ersten Berechnung deiner Personalkosten. Sobald jedoch Angestellte ins Spiel kommen, wirst du spätestens bei der Aufnahme deiner Selbstständigkeit einen Profi (Steuerberater, Buchhalter) benötigen, der dich hier unterstützt.

 

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Fazit: Sozialversicherung

Die deutsche Sozialversicherung, bestehend aus Pflege-, Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, besteht seit über 130 Jahren. Ihr Ziel ist es, Arbeitnehmer zu schützen und soziale Sicherung zu gewährleisten. Gründer sollten sich frühzeitig mit den Pflichtbeiträgen auseinandersetzen, sowohl für Mitarbeiter als auch für ihre eigene Absicherung. Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie die Rentenversicherung sind zu bedenken. Besondere Regelungen gelten für Kreative durch die Künstlersozialkasse. Bei der Personalkostenplanung ist der Anteil am Sozialversicherungsbeitrag zu berücksichtigen, und professionelle Unterstützung bei der Einstellung von Mitarbeitern ist empfehlenswert.

 

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bhp