Gründungs­zuschuss beantragen mit perfektem Businessplan

Aus der Arbeitslosigkeit erfolgreich in die Selbst­ständigkeit starten

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Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist ein beliebtes Fördermittel für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Er ermöglicht dir die finanzielle Absicherung deiner Gründung und erleichtert dir den Sprung ins kalte Wasser der Selbstständigkeit.

Das Problem: Seit der Gründungszuschuss keine Pflichtleistung mehr ist, sondern nur noch nach Ermessen gewährt wird, ist die Anzahl der bewilligten Anträge um fast 90 Prozent zurückgegangen.

Aber das ist kein Grund zur Verzweiflung! Wir von SmartBusinessPlan wissen, wie du deine Chance auf den Gründungszuschuss steigern kannst: Mit der richtigen Vorbereitung, vollständigen Unterlagen – und vor allem: mit einem passenden Businessplan!

So gehst du vor

Lies diesen Blogbeitrag komplett durch, damit du alle Tipps und Kniffe kennst.

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Wir führen dich Schritt für Schritt durch das Schreiben deines Businessplans und versorgen dich ganz automatisch mit den entscheidenden Hinweisen und Tipps.

Und wenn du mal nicht weiterkommst, schau dir einfach unsere Businessplan-Beispiele an und lies nach, was andere Gründer geschrieben haben, die dank SmartBusinessPlan den Gründungszuschuss bekommen haben.

Was ist überhaupt der Gründungs­zuschuss?

Mit dem Gründungszuschuss unterstützt die Arbeitsagentur Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen, in der schwierigen Anfangsphase der Selbstständigkeit (nicht zu verwechseln mit dem Einstiegsgeld). Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und dein Antrag positiv beschieden wird, bekommst du Geld für deinen Lebensunterhalt und für deine soziale Absicherung, solange deine Einnahmen dafür nicht ausreichen.

Die Höhe des Gründungszuschusses entspricht dem Arbeitslosengeld I (ALG I) und hängt davon ab, wie viel du verdient hast, bevor du arbeitslos geworden bist: Je höher dein früheres Einkommen war, desto höher fällt auch dein Gründungszuschuss aus.

Der Zuschuss wird in zwei Phasen über maximal 15 Monate geleistet:

Während der ersten sechs Monate bekommst du einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (das sind ca. 40 Prozent deines vorherigen Bruttoarbeitslohnes) und zusätzlich pauschal 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungsabgaben. Das nennt man die Grundförderung.

Anschließend kann eine Pauschale in Höhe von 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden. Das ist die sogenannte Aufbauförderung. Du bekommst sie nur, wenn du bereits eine intensive Geschäftstätigkeit nachweisen kannst, es finanziell aber trotzdem noch nicht ganz reicht. Wird deinem Antrag auf Aufbauförderung zugestimmt, bekommst du insgesamt 2700 Euro als Zuschuss zu deiner Sozialversicherung.

Muss ich den Gründungs­zuschuss an die Arbeitsagentur zurückzahlen?

Nein. Als Zuschuss musst du diese Förderung nicht zurückzahlen, auch wenn du die Selbstständigkeit später wieder aufgibst. Hinzu kommt, dass der Gründungszuschuss steuerfrei ist. Es gibt also keinen vernünftigen Grund, den Antrag nicht zu stellen!

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Welche Voraus­setzungen musst du erfüllen, um den Gründungs­zuschuss zu bekommen?

Um überhaupt den Antrag für den Gründungszuschuss stellen zu können, musst du arbeitslos gemeldet sein und zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Achtung: Die Agentur für Arbeit kalkuliert hier mit einer vom Kalender abweichenden Logik (unter anderem werden volle Monate pauschal mit 30 Tagen berechnet). Bereits ein Tag zu wenig bedeutet schon das Aus für deinen Antrag! Also lieber ein paar Tage früher gründen und auf einige Euro Förderung verzichten, statt den kompletten Gründungszuschuss zu gefährden. Auch im Businessplan müssen der Gründungstermin und damit der Start deiner Finanzplanung dieser Vorgabe entsprechen.

Eine Ausnahme gilt für Gründungsinteressierte mit Behinderung (gemäß Paragraf 19 SGB III): Sie können den Gründungszuschuss erhalten, selbst wenn sie weniger als 150 Tage oder gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Damit du den Gründungszuschuss bekommst, müssen außerdem die folgenden Kriterien erfüllt sein:

Diese Kriterien musst du erfüllen

Du strebst eine selbstständige und hauptberufliche Tätigkeit Vermutet die Agentur für Arbeit eine Scheinselbstständigkeit oder überwiegen andere abhängige oder selbstständige Tätigkeiten zeitlich, droht die Ablehnung deines Antrags. Eine zu starke Einbindung bei deinen Auftraggebern (erkennbar an vorgegebenen Inhalten, Arbeitszeiten und Mitteln) oder eine starke Querfinanzierung deiner Selbstständigkeit durch andere Tätigkeiten sprechen eher gegen eine Selbstständigkeit im Hauptberuf – und damit gegen den Gründungszuschuss.

Deine Existenzgründung ist wirtschaftlich tragfähig. Als Nachweis dafür dient die sogenannte Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, die du zusammen mit dem Antrag abgibst. Darin beurteilen anerkannte Fachleute auf Basis deines Businessplans, ob dein Konzept Aussicht auf Erfolg hat, und liefern der Arbeitsagentur damit eine objektive Entscheidungshilfe.

Du verfügst über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der angestrebten selbstständigen Tätigkeit. Aus dem Businessplankapitel „Gründer“ sollte hervorgehen, weshalb deine Kompetenzen (bzw. die des Gründerteams) für ein erfolgreiches Vorhaben sprechen. Die entsprechenden Nachweise in Form von Lebenslauf, Zertifikaten und ähnlichem kommen in den Anhang.

Du bringst auch die persönliche Eignung mit, die eine Selbstständigkeit erfordert. Das zeigst du nicht zuletzt dadurch, dass du die Initiative ergreifst, engagiert und zuverlässig auftrittst und immer pünktlich und gut vorbereitet zu den Terminen bei der Arbeitsagentur erscheinst.

 

Wenn du also arbeitslos bist, noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorweisen kannst und die erforderliche fachliche und persönliche Eignung für die Selbstständigkeit mitbringst, hast du zumindest aus formeller Sicht alle Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt und dein Antrag hat schon einmal gute Karten.

Worauf achtet die Arbeitsagentur?

Seit der Gründungszuschuss eine „Kann-Leistung“ ist, liegt es im Ermessen deines Sachbearbeiters, ob er dir den Zuschuss gewährt oder nicht. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht – auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst. Dein/e Sachbearbeiter*in entscheidet, ob du über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um eine erfolgreiche Selbstständigkeit zu starten. Bemühst du dich als gründungsinteressierte Person während deiner Arbeitslosigkeit frühzeitig um Förderung, verbessert das im Allgemeinen deine Chancen.

Leider bekommen Gründer manchmal falsche oder entmutigende Angaben, um sie von der Antragstellung abzuhalten. Lass dich davon nicht verunsichern! Wer mit überzeugenden Argumenten und einem schlüssigen Konzept den Gründungszuschuss beantragt, hat nach wie vor gute Aussichten, die Förderung für seine Existenzgründung auch zu erhalten.

Eine gute Nachricht: Seit Anfang 2023 wird bei der Prüfung für den Gründungszuschuss kein Vermittlungsvorrang auf dem Arbeitsmarkt mehr berücksichtigt. Das bedeutet, dass du den Gründungszuschuss erhalten kannst, solange du alle anderen Voraussetzungen erfüllst – auch wenn du auf dem Arbeitsmarkt gut vermittelbar bist und für mehrere Stellen eine Zusage erhalten würdest. Früher wurden Anträge oft mit der Begründung abgelehnt, dass eine gute Vermittlungschance auf dem Arbeitsmarkt besteht.

Um deine Chancen zu erhöhen, solltest du dennoch wissen, worauf die Arbeitsargentur Wert legt, und dies bei deiner Antragstellung berücksichtigen. Wenn du mit SmartBusinessPlan an deinem Businessplan arbeitest, erhältst du direkt beim Schreiben die entscheidenden Hinweise.

Die wichtigsten Ausschluss­kriterien für deinen Businessplan aus Sicht der Arbeitsagentur und unsere Tipps

Du hast den Gründungszuschuss gar nicht nötig (Stichwort: Eigenleistungs­­­fähigkeit)

Die Arbeitsagentur genehmigt den Gründungszuschuss nur, wenn er erkennbar zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung in der Anlaufphase erforderlich ist. Gründer, die in den ersten sechs Monaten ihrer Selbstständigkeit bereits mit üppigen Gewinnen rechnen, haben kaum eine Chance auf eine Bewilligung.

Die meisten Gründer schätzen übrigens ihre Einnahmen in den ersten Monaten nach der Gründung viel zu hoch ein. In der Regel dauert es eine Weile, bis sich ein Konzept durchgesetzt hat und ein junges Unternehmen sich einen ausreichenden Kundenstamm durch erfolgreiche Kundenbindung aufgebaut hat.

Falls dein Finanzplan schon von Tag eins an hohe Gewinne verspricht, solltest du Umsätze und Kosten besser noch einmal kritisch unter die Lupe nehmen. Nicht nur, um den Gründungszuschuss zu bekommen, sondern auch, weil eine realistische Planung unabdingbar ist für deinen Erfolg. Mit den Finanzplan-Assistenten von SmartBusinessPlan ist das ganz einfach: Umsatz- und Kostenpositionen anpassen und die monatlichen Gewinne werden automatisch berechnet.

Du hast den Gründungszuschuss falsch eingeplant

Der Gründungszuschuss dient dazu, einen Teil der Lebenshaltungskosten und der Kosten für die soziale Absicherung des Gründers zu decken. Er ist in der Finanzplanung daher unbedingt als Einnahme auf der Privatseite und keinesfalls in der Umsatzplanung einzuplanen. Dank des Gründungszuschusses verringert sich dann zwar die benötigte Entnahme aus dem Unternehmen (also das Gehalt, das du dir selbst auszahlst) – was letztlich der gleiche Vorteil ist – aber es macht für die Unternehmensbilanz dennoch einen großen Unterschied. Rechne also den Gründungszuschuss (Arbeitslosengeld I + 300 Euro für deine Sozialversicherung) für sechs Monate als Privateinkommen ein und kalkuliere danach deinen Finanzplan ganz normal durch.

Auf das Einplanen der neunmonatigen Aufbauförderung solltest du immer verzichten. Du musst sie später bei der Arbeitsagentur gesondert beantragen und solltest die Entscheidung über deinen Antrag nicht vorwegnehmen. Außerdem werden dadurch nur unnötig Zweifel an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit deines Geschäftsplans geweckt.

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Antrag stellen: Was muss ich tun, um den Gründungs­zuschuss zu bekommen?

Um den Antrag für den Gründungszuschuss zu stellen, musst du das entsprechende Antragsformular bei der Bundesagentur für Arbeit anfordern. Beachte jedoch, dass hier die ALG-I-Regel gilt: Du musst bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, um das Formular zu erhalten. Um das Antragsformular zu bekommen, musst du lediglich der Bundesagentur für Arbeit mitteilen, dass du die Absicht hast, dich selbstständig zu machen. Weitere Informationen zum genauen Ablauf der Antragstellung findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Dort kannst du auch direkt einen Beratungstermin vereinbaren.

Wenn du keine Zeitnot hast (weil dein Restanspruch auf Alg I ausreicht), empfehlen wir dir, schon vorher mit deinem Businessplan zu beginnen. Entwickle die Eckpunkte deiner Existenzgründung so weit, dass du sie schlüssig und verständlich darlegen kannst. So trittst du gegenüber den Mitarbeitern der Arbeitsagentur von Anfang an überzeugend auf und ihre spätere – durchaus subjektive – Ermessensentscheidung hinsichtlich deines Gründungszuschusses wird eher zu deinen Gunsten ausfallen.

Hast du deine Gründungsabsicht bei der Agentur für Arbeit kundgetan und das Antragsformular bekommen, gilt es, deinen Businessplan auf ein professionelles Niveau zu bringen und alle notwendigen Unterlagen für die Antragstellung zu beschaffen.

Neben deinem Businessplan kommt es vor allem auf die bereits erwähnte fachkundige Stellungnahme an. Sie wird auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt. Dabei handelt es sich um eine Art Gutachten, das die Wirtschaftlichkeit deiner Geschäftsidee bestätigt. Ausgestellt wird es von einer Institution, die sich mit Existenzgründungen auskennt. Das kann eine Kammer, ein Gründerzentrum oder auch ein Unternehmensberater sein – wobei letztere nicht mehr von allen Arbeitsagenturen akzeptiert werden. Frage deshalb bei deiner Agentur für Arbeit nach, wen sie als fachkundige Stelle anerkennt.

Suche dir möglichst schnell eine fachkundige Stelle, die anhand deines Businessplans beurteilen kann, ob dein Konzept Zukunft hat. Übrigens: Wer sich mit Existenzgründungen auskennt, der weiß, dass die meisten Gründer in den ersten Monaten ihrer Selbstständigkeit noch keine oder nur geringe Gewinne erwirtschaften. Aber wenn aus deinem Finanzplan hervorgeht, dass du länger als ein Jahr brauchen wirst, bis du schwarze Zahlen schreibst, dann solltest du dies gut begründen können.

Sobald du die Tragfähigkeitsbescheinigung in den Händen hältst, brauchst du nur noch dein Gewerbe beim Gewerbeamt bzw. deine Freiberuflichkeit beim Finanzamt anmelden – und deinem Antrag auf Förderung durch den Gründungszuschuss steht nicht mehr viel im Wege.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung des Gründungs­zuschusses

Nachdem du jetzt weißt, wie du bei der Beantragung des Zuschusses vorgehen musst, findest du hier nochmal einen Überblick über alle notwendigen Unterlagen, die du für die Beantragung benötigst: 

Diese Unterlagen brauchst du, um den Gründungszuschuss zu beantragen

ausgefülltes Antragsformular

professioneller Businessplan

fachkundige Stellungnahme

Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. Finanzamt

weitere Belege, sofern sie Voraussetzung für diese Tätigkeit sind (insbesondere bei Handwerkern über die Eintragung in die Handwerksrolle oder bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten

weitere Papiere, die deine fachliche und persönliche Qualifikation zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit belegen (Zeugnisse, Fortbildungsnachweise etc.)

und ggf. weitere individuelle Nachweise, sofern dein Sachbearbeiter sie verlangt

Wie dich Smart­BusinessPlan bei der Erstellung deines Businessplans für den Gründungs­zuschuss unterstützt

Dank zahlreicher Rückmeldungen unserer Nutzer wissen wir, dass sich SmartBusinessPlan als Tool gut dafür eignet, den Antrag auf Gründungszuschuss zu unterlegen. Auch von den Arbeitsagenturen bekommen wir bzw. die Gründer mit ihrem SmartBusinessPlan viel Lob. Mit unserer integrierten Finanzplanung lässt sich einfach und anschaulich darstellen, weshalb du den Gründungszuschuss benötigst:

  • Mit einem Liquiditätsdiagramm kannst du verdeutlichen, weshalb du in der Anfangsphase den Gründungszuschuss benötigst.
  • Die Rentabilitätsvorschau zeigt genau, welche Gewinne du erwartest und ob diese in absehbarer Zeit ausreichen, um deine Existenz zu sichern.

Weiterhin findest du in den Businessplan Mustern unserer Web-App zwei echte Beispiele von Gründerinnen, die mithilfe von SmartBusinessPlan den Gründungszuschuss erhalten haben.

Möchtest du auf Nummer sicher gehen? Dann lass deinen Businessplan von unseren Experten checken. Du erfährst, was du noch verbessern kannst und ob dein Konzept die Anforderungen von Banken und Sachbearbeitern erfüllt. 

Worauf wartest du noch? Mit guter Vorbereitung und einem überzeugenden Konzept gelingt dir der Start in die Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit. Nutze SmartBusinessPlan und du hast beste Chancen auf den Gründungszuschuss!

Viel Erfolg auf deinem Weg wünscht dir dein

Dr. Jan Evers & das SmartBusinessPlan-Team

Ich bin bereit, ein neues Projekt mit SmartBusinessPlan zu starten.

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bhp