8 Gründungsformen für Existenzgründer

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Bei dem Entschluss, sich selbstständig zu machen, denken die meisten Existenzgründer direkt an die Neugründung einer Firma. Dabei gibt es viele weitere Gründungsformen, über die es sich lohnt nachzudenken. Wir haben bei Karriereexpertin Svenja Hofert eine fantastische Auflistung der Möglichkeiten von Gründungen gefunden und uns die spannendsten rausgepickt und einmal genauer unter die Lupe genommen.

1. Freiberufler

Bezeichnend für deine Tätigkeit ist, dass du über Arbeitszeit, Arbeitsort und die Form der Arbeitserbringung selbst entscheidest, dass du auf eigene Rechnung arbeitest und das wirtschaftliche Risiko der Selbstständigkeit alleine trägst. Diese Gründungsform bringt verschiedene Privilegien mit sich. Du kannst deine Einkommenssteuererklärung auf der Basis einer einfachen Einnahmen- und Ausgabenrechnung erstellen. Du brauchst keinen Gewerbeschein und musst auch keine Gewerbesteuer zahlen. Oft arbeiten Freiberufler als Ein-Mann- oder Ein-Frau-Unternehmen. Sie können sich aber auch zu einer Sozietät zusammenschließen. Das ist beispielsweise meist bei Anwälten der Fall, um den Beruf zusammen auszuüben und gemeinschaftlich Mandanten anzunehmen. Verbreitet ist darüber hinaus auch die Freiberufler-GbR. In der Regel qualifiziert ein bestimmter Studiengang zu einer freiberuflichen Tätigkeit, im Einzelfall genügt auch eine Ausbildung oder autodidaktisches Aneignen von Wissen.

Ist das was für dich? Wenn du Arzt, Architekt, Steuerberater oder Rechtsanwalt bist. Auch Journalisten und Grafikdesigner zählen dazu, ebenso Heilberufe wie Hebammen.

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2. Freie Mitarbeit

Viele Gründer starten in freier Mitarbeit. Als freier Mitarbeiter – oft auch Honorarkraft genannt – arbeitest du wie ein fest Angestellter, füllst die gleichen Tätigkeiten aus wie dieser und besitzt mitunter sogar einen eigenen Arbeitsplatz. Der einzige Unterschied dieser Gründungsform zu einer Festanstellung: Freie Mitarbeiter haben keinen Vertrag und dürfen (theoretisch) für mehrere Unternehmen tätig sein. Unternehmen sparen sich mit dieser Form der Mitarbeit die Sozialversicherungsbeiträge. Auch die weiteren Vorteile dieser Freiheit liegen in erster Linie auf Unternehmensseite: Der Kündigungsschutz greift nicht, selbst wenn du über Jahre hinweg für den gleichen Arbeitgeber tätig bist.
Hinter freier Mitarbeit dieser Art steckt kein echtes Unternehmertum und auch keine Selbstständigkeit, selbst wenn die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen gleich sind. Aber: Aus freier Mitarbeit kann sich eine echte Geschäftsidee entwickeln. Wer weitere Auftraggeber gewinnen kann, besitzt gute Chancen, sukzessive aus der freien Tätigkeit auszusteigen, um dann als Freiberufler mit eigenem Unternehmen (und Büro) für den Auftraggeber tätig zu sein.

Ist das was für dich? Wenn du noch jung bist und in einem Beruf Fuß fassen möchtest. Wenn du nur zeitweise ohne Arbeitsvertrag arbeiten möchtest. Wenn es in deiner Branche üblich ist, als freier Mitarbeiter zu arbeiten.

Vorsicht! Wenn du für einen Stundenlohn unter 20 Euro arbeiten sollst. Wenn dir der Status „Frei“ verkauft wird, die Tätigkeit aber eindeutig gewerblich ist. Wenn der Auftraggeber verlangt, dass du ausschließlich für ihn tätig bist.

Frau und Mann sitzen an Holztisch an Notebook

Freie Mitarbeiterin bei der Einarbeitung.

3. Nebenberufliche Existenzgründung

Eine der beliebtesten Gründungsformen: Rund die Hälfte aller Gründer beginnt mit einer nebenberuflichen Existenzgründung. Wer einen Job hat, sich aber nicht sicher ist, ob er selbstständig arbeiten kann und will, für den ist der nebenberufliche Start ideal. Wenn du dich erst einmal selbst testen willst, bevor du dich in das Abenteuer Selbstständigkeit stürzt, versuche dir neben dem Beruf erste Sporen zu verdienen.
Gehe deinem Arbeitgeber gegenüber offensiv mit der nebenberuflichen Gründung um. Andernfalls verärgerst du ihn mehr, als wenn du von Anfang an die Karten auf den Tisch legst. Eine professionell betriebene nebenberufliche Unternehmung lässt sich kaum verheimlichen. Du bist sogar verpflichtet, (schriftlich!) auf die nebenberufliche Existenzgründung hinzuweisen. Dies gilt nicht nur dann, wenn dies in deinem Arbeitsvertrag gefordert ist. Rechtlich kann dein Arbeitgeber allerdings wenig gegen dein Engagement tun, denn die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig, auch wenn das in manchen Arbeitsverträgen anders formuliert ist. Allerdings darfst du deinem Chef keine Konkurrenz machen, und die selbstständige Tätigkeit darf deine Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Lies hier mehr zum Thema Nebenerwerbsgründung.

Ist das was für dich? Die Nebenerwerbsgründung ist ein sicherer und langsamer Einstieg mit der geringsten Gefahr zu scheitern.

Vorsicht! Plane dein Vorhaben genauso gründlich wie die Gründung einer „großen“ Firma.

4. Subunternehmer

Ein Subunternehmer bist du, wenn du Teilaufträge von Firmen beziehst. Das ist vor allem im Dienstleistungssektor verbreitet. So kommt es häufig vor, dass eine Werbeagentur Teilaufträge an Einzelunternehmer oder Freiberufler vergibt. Da Subunternehmer meist nahe an der Scheinselbstständigkeit stehen, wird dieser Begriff vor allem im Dienstleistungsbereich vermieden, während er bei Handwerkern offen verwendet wird.
Subunternehmer müssen nicht ausschließlich in dieser Funktion auftreten: Einige arbeiten auch direkt für Kunden. Das bedeutet, dass sie eigene Kunden haben, die den Auftrag selbst und ohne den Umweg über eine dazwischengeschaltete Firma erteilen.

Ist das was für dich? Vor allem am Anfang einer Unternehmensgründung kann es sinnvoll sein, einem Unternehmen zuzuarbeiten.

5. Franchise-Nehmer

Franchising gehört zu den erfolgreichsten Gründungsformen überhaupt. Erfolgreiche Firmen oder Ketten verkaufen Lizenzen an Neugründer, die das Unternehmenskonzept an einem anderen Standort aufbauen, die Idee weitertragen und entwickeln sollen. Franchise-Nehmer „mieten“ also ein Geschäftskonzept vom Franchise-Geber. In der Regel kannst du auf diesem Wege mit einer bewährten Geschäftsidee direkt durchstarten.
Beim Franchising profitierst du von vielen Synergieeffekten, etwa einem gemeinsamen Marketing, einem effektiven Vertrieb oder kostengünstigen Einkauf. Darüber hinaus erhältst du meist Gebietsschutz. Das bedeutet, dass sich in deiner Nähe kein anderer Franchise-Nehmer niederlassen darf, der dein Geschäft bedroht.

Ist das was für dich? Wenn du Eigenkapital zur Verfügung hast – viele Konzepte fordern erst einmal Kapital von mindestens 20.000 Euro. Wenn du keine eigene Idee hast, dich aber für die Ideen anderer begeistern kannst. Wenn du das Risiko so gering wie möglich halten willst.

Vorsicht! Wenn das Konzept nicht stimmig oder kaum erprobt ist. Wenn das Produkt nicht zu dir passt. Wenn du eigentlich Wert auf ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Selbstverwirklichung legst.

6. Unternehmensnachfolge

Eine Unternehmensnachfolge ist eine Gründungsform mit Besonderheiten. Der Vorteil: Du musst nicht von Null anfangen, sonderst übernimmst einen laufenden Betrieb und startest von heute auf morgen direkt durch und kannst (hoffentlich) Gewinne abschöpfen.

Übernimmst du einen Betrieb von Familienmitgliedern, ist gleichzeitig die Weitergabe von Know-how gesichert. Schwierigkeiten liegen eher im Bereich der Führung und des Managements. Die Mitarbeiter haben möglicherweise Angst vor Veränderungen oder stehen dir vielleicht sogar distanziert-kritisch gegenüber. Das ist meist der Fall, wenn der bisherige Firmenchef das Unternehmen überdurchschnittlich stark geprägt hat. Einige Mitarbeiter und/oder Kunden werden ggf. sogar abspringen, weil sie dem bisherigen Inhaber eng verbunden sind oder aber schon lange unzufrieden waren.

Ist das was für mich? Wenn du einen Familienbetrieb übernehmen willst. Wenn du sofort loslegen und nicht erst aufbauen willst. Wenn du über Führungserfahrung verfügst.

Vorsicht! Wenn du keine einschlägige Erfahrung mitbringst! Ein Gründer, der ein neues Unternehmen aufbaut, macht Fehler und lernt Schritt für Schritt dazu. Wer ein etabliertes Unternehmen übernimmt, hat auch sofort die volle Verantwortung für alle Fragen und wenig Zeit zum Lernen.

7. Unternehmensbeteiligung

Zu den möglichen Gründungsformen zählt auch die Unternehmensbeteiligung. Zu unterscheiden sind stille und tätige Beteiligungen. Bei der stillen Beteiligung fungierst du einfach als Investor, bei der tätigen bist du einerseits Investor und arbeitest andererseits im Unternehmen als Angestellter, zum Beispiel als Geschäftsführer.

Ist das was für dich? Wenn du sofort loslegen und nicht erst aufbauen willst. Wenn du Kapital zur Verfügung hast. Wenn für dich kaufmännische Fragen wichtig sind. Wenn du über Führungserfahrung verfügst.

8. Spin-Off

Bei einem Spin-Off wird ein Teil eines Unternehmens ausgegliedert und zu einer selbstständigen Firma. Das können zum Beispiel Forschungsabteilungen von Hochschulen, Instituten oder von Großunternehmen sein, aber auch Bereiche wie Lager, Versand, Wartung, Montage, Marketing, EDV oder Zulieferbereiche. Bei der Gründungsform Spin-Off entsteht eine neue rechtliche Einheit, die Know-how und Mitarbeiter aus der Ursprungsorganisation mitnimmt und bündelt. Oft hält das Spin-Off auch nach der Ausgliederung noch inhaltliche oder wirtschaftliche Verbindungen zur Mutterorganisation.

Ist das was für mich? Wenn du Hochschulassistent oder wissenschaftlicher Mitarbeiter bist und mit deinen Forschungsergebnissen über einzigartiges Know-how und eine erprobte Geschäftsidee verfügst.

Vorsicht! Es muss sichergestellt sein, dass die Mutterorganisation die Forschungsergebnisse zur wirtschaftlichen Verwertung freigibt, was oft eine schwierige Einzelfallabwägung zwischen den Interessen der Beteiligten bedeutet, die mit komplexen juristischen Fragestellungen verbunden ist. Zum Thema Schutzrechte gibt es in den meisten Regionen kostenlose öffentliche Beratung, meist an Hochschulen.

Unser Tipp: Guck dir mal unsere verschiedenen Businessplan-Beispiele aus den unterschiedlichsten Branchen und Größenordnungen an und lass dich zu den verschiedenen Gründungsformen inspirieren!

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bhp